Beschäftigung, Soziales und Integration

Liechtenstein - Mindestsicherung

In diesem Kapitel erfahren Sie, welche Hilfen im Fall einer besonderen Notlage gewährt werden können. Dabei werden folgende Leistungen angesprochen:

  • Sozialhilfe;
  • Ergänzungsleistungen zu Renten;
  • Blindengeld (Blindenbeihilfe).

Wann kann ich Ansprüche anmelden?

Sozialhilfe: Anspruch auf Sozialhilfe haben Einzelpersonen und Haushalte, die sich in einer besonderen Notlage befinden, bei Wohnsitz in Liechtenstein.

Ergänzungsleistungen: Anspruchsberechtigt sind Personen, die eine Altersrente beziehen (auch im Fall von vorzeitig angetretenen Renten), Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen), Invalide (bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 %), Bezieher von Tagegeld der Invalidenversicherung Hilflosenentschädigung.

Bei den Ergänzungsleistungen handelt es sich um wohnsitzgebundene, einkommens- und vermögensabhängige Leistungen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sozialhilfe: Arbeitsfähige Personen müssen zur Leistung zumutbarer Arbeit bereit sein.

Ergänzungsleistungen: Die Höhe ergibt sich aus der Differenz der anrechenbaren Einnahmen und anerkannten Ausgaben.

Blindengeld: Anspruch besteht bei Wohnsitz in Liechtenstein und frühestens ab dem 6. Lebensjahr.

Welche Ansprüche habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Sozialhilfe: Bei der Berechnung der Sozialhilfe werden die bedürftige Person und mit ihr in einem Haushalt zusammenlebende Familienangehörige berücksichtigt. Die Sozialhilfe ist ein variabler Betrag, auf den das festgelegte Existenzminimum des Haushalts und das persönliche Einkommen der einzelnen Haushaltsmitglieder angerechnet werden, um die tatsächlich zu zahlende Sozialhilfe zu ermitteln.

Ergänzungsleistungen zu Renten: Die Höhe der Ergänzungsleistungen richtet sich nach den persönlichen (Zusammensetzung der Familie) und den wirtschaftlichen Verhältnissen der einzelnen Person.

Blindengeld: Die Höhe dieser Leistung richtet sich nach dem Grad der Sehschwäche (vollblind, praktisch blind, hochgradig sehschwach).

All diese Leistungen werden nur bei Wohnsitz in Liechtenstein gewährt.

Ihre Rechte

Die untenstehenden Links stellen weitere rechtliche Informationen bereit; sie verweisen nicht auf Seiten der Europäischen Kommission und geben auch nicht deren Sicht wieder.

Veröffentlichungen der Europäischen Kommission:

Ihre Ansprechpartner

Liechtensteinische AHV-IV-FAK
Gerberweg 2
Postfach 84
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN

Tel. +423 238 16 16
Fax +423 238 16 00
E-Mail ahv@ahv.li

Amt für Soziale Dienste
Postplatz 2
Postfach 63
9494 Schaan
LIECHTENSTEIN

Tel. +423 236 72 72
Fax. +423 236 72 74
E-Mail info@asd.llv.li

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