Beschäftigung, Soziales und Integration

Liechtenstein - Gewöhnlicher Aufenthaltsort

In diesem Kapitel erfahren Sie, wie der „gewöhnliche Aufenthaltsort“ in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union definiert wird.

Was ist der „gewöhnliche Aufenthaltsort“?

Der gewöhnliche Aufenthaltsort bezeichnet das Land, in dem Sie gewöhnlich leben und in dem sich Ihr Lebensmittelpunkt befindet.

Die EU-Kommission nennt eine Anzahl von Kriterien, anhand derer die Institutionen der sozialen Sicherheit feststellen können, welches Land als „gewöhnlicher Aufenthaltsort“ einer Person gilt.

Dabei werden insbesondere berücksichtigt:

  • familiäre Verhältnisse und familiäre Bindungen;
  • Dauer und Kontinuität des Aufenthalts im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats;
  • Art und Merkmale der Erwerbstätigkeit (insbesondere der Ort, an dem eine solche Tätigkeit in der Regel ausgeübt wird, die Dauerhaftigkeit der Tätigkeit und die Dauer des Arbeitsvertrags);
  • Ausübung einer nicht bezahlten Tätigkeit;
  • im Falle von Studierenden ihre Einkommensquelle;
  • Wohnsituation, insbesondere deren dauerhafter Charakter;
  • Mitgliedstaat, der als der steuerliche Wohnsitz der Person gilt;
  • Gründe für den Wohnortwechsel;
  • Wille der Person, wie er sich aus sämtlichen Umständen erkennen lässt, belegt durch tatsachengestützte Nachweise.

Andere Fakten können ebenfalls berücksichtigt werden, soweit sie relevant sind.

Nähere Informationen finden Sie

Fachsprache übersetzt

Gewöhnlicher Aufenthaltsort: Der gewöhnliche Aufenthaltsort wird von der Europäischen Union definiert: Leitfaden zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts.

In der Praxis handelt es sich um das Land, in dem Sie gewöhnlich wohnen und in dem sich Ihre wichtigsten Interessengebiete finden. Die Europäische Kommission hat mehrere Kriterien festgelegt, anhand derer sich der gewöhnliche Aufenthaltsort feststellen lässt.

Ihre Rechte

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