Beschäftigung, Soziales und Integration

Litauen - Arbeitslosengeld

Dieser Abschnitt bietet aktuelle Informationen über Arbeitslosengeld, das Antragsverfahren und die Anspruchsvoraussetzungen.

Unter welchen Umständen habe ich Ansprüche?

Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer. Leistungen sind abhängig vom Verdienst vor Beginn der Arbeitslosigkeit und vom monatlichen Mindestlohn, der von der Regierung bewilligt ist.

Sie sind anspruchsberechtigt für Arbeitslosengeld (nedarbo išmoka), wenn Sie in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung beim Arbeitsamt mindestens 12 Monate in die Versicherung eingezahlt haben.

Wenn für Sie Versicherungsbeiträge gezahlt wurden, aber nicht für die erforderliche Dauer (z. B. wenn Sie Wehrdienst geleistet haben), kann für Sie eine Ausnahmeregelung greifen. Das Arbeitslosengeld wird ab dem 8. Tag nach Erwerb des Status der Arbeitslosigkeit gezahlt. Falls Sie aus eigenem Verschulden gekündigt wurden, beträgt die Wartezeit 3 Monate.

Die Zahlung des Arbeitslosengelds wird eingestellt, sobald Sie Arbeit gefunden haben oder wenn sie sich selbständig machen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie sind arbeitslosenversichert, wenn Sie:

  • gemäß Arbeitsvertrag, Honorarvertrag, oder Patentvereinbarung arbeiten, einschließlich Positionen, in die Sie gewählt wurden oder wenn Sie Politiker oder Amtsträger sind und gemäß besonderen Gesetzen entlohnt werden;
  • im Nationalen Verteidigungsdienst der Armee dienen, Freiwilliger sind, anderen aktiven Dienst leisten, oder wenn Sie Reservist, sind, der zu einer Übung oder Training einberufen wurde oder um Serviceleistungen auszuführen;
  • Mitglied der litauischen Streitkräfte sind, den Grundwehrdienst oder Ersatzdienst leisten;
  • nicht arbeiten, weil sie Erziehungsurlaub genommen haben, um sich um ein Kind zwischen einem und drei Jahren zu kümmern;
  • eines der Elternteile sind (oder Adoptivelternteile) einer Person mit Behinderung oder der Vormund (Pflegeperson) einer Person mit Behinderung sind und dauerhafte Pflege zu Hause leisten;
  • der Ehepartner eines entsandten Beamten oder eines Mitglieds der Streitkräfte sind und gemeinsam im Ausland leben;
  • Beamter im internen Dienst sind;
  • Inhaber eines Einzelunternehmens, Mitglied einer kleinen Partnerschaft oder Mitglied einer Partnerschaft sind und Einkommen erwirtschaften.

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie sind arbeitslos;
  • Sie sind im arbeitsfähigen Alter;
  • Sie absolvieren kein allgemeinbildendes Ausbildungsprogramm, mit Ausnahme von Erwachsenenbildungsprogrammen der Grundschul- oder weiterführenden Ebene;
  • Sie erbringen Nachweise über Erfüllung der Anwartschaftszeit;
  • Sie haben sich persönlich beim im Arbeitsamt arbeitslos gemeldet;
  • Sie suchen aktiv nach Arbeit und sind bereit, Stellenangebote, die Ihnen angeboten werden, anzunehmen und aktiv an angebotenen arbeitspolitischen Maßnahmen (siehe Fachsprache übersetzt unten) teilzunehmen;
  • Sie beziehen kein Krankengeld oder Mutterschaftsgeld (Vaterschaftsgeld) oder andere Leistungen der sozialen Sicherheit.

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nicht, wenn:

  • Sie in einem Programm der Allgemeinbildung (mit Ausnahme von Personen, die Erwachsenenbildungsprogramme der Grundschul- oder weiterführenden Ebene absolvieren);
  • Sie das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben oder als erwerbsunfähig anerkannt wurden;
  • Sie ohne berechtigten Grund einen Termin beim Arbeitsamt versäumt haben, um ein Stellenangebot anzunehmen oder um einen persönlichen Aktivierungsplan zu erstellen oder die Teilnahme an aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen, die im Rahmen eines solchen Plans angeboten werden, an Programmen, die Anstellungschancen erhöhen oder die Arbeitsvermittlungsdienste, die im Rahmen dieses Plans angeboten werden, ablehnen;
  • Sie ohne triftigen Grund abgelehnt haben, einen individuellen Aktivierungsplan zur Erwerbstätigkeit zu erstellen oder an einer aktiven Arbeitsmarktmaßnahme teilzunehmen oder zum zweiten Mal in einem Zeitraum von 12 Monaten ein geeignetes Stellenangebot ohne berechtigten Grund abgelehnt haben;
  • Sie die Teilnahme an Lernunterstützungsmaßnahmen oder begleiteten Beschäftigungsmaßnahmen ohne berechtigten Grund beendet haben;
  • Sie ohne triftigen die Stellensuche unterlassen haben und keine Tätigkeiten im Bereich landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen gegen Quittung ausgeführt haben und/oder die Regeln zur Meldung einer individuellen Stellensuche zum zweiten Mal innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach der ersten Meldung missachtet haben;
  • illegales Einkommen bezogen haben;
  • Ihre Aufenthaltserlaubnis als Arbeitsloser für Litauen abgelaufen ist;
  • per gerichtlicher Entscheidung, Beschluss oder Urteil Strafen oder Sanktionen gegen Sie verhängt wurden;
  • Sie aus Litauen auswandern;
  • Sie einen Antrag gestellt haben, um Ihre Meldung beim Arbeitsamt zu löschen;
  • Sie vom Arbeitsamt als Person anerkannt worden sind, die sich für den Arbeitsmarkt vorbereitet.

Sanktionen können Sie verhindern, wenn Sie einen berechtigten Grund für die oben genannten Dinge haben (Krankheit, Unfall, Todesfall eines Elternteils, Kindes oder des Ehepartners o. ä.).

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes beträgt 9 Monate.

Wenn Ihnen bei Einstellung der Zahlung des Arbeitslosengeldes bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters nicht mehr als 5 Jahre fehlen, kann die Zahlung des Arbeitslosengelds um weitere 2 Monate verlängert werden, sofern Sie keine vorzeitige Altersrente beziehen.

Wenn Sie bereits eine Beitragszeit von 30 Jahren erreicht haben und Sie innerhalb der nächsten 5 Jahre das Renteneintrittsalter erreichen, können Sie den Eintritt in den Vorruhestand beantragen.

Wie lauten meine Rechte und wie kann ich diese nutzen?

Das Arbeitslosengeld besteht aus einem konstanten und einem variablen Teil. Der konstante Teil des Arbeitslosengelds entspricht 23,27 % des monatlichen Mindesteinkommens und beträgt aktuell 195,47 EUR.

Der variable Teil der Leistung beträgt für die ersten drei Monate 38,79 % des monatlichen versicherungspflichtigen Einkommens der Arbeitslosen; 31,03 % für die nächsten drei Monate und 23,27 % für die folgenden drei Monate. Das durchschnittliche versicherungspflichtige Monatseinkommen der Arbeitslosen wird errechnet unter Berücksichtigung jedes Monatsbetrags während der vorherigen 30 Monate, beginnend zwei Monate vor dem Datum des Erwerbs des Status der Arbeitslosigkeit.

Das Arbeitslosengeld darf nicht weniger als 23,27 % des monatlichen Mindestlohns betragen und darf 58,18 % des nationalen Durchschnittslohns nicht übersteigen.

Der Antrag auf Arbeitslosengeld ist an das Arbeitsamt oder die örtliche Filiale der Sozialversicherung zu stellen.

Fachsprache übersetzt

  • Aktive Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen beinhalten Unterstützung des Lernens - Berufsausbildung, Beschäftigung unter einem Ausbildungsvertrag, Praktika (Volontariate), Anerkennung von Kompetenzen, die durch außerschulische, informelle Bildung, nicht-formale Erwachsenenbildung, Erwerb von Qualifikationen und Fähigkeiten von hohem zusätzlichem Wert erworben wurden.
  • Geförderte Beschäftigung - finanziell geförderte Einstellung, finanzielle Förderung für die Kosten einer Arbeitsassistenz.
  • Unterstützung bei der Schaffung oder Anpassung von Arbeitsplätzen - Subventionierung der Schaffung/Anpassung von Arbeitsplätzen, Umsetzung von örtlichen Projekten von Beschäftigungsinitiativen, Unterstützung bei der Unternehmensgründung.
  • Unterstützung für Mobilität Arbeitsamt - wichtigste Einrichtung bei der Arbeitsplatzvermittlung und der Durchführung von aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Umschulungen.
  • Sozialversicherung - Der staatliche Sozialversicherungsfonds beim Ministerium für Arbeit und Soziales, wichtigste Einrichtung bei der Umsetzung der sozialen Sicherheit.
  • Mindestbeitragszeit - Zeitspanne, in der Versicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben (12 Monate innerhalb der letzten 30 Monate vor dem Erwerb des Status der Arbeitslosigkeit, obwohl es Ausnahmen gibt (siehe oben)).

Erforderliche Unterlagen

Die Arbeitslosmeldung kann persönlich bei der örtlichen Filiale der Sozialversicherung oder dem Arbeitsamt oder online erfolgen.

Kennen sie Ihre Rechte

Diese Links helfen Ihnen zu erfahren, welche Rechte Sie haben. Es handelt sich nicht um Seiten der Europäischen Kommission, daher entsprechen die dort gegebenen Informationen nicht unbedingt der Position der Kommission:

Publikation und Website der Europäischen Kommission:

Kontakte für Auskünfte

Arbeitsamt in Litauen: +37 07005-5166.

Regionalbüros des Arbeitsvermittlungsdienstes Filialen des Arbeitsamts

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