Beschäftigung, Soziales und Integration

Litauen - Altersrente

Altersrente (senatvės pensija) wird an all diejenigen gezahlt, die für eine bestimmte Dauer Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben oder die anderweitig versichert sind. In diesem Abschnitt informieren wir Sie über den aktuellen Stand hinsichtlich der zwei Säulen des Rentensystems in Litauen.

Unter welchen Umständen habe ich Ansprüche?

Das Rentensystem in Litauen setzt sich aus drei Säulen zusammen, in denen die Rente verschieden finanziert wird.

Säule I ist das staatliche Sozialversicherungssystem, durch das eine Person versichert ist oder selbst Beiträge für eine Rente im Rahmen der Sozialversicherung einzahlt.

Säule II – 2019 wurden neue Finanzierungsquellen eingeführt: private Beiträge (3 % des persönlichen Bruttolohns) und staatliche Beiträge (1,5 % des nationalen Durchschnittslohns). Übertragungen von Sozialversicherungsbeiträgen auf Geldmittel der Säule II ist nicht mehr möglich.

Sobald man damit begonnen hat, in einen Rentenfonds zu einzuzahlen, kann man diese Stufe nicht mehr verlassen, bevor das Renteneintrittsalter erreicht wird.

Säule III ist der freiwillige Beitrag in einen Rentenfonds oder eine Teilnahme an einem Lebensversicherungssystem. Teilnahme ist für alle möglich, einschließlich derjenigen, die keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen und die nicht an Säulen I und II teilnehmen.

Unterstützungsrenten werden an diejenigen gezahlt, die keinen Anspruch auf eine Altersrente der Sozialversicherung haben oder für die diese Rente sehr gering ausfallen würde.

Welchen Voraussetzungen muss ich entsprechen?

Die Folgenden haben Anspruch auf eine Altersrente der Sozialversicherung:

  • Personen, die das festgelegte Renteneintrittsalter erreicht haben. Gegenwärtig wird das Renteneintrittsalter jährlich erhöht bis es 65 Jahre erreicht. Das jeweils gültige Rentenalter kann man hier erfahren: Berechnung des Rentenalters.
  • Personen, die mindestens 15 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Diejenigen, die an einem kapitalgedeckten Rentensystem (Stufe II) teilnehmen, erwerben den Anspruch zum Erhalt einer Rente, sobald sie das Renteneintrittsalter erreicht haben oder sobald sie in den Vorruhestand eintreten.

Die Folgenden haben Anspruch auf den Bezug einer Unterstützungsrente:

  • Personen, die das Rentenalter erreicht haben. Das Renteneintrittsalter wird derzeit Jahr für Jahr auf 65 Jahre heraufgesetzt.
  • Personen, die keinen Anspruch auf Altersrente der Sozialversicherung haben oder für die diese Rente sehr gering ausfallen würde.

Wie lauten meine Rechte und wie kann ich diese nutzen?

Der Anspruch auf eine volle Rente erfordert eine Mindestbeitragszeit in der Rentenversicherung von 15 Jahren. Die Rente in voller Höhe wird im Jahr 2023 denjenigen gezahlt, die mindestens 33 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Einen Antrag für den Bezug einer Altersrente kann man ab drei Monate vor dem Renteneintrittsalter stellen oder zu jeder beliebigen späteren Zeit.

Diejenigen, die an einem System zur Kumulierung von Renten teilgenommen haben, sollten sich an das entsprechende Geldinstitut wenden, das das System verwaltet, wo geklärt wird, ob eine Annuität (siehe „Fachsprache übersetzt“) gewährt wird oder ob Ihnen die gesamte kumulierte Summe als Pauschale oder in regelmäßig Abständen als Teilbetrag ausgezahlt werden soll.

Die Höhe der Altersrenten der Sozialhilfe richtet sich nach der Sozialhilferentenbasis, die vom Staat festgelegt wird, und deren Koeffizient, der 1 ist (184 EUR).

Altersrenten der Sozialhilfe werden ab dem Zeitpunkt der Anspruchsberechtigung gewährt. Sie können rückwirkend bis zu sechs Monate vor der Einreichung sämtlicher erforderlicher Unterlagen bei der örtlichen Filiale der Sozialversicherung gewährt werden.

Fachsprache übersetzt

  • Sozialversicherung - Der staatliche Sozialversicherungsfonds beim Ministerium für Arbeit und Soziales, wichtigste Einrichtung bei der Umsetzung der sozialen Absicherung.
  • Versicherungspflichtiges Einkommen - gesamtes Einkommen einer Person, für das Beiträge an die staatliche Sozialversicherung gezahlt werden.
  • Rentenannuität - die dem Teilnehmer am Rentenprogramm bis zum Lebensende regelmäßig auszuzahlende Rentenleistung, wobei das gesamte Zahlungsrisiko beim Leistungserbringer, der Versicherungsgesellschaft, die die Lebensversicherung anbietet, liegt.

Erforderliche Unterlagen

Kennen Sie Ihre Rechte

Diese Links helfen Ihnen zu erfahren, welche Rechte Sie haben. Es handelt sich nicht um Seiten der Europäischen Kommission, daher entsprechen die dort gegebenen Informationen nicht unbedingt der Position der Kommission:

Publikation und Website der Europäischen Kommission:

Kontakte für Auskünfte

Sozialversicherung, Tel. 1883 oder +37 05250-0883

Aufsichtsbehörde der Litauischen Bank, Tel. +37 05268-0501, E-Mail: pt@lb.lt

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