Beschäftigung, Soziales und Integration

Niederlande - Sozialhilfeleistungen

Hier erfahren Sie mehr über Sozialhilfeleistungen in den Niederlanden.

Wann habe ich Anspruch auf Beihilfe?

Das Teilhabegesetz (Participatiewet) garantiert ein Mindesteinkommen für jeden, der legal in den Niederlanden wohnt und nicht über ausreichende Mittel für den eigenen Unterhalt verfügt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie haben Anspruch auf Sozialhilfe, wenn Sie:

  • legal in den Niederlanden wohnen;
  • 18 Jahre oder älter sind;
  • als Alleinstehender, Alleinerziehender oder als Familie über ein Einkommen verfügen, das unter der Sozialhilfenorm liegt;
  • keine andere Beihilfe in Anspruch nehmen können;
  • über ein Eigenkapital verfügen, das nicht über einem bestimmten Betrag liegt;
  • nicht im Gefängnis inhaftiert sind oder nicht in Untersuchungshaft sitzen.

Eigenkapital

Das Vermögen für zusammenlebende oder verheiratete Paare sowie für Alleinerziehende darf jeweils einen bestimmten Höchstbetrag bzw. einen davon abweichenden Höchstbetrag nicht übersteigen. Für Alleinstehende gilt ein Höchstbetrag von 5.920 EUR. Unter Vermögen fällt nicht nur Erspartes, sondern beispielsweise auch ein Auto.

Haben Sie ein eigenes Haus? Dann fällt dessen Wert auch unter Ihr Eigenkapital. Ein bestimmter Wert wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Liegt der Wert Ihres Hauses abzüglich der noch zu tilgenden Hypothek über dem Maximalbetrag? Dann kann die Stadt oder die Gemeinde Ihnen Sozialhilfe auf der Grundlage eines Darlehens bewilligen.

Die geltenden Höchstbeträge für das Eigenkapital können Sie hier einsehen.

Pflichten

Wenn Sie Sozialhilfe erhalten, müssen Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Arbeit zu finden. Die zuständigen Ämter Ihrer Stadt oder Gemeinde können Ihnen dabei helfen. Alleinerziehende mit einem Kind bis zu fünf Jahren können von dieser Pflicht freigestellt werden, aber sind dazu verpflichtet, an Schulungen teilzunehmen.

Erfahren Sie hier mehr über Ihre Pflichten, wenn Sie Sozialhilfe erhalten.

Worauf habe ich Anspruch, und wie kann ich meinen Anspruch geltend machen?

Höhe der Sozialhilfe

Die Höhe der Sozialhilfe für Alleinstehende, Alleinerziehende und Verheiratete zwischen 21 Jahren und dem gesetzlichen Rentenalter (AOW-Alter) basiert auf dem Nettomindestlohn. Es gibt drei unterschiedliche Kategorien: 18-21 Jahre, 21 Jahre bis zum Rentenalter, über das Rentenalter hinaus.

Die Höhe der Sozialhilfe, auf die Sie Anspruch haben, hängt von Ihrem Alter und Ihren Lebensumständen ab. Die Höhe der Sozialhilfe hängt ab von der Anzahl der im selben Haushalt lebenden Personen im Alter ab 27 Jahren ungeachtet der Familienmitgliedschaft (Pflicht der Beteiligung an den Lebenshaltungskosten). Diese Personen werden als Kostenbeteiligte bezeichnet. Darüber hinaus werden jährlich 5% Urlaubsgeld ausgezahlt.

Ältere Menschen mit einer unzureichenden Rente können darüber hinaus Anspruch auf ergänzende Einkommensversorgung für ältere Menschen geltend machen.

Eine Übersicht der aktuellen Sozialhilfebeträge finden Sie hier.

Unter bestimmten Umständen haben Sie auch Anspruch auf Wohngeld und Pflegegeld.

Außerordentliche Beihilfe

Eine besondere Geldleistung ist eine Erstattung für erforderliche Ausgaben, die Sie aufgrund außerordentlicher Umstände nicht bezahlen können, z. B. Ausgaben für den Kauf einer Waschmaschine. Das Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde bezahlt diesen Betrag.

Jung und krank/körperbehindert

Für nähere Informationen siehe das Kapitel über Leistungen bei Invalidität. .

Fachsprache übersetzt

  • Teilhabegesetz (Participatiewet): Ein niederländisches Gesetz, das ein minimales Einkommen für jeden garantiert, der legal in den Niederlanden wohnt und nicht über ausreichende Mittel für den eigenen Unterhalt verfügt.
  • Gesetz über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung für jugendliche Erwerbsunfähige (Wet arbeidsongeschiktheidsvoorziening jonggehandicapten, Wajong): Regelung für Kinder und Jugendliche, die an ihrem 17. Geburtstag oder während der Schulzeit oder Ausbildung an einer chronischen Krankheit oder Behinderung leiden.
  • Die Ausführungsbehörde für Arbeitnehmerversicherungen (Uitvoeringsinstituut werknemersverzekeringen, UVW) ist eine niederländische Behörde, die für die Ausführung der Arbeitnehmerversicherungen bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit verantwortlich ist.

Weitere Informationen

Auf den nachfolgend aufgeführten Websites können Sie sich über Ihre Rechte informieren. Diese Websites sind nicht von der Europäischen Kommission verfasst und geben nicht den Standpunkt der Europäischen Kommission wieder:

Publikation und Website der Europäischen Kommission:

An wen muss ich mich wenden?

  • Antrag auf Sozialhilfe: Sie können online mehr über die Sozialhilfe erfahren
  • Antrag auf Wohn- und Pflegegeld: Sie können online mehr über Wohngeld erfahren und/oder die Steuerverwaltung kontaktieren.
  • Wenn Sie hinsichtlich Ihrer Rechte als EU-Bürger Unterstützung benötigen oder Fragen haben, steht Ihnen folgender Link zur Verfügung: Hilfe bei der EU anfordern

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