Beschäftigung, Soziales und Integration

Litauen - Krankengeld

In diesem Abschnitt informieren wir Sie darüber, wer Anspruch auf Krankengeld hat, für wie lange und wer es zahlt.

Unter welchen Umständen habe ich Ansprüche?

Alle Personen, die für durch die Krankensozialversicherung abgesichert sind, haben Anspruch auf Krankengeld (ligos išmoka). Krankengeld wird in diesen Fällen gezahlt:

  • Versicherten, die aufgrund von Krankheit oder Verletzung zeitweilig erwerbsunfähig sind und deswegen einen Einkommensausfall erleiden;
  • zum Pflegen von kranken Familienangehörigen (Kinder, Stiefkinder, Ehepartner, Eltern, Stiefeltern);
  • für diejenigen, deren Arbeit aufgrund des Ausbruchs einer ansteckenden Krankheit oder einer Epidemie unterbrochen worden ist;
  • Versicherten, die in einer Klinik für Orthopädie und (oder) Prothesen stationär behandelt werden;
  • für Betreuer von Vorschul- oder Grundschuleinrichtungen, sowie auch besonderer Bildungsprogramme für behinderte Kinder, in denen Systeme zur Eindämmung von Infektionskrankheiten zur Anwendung kommen;
  • für diejenigen in Mutterschaftsurlaub oder Urlaub zur Kinderbetreuung, die erkrankt sind;
  • Versicherten, die zeitweilig aufgrund der Entnahme von Gewebe, Zellen oder Organen als Spender für Transplantationen erwerbsunfähig sind.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Die meisten Versicherten haben Anspruch auf Krankengeld ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit:

Krankengeld wird gewährt, wenn eine Person:

  • zeitweilig erwerbsunfähig ist (darüber wird eine elektronische Bescheinigung erstellt);
  • durch die Sozialversicherung bei Krankheit abgesichert ist;
  • zeitweilig während eines Arbeitsverhältnisses erwerbsunfähig wird (Personen, die Ihr Einkommen aus Honorarverträgen beziehen - während der Beitragszeit);
  • aufgrund von Krankheit nicht arbeitet und deswegen kein Einkommen erhält;
  • versichert ist und in der Krankensozialversicherung eingetragen ist bis zum Beginn der zeitweiligen Erwerbsunfähigkeit mindestens 3 Monate innerhalb der vorhergehenden 12 Monate oder 6 Monate innerhalb der vorhergehenden 24 Monate in die Sozialversicherung eingezahlt hat;
  • die geforderte Zeit in der Krankensozialversicherung nicht erreicht, weil sie sich bis zum Alter von 26 Jahren in einer Ausbildung oder in einem Studium befand oder Staatsbediensteter, Berufssoldat oder Beamter war;
  • der örtlichen Niederlassung der Sozialversicherung nicht später als 12 Monate nach Ende der Erkrankung einen Antrag auf Krankengeld vorlegt.

Wie lauten meine Rechte und wie kann ich diese nutzen?

  • Das Krankengeld für die ersten beiden Werktage zahlt der Arbeitgeber (außer für diejenigen, die ihr Einkommen aus Honorarverträgen beziehen, denen die ersten beiden Krankheitstage nicht bezahlt werden). Das vom Arbeitgeber gezahlte Krankengeld darf nicht niedriger als 62,06 % und nicht höher als 100 % des Durchschnittsverdienstes des Arbeitnehmers sein;
  • Ab dem dritten Tag wird die Leistung aus dem Haushalt der Sozialversicherung in Höhe von 62,06 % des Verdienstes des Empfängers während der vorherigen drei Monate gezahlt.

Für Personen, die Familienangehörige pflegen oder Kinder betreuen, wird Krankengeld ab dem ersten Tag gezahlt und entspricht 65,94 % des Verdienstes.

Bei zeitweiliger Erwerbsunfähigkeit aufgrund der Spende von Geweben oder Organen wird Krankengeld in Höhe von 77,58 % des Verdienstes gezahlt.

Die Ertragsbasis, die zur Errechnung der Leistungshöhe benutzt wird, darf für die beiden Quartale vor dem Monat, in dem die Person vorübergehend arbeitsunfähig wurde, das zweifache des nationalen Durchschnittsmonatslohns nicht übersteigen (für 2023 – 3.574,20 EUR).

Fachsprache übersetzt

  • Sozialversicherung – Der staatliche Sozialversicherungsfonds beim Ministerium für Arbeit und Soziales, wichtigste Einrichtung verantwortlich für die soziale Sicherheit.
  • Versicherungspflichtiges Einkommen - alle persönlichen Einkünfte, auf deren Grundlage die Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden, zuzüglich der Leistungen bei Krankheit, beruflicher Rehabilitation, Mutterschaft, Vaterschaft, Kinderbetreuung, Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten und Arbeitslosengeld.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Krankengeld kann online gestellt, bei der örtlichen Niederlassung der Sozialversicherung ausgefüllt oder per Post gesendet werden. Den auszufüllenden Antrag finden Sie hier.

Kennen Sie Ihre Rechte

Diese Links helfen Ihnen zu erfahren, welche Rechte Sie haben. Es handelt sich nicht um Seiten der Europäischen Kommission, daher entsprechen die dort gegebenen Informationen nicht unbedingt der Position der Kommission:

Publikation und Website der Europäischen Kommission:

Kontakte für Auskünfte

Telefonische Auskunft zu allen Leistungen erhalten sie bei der Sozialversicherung unter 1883 oder +37 05250-0883.

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