Beschäftigung, Soziales und Integration

Luxemburg - Familienleistungen

In diesem Kapitel erhalten Sie wissenswerte Informationen für die Inanspruchnahme von Familienleistungen.

Wenn Sie in Luxemburg arbeiten, haben Sie eventuell Anspruch auf Familienleistungen, auch wenn Ihre Kinder in einem anderen Land leben.

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Kinder-Zukunftsgeld, Kurzform: Kindergeld (Allocations pour l’avenir des enfants, Kurzform: Allocation familiale)

Die Kindergeld wird gewährt, um Ihre finanzielle Belastung durch den Unterhalt und die Erziehung Ihrer Kinder auszugleichen.

Schulanfangszulage (Allocation de rentrée scolaire)

Mit dieser Leistung sollen die Ausgaben gedeckt werden, die zum Schulanfang entstehen, wie beispielsweise Schulmaterialien und Kleidung.

Geburtenzulage (Allocation de naissance)

Die Geburtenzulage wird Frauen gewährt, die für eine regelmäßige medizinische Überwachung und Betreuung während ihrer Schwangerschaft und der Entbindung sowie ihres Kindes, bis dieses das Alter von zwei Jahren erreicht, sorgen.

Elternurlaubsgeld (Indemnité de congé parental)

Die Eltern eines kleinen Kindes können mithilfe des Elternurlaubs ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder reduzieren, um für dieses Kind da zu sein und gleichzeitig die Gewissheit zu haben, ihre Arbeitsstelle nicht zu verlieren und am Ende dieses Elternurlaubs ihre Arbeit wieder aufnehmen zu können.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Jedes Kind, dessen gesetzlicher Wohnsitz sich in Luxemburg befindet, hat einen persönlichen Anspruch auf Kindergeld.

Wenn Sie in Luxemburg arbeiten, können Sie auch dann Familienleistungen für Ihre Kinder beantragen, wenn diese in einem anderen Land leben. Wenn Sie im Wohnsitzland ähnliche Leistungen erhalten, aber deren Betrag niedriger ist, erhalten Sie von der luxemburgischen Zukunftskasse (Caisse pour l’avenir des enfants, CAE) den Differenzbetrag.

Alle diese Leistungen werden auch im Fall der Adoption eines Kindes gewährt.

Die normale Kindergeld

Kindergeld wird für jedes Kind unter 18 Jahren bzw., bei einer Sekundarbildung, einem Studium oder speziellen Schulungen für behinderte Jugendliche oder einer Lehre bis zum Alter von 25 Jahren, gewährt. (Für ein Studium an einer Universität ist eine staatliche finanzielle Hilfe vorgesehen.)

Die spezielle Kinderzulage

Diese Leistung wird für jedes Kind bis zum 25. Lebensjahr gewährt, für das Kindergeld bezogen wird und das eine permanente Minderung von mindestens 50 % der physischen oder geistigen Leistungsfähigkeit im Vergleich zu einem gesunden Kind im gleichen Alter aufweist.

Geburtenzulage

Diese Leistungen können Sie während Ihrer Schwangerschaft und nach der Geburt in Anspruch nehmen, wenn Sie sich allen erforderlichen medizinischen Untersuchungen, die zum Nachweis in einen Mutterpass einzutragen sind, unterziehen.

Wenn sich Ihr Wohnsitz nicht in Luxemburg befindet, können Sie ebenfalls diese Leistung in Anspruch nehmen, unter der Voraussetzung, dass Sie in Luxemburg versichert sind und nicht bereits eine ähnliche Leistung in Ihrem Wohnsitzland in Anspruch nehmen.

Elternurlaubsgeld

Um Elternurlaub in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen Elternteil eines Kindes im Alter von unter sechs Jahren sein;
  • Sie müssen in Ihrem Haushalt das Kind bzw. die Kinder während des Elternurlaubs betreuen und sich hauptsächlich der Erziehung des/der Kindes/Kinder widmen;
  • Sie dürfen während des Elternurlaubs nicht berufstätig sein und Ihre berufliche Tätigkeit während des Elternurlaubs nicht reduzieren;
  • Sie müssen seit mindestens zwölf Monaten ohne Unterbrechung direkt vor dem Beginn des Elternurlaubs auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags von mindestens zehn Arbeitsstunden pro Woche oder auf der Grundlage einer selbstständigen Tätigkeit versichert sein.

Elternzeit auf Vollzeitbasis kann für die Dauer von 4 oder 6 Monaten pro Kind beantragt werden.

Sie haben außerdem die Möglichkeit eines Halbzeiturlaubs oder eines aufgeteilten Elternurlaubs und jeder Elternteil kann jeweils einen Anteil des Elterngelds beziehen. Wenn Sie mindestens einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, können Sie mit dem Einverständnis Ihres Arbeitgebers einen Teilzeitelternurlaub von 8 oder 12 Monaten in Anspruch nehmen, indem Ihre Arbeitszeit um die Hälfte gekürzt wird. Wenn Sie in Vollzeit beschäftigt sind, können Sie Ihre Wochenarbeitszeit 20 Monate lang um 20 % verkürzen oder einen auf vier Zeiträume von einem Monat aufgeteilten Elternurlaub über einen Zeitraum von höchstens 20 Monaten in Anspruch nehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Elterteil seinen Elternurlaub im Anschluss an den Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub nehmen muss, da er ansonsten sein Recht auf Elternurlaub verwirkt (dies gilt nicht für einen Elternteil, der sein Kind alleine aufzieht). Der andere Elternteil kann den Elternurlaub bis zum 6. Lebensjahr des Kindes (bis zum 12. Lebensjahr bei Adoption) in Anspruch nehmen.

Welche Ansprüche habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Für den Erhalt einer Familienleistung muss mithilfe der dafür vorgesehenen Formulare ein Antrag bei der luxemburgischen Zukunftskasse (CAE) eingereicht werden.

Kindergeld

Monatlicher Kindergeldbetrag: 285,41 EUR. Dieser Betrag wird jeweils für Kinder ab 6 Jahren um 21,57 EUR und für Kinder ab 12 Jahren um 53,85 EUR erhöht.

Schulanfangszulage

Monatlicher Betrag der Schulanfangszulage:

115 EUR für Kinder ab 6 Jahren;

235 EUR für Kinder ab 12 Jahren.

Geburtenzulage

Diese Leistung besteht aus 3 Teilen in einer Höhe von jeweils 580,03 EUR, die getrennt ausbezahlt werden und jeweils spezifischen Bedingungen unterworfen sind (insbesondere ist es möglich, Anspruch auf nur einen dieser Teile zu haben und auf die anderen nicht):

  • eine vorgeburtliche Zulage;
  • die eigentliche Geburtenzulage;
  • eine nachgeburtliche Zulage.

Elternurlaubsgeld

Der monatliche Bruttobetrag für Elternurlaubsgeld wird auf der Grundlage Ihres durchschnittlichen Monatseinkommens der 12 Monate vor Beginn des Elternurlaubs berechnet. Das Urlaubsgeld ist gleich dem Erwerbseinkommen steuer- und sozialabgabenpflichtig, jedoch von Beiträgen zur Kranken- und Unfallversicherung befreit.

Für einen Elternurlaub in Vollzeit in Bezug auf eine Vollzeitstelle beläuft sich das Urlaubsgeld auf einen Betrag von mindestens 2.387,40 EUR pro Monat und höchstens 3.978,99 EUR pro Monat. Die Betragshöhe richtet sich nach den Arbeitsstunden, die Sie in den 12 Monaten vor Beginn des Elternurlaubs durchschnittlich geleistet haben.

Fachsprache übersetzt

  • Zukunftskasse (Caisse pour l’avenir des enfants, CAE): Kasse, die für die Festlegung und Bereitstellung von Familienleistungen zuständig ist.
  • Gesetzlicher Wohnsitz: Bedeutet, die Berechtigung zu haben, in Luxemburg zu leben, dort gesetzlich gemeldet zu sein durch einen Eintrag in das kommunale Melderegister und dort den Hauptwohnsitz zu haben.
  • Behindertes Kind: Ein Kind, das an einer oder mehreren konstitutiven Erkrankungen mit einer mangelhaften oder permanent verringerten körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit um mindestens 50 % im Vergleich zu der eines gesunden Kindes im gleichen Alter leidet.

Auszufüllende Formulare

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Veröffentlichungen und Websites der Kommission:

Ihre Ansprechpartner

Caisse pour l’Avenir des Enfants

34, av. de la Porte Neuve L-2227 Luxembourg

Postanschrift: BP 394, L-2013 Luxembourg

Tel.: (+352) 47 71 53-1

Kontaktformular: http://www.cae.public.lu/de/support/contact/formulaire.html
Website: http://www.cae.public.lu/fr/la-caisse.html

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