Beschäftigung, Soziales und Integration

Niederlande - Krankenversicherung

Hier erfahren Sie mehr über die Krankenversicherungen in den Niederlanden.

Wann habe ich Anspruch auf gesundheitliche Versorgung?

Wenn Sie in den Niederlanden wohnen oder arbeiten und Einkommensteuer zahlen, sind Sie gemäß dem Krankenversicherungsgesetz (Zorgverzekeringswet, Zvw) und dem Pflegeversicherungsgesetz (Wet Langdurige Zorg, Wlz) versicherungspflichtig. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf die Erstattung der Kosten für medizinische Versorgung aus dem Basisleistungspaket.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie müssen in den Niederlanden wohnen oder arbeiten (und Einkommensteuer zahlen) um gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz (Wet Langdurige Zorg, Wlz) versichert zu sein. Alle Zvw-Versicherte sind gemäß dem Krankenversicherungsgesetz dazu verpflichtet, sich bei einem Krankenversicherungsträger in den Niederlanden zu versichern

Worauf habe ich Anspruch, und wie kann ich meinen Anspruch geltend machen?

Es gibt zwei Hauptversicherungspolicen: auf Sachleistungen beruhende Policen und Policen, die auf der Erstattung von Krankheitskosten basiert sind. Wie hoch die Erstattung ist, hängt von Ihrer Versicherung ab. Ihre Krankenversicherung kann Ihnen darüber weitere Auskünfte geben.

Die Basisversicherung gemäß dem Krankenversicherungsgesetz deckt die Mindestzahl von erstattungsfähigen Leistungen ab, die jährlich durch das Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport festgelegt werden. Eine Übersicht erstattungsfähiger Leistungen der 2023 finden Sie hier.

Der gesetzlich festgelegte Versicherungsschutz umfasst auch die Zahnbehandlung für bis 18 Jahren einschließlich vorbeugender Behandlungsmaßnahmen, die zwei Mal im Jahr vorgenommene Fluoridanwendung bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr, Plomben, Parodontose- und kieferchirurgische Behandlung. Die Zahnbehandlung für Erwachsene umfasst nur den Zahnersatz und besondere kieferchirurgische Behandlungen von schweren Entwicklungsstörungen, Wachstumsstörungen und vererbten Schäden am Zahn-, Kiefer- oder Mundsystem. Darüber hinaus gehende Zahnbehandlungen können über eine Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden,

Die Bezahlung der bei einem Hausarzt oder Facharzt durchgeführten Behandlung erfolgt über die Versicherungsgesellschaft. Die Behandlung durch einen Facharzt erfordert eine Überweisung eines Allgemeinmediziners.

Ihre Versicherung stellt Ihnen eine Versicherungspolice und eine Versicherungsnummer aus. Damit können Sie beweisen, dass Sie versichert sind, wenn Sie eine medizinische Versorgung benötigen.

Sachleistungspolice und Erstattungspolice

Es gibt verschiedene Arten von Versicherungspolicen. Bei einer Sachleistungspolice bekommen Sie die Kosten in voller Höhe erstattet, wenn die Behandlung durch einen Vertragsarzt erfolgt ist.

Mit einer Sachleistungspolice können Sie auch zu einem Gesundheitsdienstleister gehen, der nicht unter Vertrag steht. In diesem Fall kann die Versicherung bestimmen, dass nur ein Teil der für die Versorgung angefallenen Kosten erstattet wird. Die Höhe der erstatteten Kosten darf jedoch nicht so gering sein, dass der Versicherte von einer ärztlichen Behandlung absieht.

Bei einer Erstattungspolice wählen Sie Ihre Gesundheitsdienstleister selbst aus. In den meisten Fällen bekommen Sie die für die Versorgung angefallenen Kosten nach Einreichung der Rechnung erstattet.

„Pflichtselbstbehalt“

Versicherte ab 18 Jahre zahlen die ersten 385 EUR der für ihre medizinische Versorgung anfallenden Kosten pro Jahr aus eigener Tasche. Der Betrag wird jährlich angepasst und von der Versicherung von den erstattbaren Aufwendungen abgezogen. Dieser Selbstbehalt:

  • Allgemeinarzt
  • Mütterfürsorge
  • Geburtshilfe
  • medizinische Versorgung im Rahmen einer Zusatzversicherung
  • ausgeliehene Hilfsmittel
  • eventuelle Eigenbeiträge und/oder eigene Ausgaben

Darüber hinaus darf die Versicherung dem Versicherten zusätzlich zum „Pflichtselbstbehalt“ einen „freiwilligen“ Selbstbehalt in Höhe von 100 EUR, 200 EUR, 300 EUR, 400 EUR oder 500 EUR anbieten. Je höher der „freiwillige“ Selbstbehalt ist, desto niedriger fällt die Versicherungsprämie aus.

Personen können möglicherweise Anspruch auf eine Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen haben. Diese können sie bei der Zoll- und Steuerverwaltung (Belastingdienst) beantragen. Diese zusätzliche Erstattung wird als „Zorgtoeslag” (Krankenversicherungszuschlag) bezeichnet.

Fachsprache übersetzt

  • Krankenversicherungsgesetz (Zorgverzekeringswet, Zvw): Gesetz, das die Krankenversicherung für jeden, der in den Niederlanden wohnt oder arbeitet, vorschreibt.
  • Pflegeversicherung oder Basisversicherung: Eine gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherung für in den Niederlanden lebende oder arbeitende Personen, mit der die grundlegenden Versorgungsleistungen gedeckt werden.
  • Pflegeversicherungsgesetz (Wet Langdurige Zorg, Wlz): Eine in den Niederlanden vorgeschriebene, kollektive Pflegeversicherung für nicht individuell versicherbare Krankenkostenrisiken.

Weitere Informationen

Auf den nachfolgend aufgeführten Websites können Sie sich über Ihre Rechte informieren. Diese Websites sind nicht von der Europäischen Kommission verfasst und geben nicht den Standpunkt der Europäischen Kommission wieder:

Publikation und Website der Europäischen Kommission:

An wen muss ich mich wenden?

Es gibt verschiedene Websites, auf denen Sie die verschiedenen Anbieter von Krankenversicherungen miteinander vergleichen können.

Wenn Sie Unterstützung hinsichtlich Ihrer Rechte als EU-Bürger oder Fragen dazu haben, steht Ihnen folgender Link zur Verfügung: Hilfe bei der EU anfordern

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