Beschäftigung, Soziales und Integration

Niederlande - Kinderbetreuungsgeld

Hier erfahren Sie mehr über die Leistungen im Rahmen der Kinderbetreuung in den Niederlanden.

Wann habe ich Anspruch auf Beihilfe?

Wenn ein oder mehrere Kinder in eine Kinderbetreuungseinrichtung (Kindertagesstätte, außerschulische Betreuungseinrichtung oder Tagesmutter) gehen, kann von den Eltern ein Kinderbetreuungsgeld (Kinderopvangtoeslag) beantragt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Auch Alleinerziehende, Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht, Pflegeeltern und Adoptiveltern können diese Leistung erhalten.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Ob Sie den Kinderbetreuungszuschlag erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die wichtigsten sind:

  • Sie (und Ihr Partner) sollten arbeiten, an einem Wiedereingliederungsprogramm, Kurs zur gesellschaftlichen Integration oder Ausbildungsprogramm teilnehmen;
  • Sie sollten in den Niederlanden arbeiten oder leben; Ihr Partner sollte in den Niederlanden (oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, EWR-Land oder in der Schweiz) arbeiten und wohnen;
  • Ihr Kind sollte eine zugelassene Kinderbetreuungseinrichtung besuchen.

Auf der Website der niederländischen Steuerverwaltung (Belastingdienst) finden Sie die Voraussetzungen für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes. Auf der Website können Sie diese Leistung auch beantragen.

Worauf habe ich Anspruch, und wie kann ich meinen Anspruch geltend machen?

Die Höhe des Kinderbetreuungszuschlags hängt von Ihrem Haushaltseinkommen, der Stundenanzahl in einer Kinderbetreuungseinrichtung und vom Stundenpreis der Kinderbetreuungseinrichtung ab. Die Steuerverwaltung teilt Ihnen nach der Beantragung des Zuschlags die Höhe des Betrags mit. Der Kinderbetreuungszuschlag wird von der niederländischen Steuerverwaltung ausgezahlt.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Sie können Kindergeldleistungen und weitere Unterstützung auf der Website der niederländischen Steuerverwaltung beantragen (siehe Abschnitt unten An wen muss ich mich wenden?).

Weitere Informationen

Auf den nachfolgend aufgeführten Websites können Sie sich über Ihre Rechte informieren. Diese Websites sind nicht von der Europäischen Kommission verfasst und geben nicht den Standpunkt der Europäischen Kommission wieder:

Publikation und Website der Europäischen Kommission:

An wen muss ich mich wenden?

Die Beantragung des Kinderbetreuungszuschlags erfolgt über die Website der Steuerverwaltung.

Wenn Sie Fragen hinsichtlich Ihrer Rechte als EU-Bürger haben, steht Ihnen folgender Link zur Verfügung: Hilfe bei der EU anfordern

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