Beschäftigung, Soziales und Integration

Liechtenstein - Geldleistungen bei Krankheit

In diesem Kapitel erfahren Sie, welche Geldleistungen bei Krankheit gewährt werden können. Dabei werden folgende Leistungen angesprochen:

  • Krankengeld (Taggeld)

Wann kann ich Ansprüche anmelden?

Bei (mindestens hälftiger) Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit hat der Versicherte Anspruch auf Krankengeld.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab vollendetem 15. Lebensjahr, die bei Arbeitgebern mit Sitz oder Niederlassung in Liechtenstein beschäftigt sind, haben durch ihre Versicherung Anspruch auf Krankengeld.

Welche Ansprüche habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Krankengeld wird in der Regel vom zweiten Krankheitstag an und bis die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist gezahlt. Das Krankengeld (Taggeld) wird jedoch für längstens 720 Tage innerhalb eines Zeitraums von 900 aufeinanderfolgenden Tagen ausbezahlt. Bei voller Arbeitsunfähigkeit beträgt das Krankengeld mindestens 80 % des entgangenen Entgelts.

Die Anmeldung für das Krankengeld wird vom Arbeitgeber durchgeführt. Die Arbeitsunfähigkeit muss von einem Arzt bescheinigt werden.

Ihre Rechte

Veröffentlichungen der Europäischen Kommission:

Ihre Ansprechpartner

Amt für Gesundheit
Äulestrasse 51
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN

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