Beschäftigung, Soziales und Integration

Niederlande - Arbeitslosigkeit

Hier erfahren Sie mehr über die Leistungen, wenn Sie in den Niederlanden arbeitslos werden.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Wenn Sie in den Niederlanden arbeitslos werden, können Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld auf der Grundlage des Arbeitslosengesetzes (Werkloosheidswet, WW) haben.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Für eine Auszahlung von Arbeitslosengeld gelten u. a. die folgenden Bedingungen:

  • Sie sind gegen Arbeitslosigkeit versichert. Das ist dann der Fall, wenn Sie als Arbeitnehmer angestellt sind und das gesetzliche Rentenalter (AOW-Alter) noch nicht erreicht haben oder wenn Sie freiwillig versichert sind.
  • Sie haben mindestens fünf Arbeitsstunden pro Woche und das entsprechende Gehalt verloren (im Fall von Arbeitnehmern, die einen Arbeitsvertrag für weniger als zehn Stunden pro Woche eingegangen sind, besteht die Bedingung darin, dass sie mindestens die Hälfte ihrer Arbeitsstunden verloren haben).
  • Sie sind als Arbeitskraft auf dem niederländischen Arbeitsmarkt verfügbar.
  • Sie müssen verhindern, dass Sie arbeitslos werden, bzw. Sie suchen kontinuierlich nach einem geeigneten Arbeitsplatz, indem Sie beispielsweise Bewerbungen in ausreichender Zahl schreiben.
  • Sie haben mindestens 26 Wochen in den 36 Wochen gearbeitet, bevor Sie arbeitslos wurden. Wenn Sie in diesem Zeitraum auch in einem anderen Mitgliedstaat gearbeitet haben, wird bei der Prüfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld dieser Arbeitszeitraum berücksichtigt.
  • Sie sind nicht durch eigene Schuld arbeitslos geworden.

Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie:

  • durch eigenes Verschulden arbeitslos geworden sind;
  • eine Leistung aufgrund von Krankheit oder Behinderung erhalten;
  • das gesetzliche Rentenalter erreicht haben;
  • sich außerhalb der Niederlande aufhalten oder nicht in den Niederlanden wohnen;
  • sich nicht legal in den Niederlanden aufhalten;
  • im Gefängnis einsitzen oder sich dem Gefängnis entziehen oder aus dem Gefängnis fliehen.

Worauf habe ich Anspruch, und wie kann ich meinen Anspruch geltend machen?

Sie erhalten 75% Ihres letzten Gehalts pro Tag (maximal 256,54 EUR pro Tag) während der ersten beiden Monate und anschließend 70% Ihres letzten Gehalts.

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes beträgt 3 Monate. Die Bezugsdauer kann verlängert werden, wenn Sie in mindestens 4 von 5 Jahren vor dem Jahr, in dem Sie arbeitslos wurden, mindestens 208 Stunden bezahlte Arbeit geleistet haben.

Für die ersten 10 Jahren ergibt jedes Jahr in Beschäftigung einen Anspruch auf den Erhalt von einem Monat Arbeitslosengeld. Ab dem 11. Jahr berechtigt jedes Jahr in Beschäftigung vor dem Jahr 2016 zum Erhalt von einem Monat Arbeitslosengeld, und jedes Jahr in Beschäftigung ab dem Jahr 2016 berechtigt zu einem halben Monat Arbeitslosengeld. Die Höchstbezugsdauer beträgt 24 Monate.

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie innerhalb einer Woche, nachdem Sie arbeitslos geworden sind, einen Antrag bei UWV (Ausführungsbehörde für Arbeitnehmerversicherungen) einreichen und sich dort als Arbeitssuchender registrieren.

Wenn das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld unter dem Existenzminimum (sociaal minimum) liegt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Zuschuss auf der Grundlage des Zusatzleistungengesetzes (Toeslagenwet). Anspruch und Betrag sind abhängig von Ihrem Einkommen und, wo anwendbar, dem Einkommen Ihres Partners.

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Beziehung von Arbeitslosengeld nicht erfüllen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialhilfe. Ihre finanzielle Situation und die Ihres Haushalts entscheiden über Anspruch und Betrag.

Fachsprache übersetzt

  • Arbeitslosengeld (ALG): Gemäß dem Arbeitslosengesetz (Werkloosheidswet, WW) ausgezahltes Arbeitslosengeld, das unverschuldet arbeitslos gewordenen Arbeitnehmern mit ausreichender Arbeitsvergangenheit und Verfügbarkeit für den niederländischen Arbeitsmarkt ein vorübergehendes Auskommen bietet.
  • Sozialhilfe (bijstand): Garantiert ein Mindesteinkommen für jeden, der legal in den Niederlanden wohnt und nicht über ausreichende Mittel für den eigenen Unterhalt verfügt.
  • Die Ausführungsbehörde für Arbeitnehmerversicherungen (Uitvoeringsinstituut werknemersverzekeringen, UWV) ist eine niederländische Behörde, die für die Ausführung der Arbeitnehmerversicherungen bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit verantwortlich ist.
  • Zusatzleistungengesetz (Toeslagenwet): Dabei handelt es sich um ein von der UWV ausgeführtes Gesetz. Mit dem Gesetz wird das Einkommen bis auf das Existenzminimum (sociaal minimum) von Personen aufgestockt, die eine Leistung erhalten.

Weitere Informationen

Auf der nachfolgend aufgeführten Website können Sie sich über Ihre Rechte informieren. Diese Website ist nicht von der Europäischen Kommission verfasst und gibt nicht den Standpunkt der EU wieder:

Publikation und Website der Europäischen Kommission:

An wen muss ich mich wenden?

Sie können Beihilfe bei folgenden Einrichtungen beantragen:

  • https://www.werk.nl/werkzoekenden/werkmap/
  • Telefonische Auskünfte: +31 88 8989294 (Ortstarif – Anrufkosten sind abhängig vom Telefonanbieter) oder +31 0900-9294 (0,04 EUR/Minute).
  • Telefonische Auskünfte aus dem Ausland: +31 88 898 20 01
  • Die Gebühren sind abhängig von Ihrem Telekom-Anbieter.

Wenn Sie hinsichtlich Ihrer Rechte als EU-Bürger Unterstützung benötigen oder Fragen haben, steht Ihnen folgender Link zur Verfügung: Hilfe bei der EU anfordern

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