Beschäftigung, Soziales und Integration

Norwegen - Familienleistungen

Dieses Kapitel enthält Informationen darüber, wer Anspruch auf Familienleistungen hat und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Bezüglich des Vereinigten Königreichs gilt die Trennungsvereinbarung zwischen EWR/EFTA-Vereinigtem Königreich oder das Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Norwegen und dem Vereinigten Königreich mit integriertem Protokoll über medizinische Behandlung. 

Wann können Sie eine Leistung beantragen?

Kindergeld (barnetrygd)

Sie haben einen Anspruch auf Kindergeld, sofern Sie Kinder unter 18 Jahren haben, die ihren Wohnsitz in Norwegen haben.

Sie können auch Kindergeld erhalten, sofern Sie in Norwegen arbeiten, Ihre Familie aber in einem anderen EWR-Land lebt.

Falls Sie Alleinerziehende(r) mit einem Kind unter 18 Jahren sind, können Sie Anspruch auf ein höheres Kindergeld haben.

Geldleistung für Betreuung (kontantstøtte)

Sie können die Geldleistung für Betreuung erhalten, falls Sie ein Kind haben, das 1 bis 2 Jahre alt und nicht in einer Kinderbetreuungseinrichtung untergebracht ist. Das Kind muss seinen Wohnsitz in Norwegen haben.

Sie können auch Geldleistung für Betreuung erhalten, falls Sie in Norwegen arbeiten, Ihre Familie aber in einem anderen EWR-Land lebt.

Übergangsbeihilfe (stønad til enslig mor eller far)

Falls Sie ein Kind unter 8 Jahren haben und Alleinerziehende(r) sind, können Sie Anspruch auf Übergangsbeihilfe haben, aber nur für insgesamt 3 Jahre, oder 5 Jahre für alleinerziehende Elternteile, die eine Ausbildung absolvieren, um eine Beschäftigung zu finden.

Bezüglich des Vereinigten Königreichs werden die Trennungsvereinbarung zwischen EWR/EFTA und dem Vereinigten Königreich bzw. das Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Norwegen und dem Vereinigten Königreich angewendet.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Kindergeld

Das Kind muss jünger als 18 Jahre sein und seinen Wohnsitz in Norwegen oder in einem anderen EWR-Land haben.

Falls Sie alleiniger Versorger sind, können Sie ein höheres Kindergeld erhalten.

Geldleistung für Betreuung

Sie können Geldleistung für Betreuung für Familien mit kleinen Kindern erhalten, falls Sie ein Kind haben, das 1 bis 2 Jahre alt und keine staatlich geförderte  Kinderbetreuungseinrichtung besucht. Der Empfänger dieser Leistung muss mindestens 5 Jahre lang sozialversichert gewesen sein. Wenn das Kind bei beiden Eltern lebt, gilt diese Anforderung für sie beide.

Das Kind muss seinen Wohnsitz in Norwegen oder in einem anderen EWR-Land haben.

Übergangsbeihilfe

Sie müssen in den letzten fünf Jahren sozialversichert gewesen sein. Wenn Sie Staatsbürger eines EWR-Landes sind, können Sie Versicherungszeiträume aus anderen EWR-Ländern ansammeln.

Sie und das Kind müssen ihren Wohnsitz in Norwegen haben. Sie können auch dann Übergangsbeihilfe beziehen, wenn Sie in einem anderen EWR-Land leben, solange Norwegen als der zuständige Staat für mindestens eines der Familienmitglieder gilt. Das jüngste Kind muss jünger als 8 Jahre sein.

Sofern das jüngste Kind jünger als ein Jahr ist, können Sie selbst entscheiden, ob Sie arbeiten oder studieren. Ist das Kind 1 Jahr alt, müssen Sie mindestens 50 % in Vollzeit arbeiten oder studieren oder bei der staatlichen Arbeitsvermittlung als tatsächlich arbeitsuchend gemeldet sein, um Anspruch auf Übergangsbeihilfe zu haben.

Ausnahmen gelten, wenn Sie keine Kinderbetreuung haben, Sie nicht arbeiten können, weil das Kind vorübergehend erkrankt ist oder wenn Ihr Kind aufgrund einer Behinderung, Krankheit oder schwerwiegenden sozialen Problemen eine besondere Aufsicht benötigt und Sie Ihrer Arbeit daher nicht nachgehen können.

Sie müssen ledig, geschieden oder getrennt lebend sein. Sofern Sie ein Kind mit einem Lebenspartner bekommen haben, später aber alleiniger Versorger wurden, muss dies dokumentiert werden können.

Sie haben das alleinige Sorgerecht für das Kind.

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch und wie beantragen Sie diese?

Kindergeld

Sofern das Kind in Norwegen geboren wurde, erhalten Sie im Normalfall automatisch Kindergeld. Das Kindergeld wird normalerweise an die Mutter des Kindes ausgezahlt. Um dies zu ändern, müssen Sie sich an eine Geschäftsstelle des Arbeits- und Sozialamtes (NAV) vor Ort wenden. Das Kindergeld wird so lange ausgezahlt, bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet oder nicht mehr seinen Wohnsitz in Norwegen hat/Sie nicht mehr Mitglied der norwegischen Sozialversicherung sind.

Kindesalter

Normales Kindergeld

Höheres Kindergeld*

Kleinkindzuschlag*

0-5 Jahre

6-17 Jahre

1.676 NOK/Monat

1.054 NOK

+1.054 NOK

+ 1.054 NOK

+ 660 NOK

*Eine Zahlung pro Versorger

Falls Sie nicht automatisch Kindergeld erhalten, stellen Sie bitte einen Antrag beim NAV.

Um ein höheres Kindergeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim NAV stellen, auch wenn Sie bereits Kindergeld beziehen.

Falls die Mutter des Kindes nicht Mitglied der norwegischen Sozialversicherung ist, müssen Sie selbst Kindergeld beantragen.

Lesen Sie hier mehr über Kindergeld für ausländische Arbeitnehmer in Norwegen.

Geldleistung für Betreuung

Die Leistung  wird Eltern mit einem Kind im Alter von 13 bis 23 Monaten gewährt.

Im Jahr 2023 beträgt der volle Satz der Geldleistung Betreuung monatlich 7.500 NOK. Den vollen Satz erhalten Sie nur dann, wenn das Kind nicht ganztags eine Kindertagesstätte besucht. Besucht das Kind halbtags eine Kindertagestätte, beträgt die Leistung wie folgt:

Wöchentlich in einer Kindertagestätte verbrachte Stunden

von der Leistung erhaltene %

8 oder weniger

80

9-16

60

17-24

40

25-34

20

Sofern das Kind 19 Stunden pro Woche oder weniger in einer Kinderbetreuungseinrichtung untergebracht ist, können Sie die Hälfte der Leistung erhalten.

Um die Leistung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim NAV stellen.

Um die Leistung für ein Kind zu erhalten, das in einem EWR-Land lebt, müssen Sie außerdem ein zusätzliches Formular ausfüllen und einreichen.

Weitere Informationen zu Geldleistungen für Familien mit kleinen Kindern erhalten Sie hier.

Übergangsbeihilfe

Übergangsbeihilfe entspricht 2,25 G (in Norwegen geltender Grundbetrag) jährlich oder 250.823 NOK seit dem 1. Mai 2022.

Sie können bis zu drei Jahre lang Beihilfe erhalten, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um zwei Jahre (bis das jüngste Kind das 8. Lebensjahr vollendet), sofern Sie eine erforderliche Ausbildung absolvieren. Der Zeitraum für die Sozialleistung kann in weiteren Einzelfällen ebenfalls erweitert werden, u.a. bis das Kind 18 Jahre alt ist, wenn es einen erhöhten Beaufsichtigungsbedarf hat und dies die Selbstversorgung durch eigene Arbeit behindert. Es kann auch eine Sozialleistung zur Deckung von Ausgaben gewährt werden, die durch Reisen oder einen vorübergehenden Umzug aufgrund der Ausbildung, Kosten für die Beaufsichtigung des Kindes und Wohnkosten im Zusammenhang mit Ausbildung, Kosten für Lehrmittel und Schulgebühren verursacht sind. Personen, die umziehen, um an einem anderen Ort eine Arbeit aufzunehmen, kann eine Umzugsleistung gewährt werden. Sind Personen als tatsächlich arbeitsuchend gemeldet, kann ihnen eine Kinderbetreuungsleistung gewährt werden.

Um Übergangsbeihilfe zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim NAV stellen.

Fachsprache übersetzt

G: Abkürzung für Grundbetrag (siehe Grundbetrag unten). 1 G = 1-facher Grundbetrag, 2 G = 2-facher Grundbetrag etc.

Grundbetrag: Standardbetrag, der zur Berechnung von Beihilfe und Rente herangezogen und jedes Jahr am 1. Mai festgelegt wird. Seit dem 1. Mai 2022 beträgt der Grundbetrag 111.477 NOK oder etwa 10.567 EUR.

NAV: Norwegisches Arbeits- und Sozialamt (Arbeids- og velferdsetaten).

Ihre Rechte

Auf den folgenden Websites können Sie mehr über Ihre gesetzlich garantierten Rechte erfahren. Diese Websites werden jedoch nicht von der Europäischen Kommission verwaltet und die Kommission ist daher nicht für deren Inhalt verantwortlich.

Publikation und Website der Kommission:

Ansprechpartner

  • Arbeits- und Sozialamt (NAV): über die Website des NAV unter Kontakt nav.no.

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