Beschäftigung, Soziales und Integration

Niederlande - Altersrente

Hier erfahren Sie mehr über die Altersrente in den Niederlanden.

Wann habe ich Anspruch auf Rente?

Das niederländische Rentensystem beruht auf drei Säulen: dem Allgemeinen Rentenversicherungsgesetz (AOW), dem Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber (Betriebsrente) und den zusätzlichen individuellen Rentenversicherungen.

Allgemeines Rentenversicherungsgesetz (Algemene Ouderdomswet, AOW)

Wenn Sie in den Niederlanden wohnen oder arbeiten, sind Sie nach dem Allgemeinen Rentenversicherungsgesetz (AOW) versichert, es gibt jedoch einige Ausnahmen (z.B. für entsandte Arbeitnehmer). Jeder, der das gesetzliche Rentenalter erreicht, hat Anspruch auf eine AOW-Rente. Diese Rente wird als Rente der ersten Säule bezeichnet. Sie bietet ein Grundeinkommen zum Bestreiten des eigenen Unterhalts.

Gesetzliches Rentenalter: Überblick

2022

66 Jahre und 7 Monate

2023

66 Jahre und 10 Monate

2024-2027

67 Jahre

2028-

67 Jahre und 3 Monate

Ab 2028 wird das gesetzliche Rentenalter nur angehoben, wenn die Lebenserwartung weiterhin steigt. Sie können Ihr AOW-Rentenalter (festgelegt oder als Schätzung, je nach Geburtsdatum) auf der folgenden Seite simulieren: https://www.svb.nl/en/aow-pension/aow-pension-age/your-aow-pension-age.

Weitere Informationen über das AOW finden Sie auf dieser Seite.

Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig eine Versicherung für eine AOW-Rente abschließen. Die Versicherung muss innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie im Ausland wohnen, abgeschlossen werden. Wenn Sie nach einem Auslandsaufenthalt wieder in den Niederlanden leben oder arbeiten, können Sie nach strengen Regeln freiwillig zusätzliche AOW-Versicherungsjahre erwerben. Tun Sie dies nicht, erhalten Sie keine AOW-Rente für die Zeit, in der Sie nicht in den Niederlanden gelebt oder gearbeitet haben.

Zusatzrente

Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten, können Sie auch eine Versicherung für eine Zusatzrente abschließen, die sogenannte Rente der zweiten Säule. Etwa 90% der Arbeitgeber bieten eine Regelung für eine Zusatzrente an. Dadurch erhalten pensionierte Arbeitnehmer eine zusätzliche Auszahlung zu ihrer staatlichen AOW-Rente.

Der Rentenfonds Ihres Arbeitsgebers kann Sie über die Rente informieren, auf die Sie bisher Anspruch haben. Arbeitnehmer erhalten die einheitliche Rentenübersicht (uniform pensioenoverzicht, UPO) grundsätzlich jedes Jahr. Sie können Ihren Rentenversicherungseintrag zudem online einsehen auf der Website https://www.mijnpensioenoverzicht.nl/.

Individuelle Versicherungen

Individuelle Versicherungen sind beispielsweise Leibrenten, Kapitalversicherungen und Lebensversicherungen. Mit einer solchen Rente der dritten Säule kommen Sie in den Genuss attraktiver Steuervorteile, während Sie für eine Zusatzrente sparen, um beispielsweise Lücken im Versicherungskonto für die Zusatzrente zu füllen, Ihre Rente aufzubessern oder früher in den Ruhestand zu gehen.

Selbstständige

Selbstständige müssen sich selbst um ihre Zusatzrente kümmern, z. B mit einer individuellen Versicherung.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Siehe: Wann habe ich Anspruch auf Rente?

Worauf habe ich Anspruch, und wie kann ich meinen Anspruch geltend machen?

Sie bauen in jedem Jahr, in dem Sie in den Niederlanden wohnen oder arbeiten, 2% einer vollen AOW-Rente auf. Wenn Sie 50 Jahre nach dem AOW versichert gewesen sind, haben Sie Anspruch auf den Erhalt einer AOW-Rente in voller Höhe. Wenn Sie im Ausland gewohnt haben und nicht nach dem AOW versichert waren, bauen Sie in diesem Zeitraum keine Rentenansprüche auf. Um einen Anspruch zu erwerben, müssen Sie mindestens ein Jahr versichert sein.

Die Auszahlung der AOW-Rente erfolgt monatlich. Der Betrag wird zweimal pro Jahr den Lohnsteigerungen angepasst. Das Urlaubsgeld wird im Mai ausgezahlt.

Eine Übersicht der aktuellen AOW-Sätze finden Sie auf dieser Seite.

AIO-Einkommensergänzung

Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, keine AOW-Rente in voller Höhe erhalten und abgesehen von der AOW-Rente keine oder nur geringe zusätzliche Einnahmen bzw. kein weiteres Vermögen haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine ergänzende Einkommensversorgung (AIO-Einkommensergänzung) zusätzlich zu Ihrer AOW-Rente. Die AIO-Einkommensergänzung ist durch das Teilhabegesetz (Participatiewet) geregelt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.svb.nl/en/aio-supplement

Fachsprache übersetzt

  • AOW: Das Allgemeine Rentenversicherungsgesetz. Jeder, der in den Niederlanden wohnt oder arbeitet, ist nach dem AOW versichert und hat bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters Anspruch auf eine Rente.
  • Gesetzliches Rentenalter: Das gesetzliche Rentenalter wird schrittweise angehoben. Im Jahr 2022 wird das gesetzliche Rentenalter bei 66 Jahren und 7 Monaten liegen, im Jahr 2023 bei 66 Jahren und 10 Monaten und 2024, 2025, 2026 und 2027 bei 67 Jahren. Im Jahr 2028 wird es bei 67 Jahren und 3 Monaten liegen. Ab 2028 wird das gesetzliche Rentenalter nur angehoben, wenn die Lebenserwartung weiterhin steigt.
  • Sozialversicherungsanstalt (Sociale Verzekeringsbank, SVB): Ausführungsbehörde auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit in den Niederlanden.
  • Ergänzende Einkommensversorgung für ältere Menschen (aanvullende inkomensvoorziening ouderen, AIO): Einkommensergänzung zur AOW-Rente gemäß dem Teilhabegesetz (Participatiewet).

Weitere Informationen

Auf den nachfolgend aufgeführten Websites können Sie sich über Ihre Rechte informieren. Diese Websites sind nicht von der Europäischen Kommission verfasst und geben nicht den Standpunkt der Europäischen Kommission wieder:

Publikation und Website der Europäischen Kommission:

An wen muss ich mich wenden?

Gesetzliche Altersrente (AOW)

Einige Monate vor dem Erreichen des AOW-fähigen Alters werden Sie - wenn Sie in den Niederlanden wohnhaft sind – darüber informiert, dass Sie die gesetzliche Altersrente (AOW) beantragen können. Sie können diesen Antrag online oder, auf Anfrage, in gedruckter Form einreichen. Sie müssen diesen Antrag (online oder gedruckt) ausfüllen und an die Sozialversicherungsbank (Sociale Verzekeringsbank) senden. Wenn Sie in einem anderen EU-Land wohnen, können Sie die AOW-Rente bei der Rentenbehörde in dem Land beantragen, in dem Sie wohnen oder in dem Sie zuletzt versichert waren.

Zusatzrenten und zusätzliche Rentenversicherungen: Bitte fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach weiteren Informationen. Als Selbstständiger können Sie selbst eine Rentenversicherung abschließen.

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