Beschäftigung, Soziales und Integration

Malta - Leistungen bei einem Arbeitsunfall und einer Berufskrankheit

An Personen zahlbare Leistungen, welche sich am Arbeitsplatz verletzten (Benefiċċju għall-Korriment) oder aufgrund des ausgeübten Berufes erkranken (Mard tax-Xogħol).

Wann besteht Anspruch auf diese Leistungen?

Erleidet eine Person einen Arbeitsunfall und hat sie mindestens eine Beitragszahlung geleistet, ist der Antrag auf Verletztengeld auszufüllen und innerhalb von 10 Tagen bei der Abteilung für soziale Sicherheit einzureichen.

Diese 10-Tage-Frist gilt nicht in Bezug auf einen Leistungsantrag infolge einer Berufskrankheit. In diesem Fall ist von dem Betroffenen die Meldung einer Berufskrankheit auszufüllen.

Gemäß maltesischem Recht wird kein Pauschalbetrag vom Staat gezahlt, wenn der Versicherte am Arbeitsplatz verstirbt. Die Witwe/der Witwer und die Kinder des/der Verstorbenen erhalten jedoch eine Hinterbliebenenrente in gleicher Höhe, sofern der/die Verstorbene den Höchstbetrag an Beitragszahlungen geleistet hat.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Im Fall eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit besteht Anspruch auf Leistungen für einen Zeitraum bis zu einem Jahr ab dem vierten Tag nach Eintreten des Arbeitsunfalls, wenn Betroffene mindestens eine Beitragszahlung geleistet haben. Die ersten drei Tage werden vom Arbeitgeber gezahlt. Kehren Betroffene nach zehn Tagen nicht an ihren Arbeitsplatz zurück, müssen sie vor dem medizinischen Ausschuss, der durch die Abteilung für soziale Sicherheit benannt wird, vorstellig werden.

Worauf haben Sie Anspruch und wie stellen Sie den Antrag?

Antragssteller können ihren Anspruch auf Leistungen ab dem vierten Tag nach Eintreten des Arbeitsunfalls geltend machen. Der Arbeitgeber zahlt dem Angestellten das Grundgehalt. Der Angestellte muss dem Arbeitgeber daraufhin die entsprechende Summe aus der Zahlung, die der Antragsteller von der Abteilung für soziale Sicherheit erhält, zurückerstatten. Ist die ausgezahlte Leistung geringer als das vom Arbeitgeber gezahlte Gehalt, muss der Arbeitgeber den Differenzbetrag ergänzen. Selbstständige erhalten die Leistungen auf direktem Wege.

Die Sätze sind wie folgt:

Verletztengeld (Benefiċċju għal Korriment)

  • Alleinerziehende bzw. Verheiratete, deren Ehepartner keiner Vollzeitbeschäftigung nachgeht: 34,55 EUR pro Tag;
  • Alleinstehende bzw. Verheiratete, deren Ehepartner einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht: 26 EUR pro Tag.

Invalidenrente (Pensjoni għal Korriment)

Personen, bei denen aufgrund einer Verletzung am Arbeitsplatz ein Grad der Behinderung von 90 % oder mehr festgestellt wurde, beziehen eine Berufsunfähigkeitsrente, auch wenn sie nur eine Woche lang Beiträge geleistet haben.

Bei Personen, bei denen aufgrund einer Verletzung am Arbeitsplatz ein Grad der Behinderung von 20 % bis 89 % vorliegt, beträgt die Rentenzahlung wöchentlich zwischen 17,72 EUR und 78,84 EUR.

Behindertenbeihilfe (Għotja għal Korriment)

Personen mit einem Grad der Behinderung von 1 % bis 19 % haben Anspruch auf eine Zahlung in Höhe von 275,89 EUR bis 5.240,10 EUR.

Die bzw. der Hinterbliebene und die Kinder des/der am Arbeitsplatz Verstorbenen haben Anspruch auf einen Satz der Witwen/Witwerrente, sofern der/die Verstorbene den Höchstbetrag an Beitragszahlungen geleistet hat.

Alle obengenannten Zahlungen werden von der Abteilung für soziale Sicherheit verwaltet.

Erforderliche Antragsformulare

Der Antragssteller oder eine andere Person muss den Antrag auf Verletztengeld oder die Meldung eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit einreichen.

Auf dem Formular, das vom Arbeitgeber zu unterschreiben ist, sind alle notwendigen Informationen anzugeben. Zudem muss eine Bescheinigung vom behandelnden Arzt beigefügt werden. Im Fall eines Arbeitsunfalls sollte das Formular zusätzlich von denjenigen unterschrieben werden, die Zeugen des Unfalls waren.

Ihre Rechte

Maltesische Quellen:

Veröffentlichungen und Websites der Kommission:

Mit wem müssen Sie Kontakt aufnehmen?

Department of Social Security

38, Ordnance Street

Valletta VLT 1021

MALTA

Liste der Zentren der sozialen Sicherheit

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