Beschäftigung, Soziales und Integration

Lettland - Leistungen für Familien mit Kindern

In diesem Teil finden Sie die Informationen über die Leistungen und den Urlaub, der bei der Geburt eines Kindes vorgesehen ist. Hier finden Sie Informationen zu:

  • Geburtsbeihilfe;
  • Mutterschafts-/Vaterschaftsgeld;
  • Erziehungsgeld;
  • Elternschaftsgeld;
  • Kindergeld.

Jede Leistung wird unter verschiedenen Voraussetzungen gewährt. Der Leistungsumfang und die Gewährung hängen von dem Alter des Kindes und den von Ihnen gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen ab.

In welchen Fällen kann ich die Leistungen beanspruchen?

Sie können Anspruch auf verschiedene Leistungen nach der Geburt als Ersatz des Verlusts von Arbeitseinkommen und als Unterstützung während der Erziehungszeit geltend machen. Die Höhe und Bedingungen der Leistungen richten sich nach dem Alter des Kindes und Ihrem Beschäftigungsstatus.

Welche Vorschriften sind einzuhalten und welche Anforderungen sind zu erfüllen?

Geburtsbeihilfe (bērna piedzimšanas pabalsts) wird gewährt:

  • einem Elternteil für jedes Kind;
  • dem Vormund, falls das Kind bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres unter Vormundschaft gestellt worden ist.

Die Gewährung der Geburtsbeihilfe ist nicht von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen abhängig.

Erziehungsgeld (bērna kopšanas pabalsts) wird einem Elternteil oder einer Person, die das Kind erzieht (Vormund, Pflegeeltern, Adoptiveltern), für ein Kind im Alter von bis zu zwei Jahren gewährt.

Elternschaftsgeld (vecāku pabalsts) wird einem Elternteil oder einer Person, die das Kind bis zu einem Alter von 8 Jahren erzieht und sozialversichert ist, gewährt.

Bei der Geburt von Zwillingen oder Mehrlingen wird ein Zuschlag gezahlt.

Für die Erziehung desselben Kindes wird gleichzeitig das Elternschaftsgeld und das Erziehungsgeld gewährt, falls ein Elternteil nicht bereits ein Mutterschaftsgeld bezieht. Das Elternschaftsgeld wird nicht nur an solche Eltern gezahlt, die sich im Erziehungsurlaub befinden, sondern auch an erwerbstätige Eltern, jedoch in diesem Fall ist der Betrag geringer.

Erziehungsgeld und Elternschaftsgeld für die Erziehung desselben Kindes für denselben Zeitraum wird nur einem Elternteil gewährt. Der nicht-übertragbare Anteil des Erziehungsgeldes, der beiden Elternteilen gewährt wird, kann von beiden gleichzeitig genommen werden.

Kindergeld (ģimenes valsts pabalsts) wird einem Elternteil oder einer anderen Person, die das Kind bis zum Alter von 16 Jahren erzieht, gewährt. Falls das Kind die Ausbildung fortsetzt und nicht verheiratet ist, kann das Kindergeld bis zum Alter von 20 Jahren in Anspruch genommen werden. Für ein behindertes Kind unter 18 Jahren wird ein Zuschlag gewährt.

Detaillierte Informationen über die Geburtsbeihilfe und das Erziehungsgeld für sozialversicherte Personen und worauf eine Person Anspruch hat, falls sie nicht erwerbstätig gewesen ist und keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat.

Worauf habe ich Anspruch und wie kann ich einen Antrag stellen?

Geburtsbeihilfe

Die Geburtsbeihilfe ist eine einmalige Leistung, die 421,17 EUR für jedes Kind beträgt.

Erziehungsgeld

Leistungsumfang:

  • falls Sie ein Kind im Alter von bis zu anderthalb Jahren erziehen - 171 EUR monatlich;
  • falls Sie ein Kind im Alter von anderthalb bis zwei Jahren erziehen - 42,69 EUR monatlich;
  • falls Sie mehrere bei einer Geburt geborene Kinder erziehen, wird ein Zuschlag für jedes nächste Kind gezahlt. Der Zuschlag beträgt 171 EUR für ein Kind im Alter bis zu anderthalb Jahren und 42,69 EUR für ein Kind im Alter von anderthalb bis zwei Jahren.

Elternschaftsgeld

Sie haben die Möglichkeit, zu wählen, wie lange und im welchen Umfang Sie das Elternschaftsgeld in Anspruch nehmen. Nach der Bewilligung des Elternschaftsgeldes kann keine andere Wahl mehr getroffen werden.

Zeitraum der Zahlung und Umfang des Elterngeldes:

  • falls Sie das Elterngeld für 13 Monate beziehen möchten, wird es monatlich in Höhe von 60 % Ihres durchschnittlichen beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes gezahlt;
  • falls Sie das Elterngeld für 19 Monate beziehen möchten, wird es monatlich in Höhe von 43,75 % Ihres durchschnittlichen beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes gezahlt.

Falls Sie arbeiten oder die Arbeit wieder aufgenommen haben, wobei dabei der Erziehungsurlaub unterbrochen wurde, wird Ihnen ein Elterngeld in Höhe von 50 % des Ihnen gewährten Betrages gezahlt.

Das durchschnittliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt wird aus Ihrem Gehalt für den Zeitraum der letzten 12 Monate berechnet, der zwei Monate (bei Selbständigen - 3 Monate) vor der Gewährung der Leistung endet.

Kindergeld

Leistungsumfang:

  • 25 EUR monatlich bei einem Kind;
  • 100 EUR monatlich bei zwei Kindern;
  • 225 EUR monatlich bei drei Kindern;
  • 100 EUR monatlich für jedes Kind bei vier oder mehr Kindern;
  • Wenn Sie ein Kind mit Behinderung unter 18 Jahren betreuen, erhalten Sie ebenfalls einen Zuschlag von 106,72 EUR monatlich.

Beantragung von Leistungen

Geburtsbeihilfe, Erziehungsgeld, Elternschaftsgeld, Kindergeld und Zuschläge kann man beantragen:

  • durch persönliches Ausfüllen des Antrags an einer beliebigen Geschäftsstelle der Staatlichen Sozialversicherungsanstalt (VSAA);
  • durch Absenden eines ausgefüllten Antrags per Post an die VSAA;
  • durch Absenden eines ausgefüllten und mit elektronischer Signatur unterzeichneten Antrags per E-Mail an die VSAA;

Falls das Kind im Ausland lernt, muss der Antragsteller der VSAA eine Bescheinigung der Bildungsstätte vorlegen.

Kinder bedürftiger Familien können Anspruch auf Sozialhilfeleistungen haben (siehe auch die Seite zu Leistungen bei Mindesteinkommen).

Die Echtheit von außerhalb der Europäischen Union, EFTA, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich ausgestellten Dokumenten muss bestätigt werden.

Unter Latvija.lv finden Sie Informationen in Form elektronischer Dienste über Ihre Sozialversicherungsbeiträge und den Umfang der Ihnen gewährten Leistungen, Rente und Entgelte. Diese Information steht Ihnen mit Online-Banking oder mit der elektronischen Signatur zur Verfügung.

Fachsprache übersetzt

Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ist das Einkommen, wovon Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Das durchschnittliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt wird aus dem Gehalt für den Zeitraum der letzten 12 Monate berechnet.

Sozialversicherungsbeiträge sind gesetzlich festgelegte Pflichtbeiträge in ein spezielles Haushaltskonto, die einer sozialversicherten Person das Recht geben, die gesetzlich festgelegten Leistungen der Sozialversicherung zu erhalten; Leistung bei Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Vaterschaft, Krankheit und Elterngeld, Leistungen bei Invalidität, Altersleistung, Waisenrente, Entschädigung für Arbeitsunfall oder Berufskrankheit und Gesundheitsleistungen.

Formulare und elektronische Dienste

Kennen Sie Ihre Rechte?

Nachstehend ist die Information zu Ihren Rechten auf Familienleistungen veröffentlicht - hierbei handelt es sich nicht um Websites der Europäischen Kommission und sie geben nicht die Meinung der Europäischen Kommission wider:

Rechtsvorschriften von Lettland, die die Inanspruchnahme von Familienleistungen regeln:

Veröffentlichung der Europäischen Kommission und die Website:

Mit wem soll ich mich in Verbindung setzen?

Staatliche Sozialversicherungsagentur

Lāčplēša iela 70a, Rīga, LV-1011

Tel. +371 64507020 (werktags von 8.30-17.00)

E-Mail: pasts@vsaa.gov.lv
E-Mail für Beratung: konsultacijas@vsaa.gov.lv
twitter.com/VSAA_LV

Geschäftsstellen in Riga und außerhalb

Sozialministerium

Skolas iela 28, Rīga, LV-1331

Tel. +371 80205100
E-Mail: lm@lm.gov.lv
twitter.com/Lab_min

Falls Sie Ihre Rechte in der Europäischen Union nicht einsehen können, wenden Sie sich bitte an EU assistance service.

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