Beschäftigung, Soziales und Integration

Litauen - Soziale Leistungen bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten

In diesem Abschnitt informieren wir Sie über den aktuellen Stand hinsichtlich der Leistungen im Fall von verschiedenen Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten in Litauen.

Unter welchen Umständen habe ich Ansprüche?

Die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten der Arbeitnehmer zahlen die Arbeitgeber. Selbständige können sich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten auf freiwilliger Basis bei privaten Unternehmen versichern. Berufsschüler, Praktikanten, Wehrdienstleistende und Strafgefangene sind über den Staat versichert. Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf der Grundlage des von der Regierung genehmigten monatlichen Mindestlohns berechnet.

Entscheidungen über Leistungsansprüche fällen die örtlichen Geschäftsstellen des staatlichen Sozialversicherungsfonds in der Region, in der der Versicherte lebt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Krankengeld aufgrund eines Arbeitsunfalls, auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit oder aufgrund einer Berufskrankheit wird gezahlt:

  •  an Personen, die infolge eines Arbeitsunfalls, eines Unfalls auf dem Weg zur/von der Arbeit oder einer Berufskrankheit, die als Versicherungsfälle anerkannt werden, vorübergehend arbeitsunfähig geworden sind
  • falls der Anspruch in der Versicherungszeit entstanden ist.

Einmalige Kompensation bei Minderung der Erwerbsfähigkeit (vienkartinė netekto darbingumo kompensacija) wird denjenigen Versicherten gezahlt, die mindestens 30 % ihrer Erwerbsfähigkeit verloren haben.

Regelmäßige Kompensation bei Minderung der Erwerbsfähigkeit (periodinė netekto darbingumo kompensacija) wird denjenigen Versicherten gezahlt, die mindestens 30 % ihrer Erwerbsfähigkeit verloren haben.

Einmalige Leistungen im Todesfall des Versicherten (vienkartinė draudimo išmoka apdraustajam mirus) werden an die Familienangehörigen von Versicherten gezahlt, die durch Arbeitsunfälle, auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder aufgrund einer schweren Berufskrankheit verstorben sind, in Höhe bis zum 46,55-fachen des nationalen Monatslohns.

Regelmäßige Leistungen im Todesfall des Versicherten (periodinė draudimo išmoka apdraustajam mirus) werden aufgrund von Unfällen am Arbeitsort, auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder aufgrund einer schweren Berufskrankheit an die Familienangehörigen gezahlt und nach einer festgelegten Formel berechnet.

Wie lauten meine Rechte und wie kann ich diese nutzen?

Leistungen, die nach einem Arbeitsunfall gewährt werden können:

  • Krankengeld bei Unfällen am Arbeitsort, auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder Berufskrankheit;
  • Einmalige Entschädigung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit;
  • Regelmäßige Entschädigung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit;
  • im Todesfall des Versicherten aufgrund von Unfällen am Arbeitsort, auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder aufgrund einer akuten anerkannten Berufskrankheit, wird den Familienangehörigen eine einmalige Leistung gezahlt;
  • im Todesfall des Versicherten aufgrund von Unfällen am Arbeitsort, auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder aufgrund einer schweren anerkannten Berufskrankheit, wird den Familienangehörigen oder den unterhaltenen Personen regelmäßig eine Leistung ausgezahlt, die sich nach einer festen Formel berechnet.

Mit dem Krankengeld wird der ausgefallene Arbeitslohn zu 77,58 % während der gesamten Zeit, für die die Person krankgeschrieben ist, ersetzt.

Versicherungsleistungen, die sich auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten beziehen, muss man, sofern sie aus dem Fonds der staatlichen Sozialversicherung gezahlt werden, bei der örtlichen Niederlassung der Sozialversicherung beantragen.

Fachsprache übersetzt

  • Versicherungspflichtiges Einkommen - alle persönlichen Einkünfte, auf deren Grundlage die Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden, zuzüglich der Leistungen bei Krankheit, beruflicher Rehabilitation, Mutterschaft, Vaterschaft, Kinderbetreuung, Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten und Arbeitslosengeld.
  • Sozialversicherung - Der staatliche Sozialversicherungsfonds beim Ministerium für Arbeit und Soziales, wichtigste Einrichtung bei der Umsetzung der sozialen Absicherung.

Erforderliche Unterlagen

Die Formulare befinden sich im Informationssystem der Sozialversicherung.

Gegebenenfalls sind zusätzliche Unterlagen beizufügen, wie z. B. die Formulare N-1 oder N-2, Arbeitsverträge und andere Dokumente, die Angaben zur Ursache eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder des Todes infolge eines Arbeitsunfalls oder einer akuten Berufskrankheit enthalten.

Zahlungsanträge, die für jede Art von Leistung eingereicht werden:

  • über das Informationssystem der Sozialversicherung;
  • in den örtlichen Geschäftsstellen der Sozialversicherung;
  • per Post (Postamt).

Kennen Sie Ihre Rechte

Diese Links helfen Ihnen zu erfahren, welche Rechte Sie haben. Es handelt sich nicht um Seiten der Europäischen Kommission, daher entsprechen die dort gegebenen Informationen nicht unbedingt der Position der Kommission:

Publikation und Website der Europäischen Kommission:

Kontakte für Auskünfte

Telefonisch bei Sozialversicherung: Auskunft über sämtliche Leistungen erteilt das Informationszentrum unter den Telefonnummern 1883 oder +37 05250-0883.

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