Beschäftigung, Soziales und Integration

Malta - Vorherige Versicherung im Ausland kann berücksichtigt werden

Dieses Kapitel bietet Informationen darüber, welche Auswirkungen ein Umzug innerhalb der EU auf die erworbenen Sozialversicherungsansprüche hat.

Soziale Sicherheit und EU-Verordnungen

Bei einem Arbeitsumzug in einen EU-Mitgliedstaat bzw. ein Land, das unter die Verordnungen der EU fällt, unterliegen Sie dem Sozialversicherungssystem des besagten Landes.

Wenn Sie allerdings in einem EU-Mitgliedstaat bzw. in einem Land, das unter die Verordnungen der EU fällt, gelebt, gearbeitet und/oder Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, können die in dem Land geleisteten Versicherungszeiten bei der Ermittlung des Anspruchs auf Sozialversicherungsleistungen in einem anderen Land berücksichtigt werden.

Welche Leistungen umfasst diese Regelung?

Folgende Leistungen fallen unter diese Regelung:

  • Leistungen bei Krankheit
  • Leistungen bei Mutterschaft
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Beitragsbezogene Ruhestandsrente
  • Hinterbliebenenrente
  • Leistungen bei Arbeitslosigkeit
  • Leistungen bei einem Arbeitsunfall
  • Kindergeld

In einigen Fällen ist es unter Umständen erforderlich, eine gewisse Anzahl von Beitragszahlungen geleistet zu haben. In diesem besonderen Fall werden jedoch die in einem EU-Land bzw. in einem Land, das unter die Verordnungen der EU fällt, geleisteten Beitragszahlungen berücksichtigt.

Gewisse Leistungsansprüche, die in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Schweiz oder Großbritannien* erworben wurden, können nach Malta übertragen werden.

Haben Sie Ihren Wohnsitz in Malta, haben Sie zudem Anspruch auf Familienleistungen.

* Jeder Fall muss einzeln geprüft werden, um festzustellen, ob eine Person entweder in den Anwendungsbereich von Artikel 30 des Austrittsabkommens fällt und somit die EU-Koordinierungsverordnungen gelten, oder ob die Person in den Anwendungsbereich von den in Artikel 32 des Austrittsabkommens beschriebenen Situationen und/oder von den nationalen Rechtsvorschriften und vom Handels- und Kooperationsabkommen beigefügten Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit fällt.

Antragstellung

Kehren Sie nach Malta zurück, nachdem Sie in einem EU-Land bzw. einem Land, das unter die Verordnungen der EU fällt, gearbeitet haben, müssen Sie folgendes Dokument präsentieren:

  • Eine Bescheinigung über die geleisteten Sozialversicherungsbeiträge. Dazu ist das Formular U1 zu verwenden, das bei der Sozialversicherungsanstalt des betreffenden Landes erhältlich ist.

Haben Sie in einem anderen EU-Land für vier Wochen Arbeitslosengeld bezogen, behalten Sie das Recht auf diese Leistung auch nach der Rückkehr nach Malta für drei bis sechs Monate während der Arbeitssuche. In diesem Fall ist das Formular U2 von der Einrichtung auszufüllen, die die Leistungen zahlt.

Sobald Sie einen Antrag auf eine Sozialversicherungsleistung in Malta stellen, werden Sie gefragt, ob Sie zusätzlich in einem anderen Staat der EU gearbeitet haben.

Der Antragsteller muss angeben:

  • in welchem Land er/sie gearbeitet hat;
  • den Namen und die Adresse des Arbeitgebers in diesem Land;
  • die Zeiträume, in denen er/sie dort gearbeitet hat, sowie
  • die Sozialversicherungsnummer des Landes, in dem er/sie gelebt hat.

Sind in Bezug auf die Antragsstellung gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, müssen die Zeiträume, in denen Beiträge in einem EU-Land bzw. einem Land, das unter die Verordnungen der EU fällt, gezahlt wurden, von den zuständigen Behörden berücksichtigt werden. Aus diesem Grund besteht für alle EU-Bürger Versicherungsschutz, wenn sie arbeitsbedingt in eines dieser Länder reisen.

Erforderliche Antragsformulare

  • S041

Ihre Rechte

Maltesische Quellen:

Veröffentlichungen und Websites der Europäischen Kommission:

Mit wem müssen Sie Kontakt aufnehmen?

Department of Social Security

38, Ordnance Street

Valletta VLT 1021

MALTA

Liste der Zentren der sozialen Sicherheit

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