Beschäftigung, Soziales und Integration

Lettland - Leistung bei Arbeitslosigkeit

In diesem Teil finden Sie Informationen über die Leistungen bei Arbeitslosigkeit (Bezdarbnieka pabalsti) in Lettland, über die Sozialversicherungsbeiträge sowie über die Berechnung des Leistungsumfangs und des Auszahlungszeitraums.

In welchem Fall kann ich die Leistungen beantragen?

Wenn Sie arbeitslos geworden sind, sind Sie berechtigt, die Leistungen bei Arbeitslosigkeit (Bezdarbnieka pabalsti) zu beantragen. Die Leistungen werden gewährt, wenn Sie mindestens ein Jahr lang gearbeitet haben und für Sie in den letzten 16 Monaten mindestens 12 Monate Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt wurden.

Die Leistungen bei Arbeitslosigkeit können Sie ebenso beantragen, wenn Sie nach Arbeitsunfähigkeit wieder arbeitsfähig wurden oder wenn Sie ein behindertes Kind bis zum Alter von 18 Jahren gepflegt haben. In diesen Fällen wird die Leistung auch dann gewährt, wenn die Sozialversicherungsbeiträge entweder nicht oder weniger als 12 Monate geleistet wurden.

Wie lauten die Bedingungen und Anforderungen?

Die Leistung bei Arbeitslosigkeit können Sie erhalten, wenn Ihnen der Arbeitslosenstatus von der Staatlichen Agentur für Arbeit (NVA) zuerkannt wurde, und Sie nicht weniger als ein Jahr lang sozialversichert waren und für Sie im Zeitraum der letzten 16 Monate für nicht weniger als 12 Monate Sozialversicherungsbeiträge geleistet wurden.

Wenn Sie nach der Arbeitsunfähigkeit wieder arbeitsfähig wurden, müssen Sie den Arbeitslosenstatus innerhalb eines Monats nach dem Wiedererlangen der Arbeitsfähigkeit erwerben. Sollten Sie ein behindertes Kind pflegen, so müssen Sie den Arbeitslosenstatus innerhalb eines Monats nach dem 18. Geburtstag des Kindes erwerben.

Sollten Sie die Arbeitsverhältnisse auf eigenen Wunsch kündigen oder Sie im Zusammenhang mit einem Verstoß gekündigt werden, so wird die Leistung bei Arbeitslosigkeit nicht früher als zwei Monate nach dem Erwerb des Arbeitslosenstatus zuerkannt und ausgezahlt.

Von Arbeitssuchenden wird erwartet, dass sie mit dem Arbeitsamt kooperieren und die in einem individuellen Plan aufgeführten Aufgaben ausführen.

Was steht mir zu und wie kann ich dies beantragen?

Leistungsumfang bei Arbeitslosigkeit

Die Leistung bei Arbeitslosigkeit wird für acht Monate gewährt.

Der Leistungsumfang hängt von Ihrem Versicherungs- und Beschäftigungszeitraum ab, in dem die Sozialversicherungsbeiträge geleistet wurden, und wird aufgrund des Arbeitslohns berechnet. Der durchschnittliche Beitragslohn wird aus Ihrem Lohn für den Zeitraum der letzten 12 Monate berechnet, dieser Zeitraum wird zwei Monate vor dem Beantragen der Leistung bei Arbeitslosigkeit beendet.

Arbeitszeit in Jahren (einschl.)

Leistung

 von 1 bis 9 Jahren

50 % vom durchschnittlichen Beitragslohn

 von 10 bis 19 Jahren

55 % vom durchschnittlichen Beitragslohn

 von 20 bis 29 Jahren

60 % vom durchschnittlichen Beitragslohn

 30 Jahre und mehr

65 % vom durchschnittlichen Beitragslohn

Die Arbeitslosenleistung wird alle drei Monate stufenweise gesenkt.

Zeitraum

Umfang der Auszahlung

Die ersten 2 Monate

 100 % von der gewährten Leistung

Die nächsten 3-4 Monate

 75 % von der gewährten Leistung

Die letzten 5-6 Monate

Die letzten 2 Monate

 50 % von der gewährten Leistung

 45 % von der gewährten Leistung

Wenn Sie vor dem Erwerb des Arbeitslosenstatus ein Kind bis zum Alter von eineinhalb Jahren gepflegt haben, nach Arbeitsunfähigkeit wieder arbeitsfähig sind, oder wenn Sie ein behindertes Kind bis zum Alter von 18 Jahren gepflegt haben, beträgt die Ihnen zustehende Leistung 60 % vom doppelten Umfang der Staatlichen Sozialversicherungsleistung am Tag, an dem das Arbeitslosengeld beantragt wird. Momentan sind das 218 EUR pro Monat für die ersten zwei Monate (Staatliche Sozialversicherungsleistung 109 EUR x 2 x 60 % = 130,80 EUR), und entsprechend dem oben genannten Algorithmus verringert sich der Betrag für die nächsten Monate.

Antrag auf die Leistung

Arbeitslosengeld kann man auf folgende Weise beantragen:

  • indem Sie den Antrag an einer beliebigen Geschäftsstelle in Riga und außerhalb persönlich ausfüllen;
  • indem Sie der VSAA einen ausgefüllten Antrag auf dem Postweg zukommen lassen;
  • indem Sie der VSAA per E-Mail einen ausgefüllten und mit elektronischer Signatur unterzeichneten Antrag zusenden; bei der Antragstellung auf den Status des Arbeitslosen kann gleichzeitig an einer beliebigen Geschäftsstelle der Staatlichen Agentur für Arbeit ein Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt werden, falls keine zusätzlichen Unterlagen zur Bestätigung der Arbeitszeit einzureichen sind;
  • E-Anwendung.

Wenn Sie bis zum 31. Dezember 1995 gearbeitet haben, müssen Sie bei der VSAA zusätzliche Unterlagen einreichen, die Ihre Arbeitszeit bestätigen.

Im Portal Latvija.lv stehen Informationen in Form elektronischer Dienste über Ihre Sozialversicherungsbeiträge und den Umfang der Ihnen zustehenden Leistung, Rentenleistung und Entgelte. Diese Information steht Ihnen mit Online-Banking oder mit der elektronischen Signatur zur Verfügung.

Fachsprache übersetzt

Sozialversicherungsbeiträge sind gesetzlich bestimmte Pflichtbeiträge in ein spezielles Haushaltskonto, die eine sozialversicherten Person berechtigt, die gesetzlich geregelten Sozialversicherungsleistungen zu beziehen; Leistung bei Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Vaterschaft, Krankheit und Elterngeld, Leistungen bei Invalidität, Altersleistung, Waisenrente, Entschädigung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit und Gesundheitsleistungen.

Versicherungszeitraum - Arbeitszeit und die der Arbeitszeit angeglichenen Zeiträume bis zum 31. Dezember 1990 sowie Zeiträume ab dem 1. Januar 1991, in denen keine Sozialversicherungsbeiträge geleistet wurden.

Eine Person, die nicht arbeitet, Arbeit sucht, arbeitsfähig ist, das Alter von 15 Jahren erreicht, aber das Rentenalter noch nicht erreicht hat oder die Altersrente nicht bezieht, keine Grundausbildung oder mittlere Reife in Vollzeit erwirbt, keine Geschäftstätigkeit ausübt, sich nicht in voller staatlicher Pflege befindet, hat das Recht auf den Arbeitslosenstatus. Der Arbeitslosenstatus berechtigt zum Anteil an den Unterstützungsmaßnahmen der Staatlichen Agentur für Arbeit.

Formulare und elektronische Dienste

Kennen Sie Ihre Rechte?

Im weiteren Verlauf sehen Sie die Informationen zu Ihren Rechten bei Arbeitslosigkeit - hierbei handelt es sich nicht um eine Website der Europäischen Kommission und sie gibt nicht die Meinung der Europäischen Kommission wider.

Arbeit in einem anderen Staat der Europäischen Union: Informationen über die Sozialversicherungsbeiträge und Zeiträume, wenn Sie in einem anderen EU-Staat gearbeitet/gewohnt haben.

Rechtsakte Lettlands, die den Erhalt der Leistung bei Arbeitslosigkeit regeln:

Veröffentlichung der Europäischen Kommission und die Webseite:

Mit wem soll ich mich in Verbindung setzen?

Staatliche Agentur für Arbeit

Verwaltung: K. Valdemāra iela 38 k-1 Rīga, LV – 1010

Tel. +371 80200206

E-Mail: pasts@nva.gov.lv
twitter.com/NVA_gov_lv

Mit Geschäftsstellen in Riga und außerhalb

Staatliche Sozialversicherungsagentur

Lāčplēša iela 70a, Rīga, LV-1011

Tel. +371 64507020 (werktags von 8.30-17.00)

E-Mail: pasts@nva.gov.lv
E-Mail für Beratungen: konsultacijas@vsaa.gov.lv
twitter.com/VSAA_LV
In Geschäftsstellen in Riga und außerhalb

Sozialministerium
Skolas iela 28, Rīga, LV-1331

Tel. +371 80205100

E-Mail: lm@lm.gov.lv
twitter.com/Lab_min

Falls Sie Ihre Rechte in der Europäischen Union nicht einsehen können, wenden Sie sich bitte an EU assistance service.

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