Beschäftigung, Soziales und Integration

Lettland - Altersrente

In diesem Teil finden Sie Informationen über die Altersrente (Vecuma pensija) in Lettland.

In welchen Fällen kann ich die Rente beanspruchen?

Im Jahr 2023 können Sie die Altersrente beanspruchen, wenn Sie ein Alter von 64 Jahren und 6 Monaten erreicht haben und Ihr Sozialversicherungszeitraum (Lebensarbeitszeit) nicht weniger als 15 Jahre beträgt. Das Renteneintrittsalter ist für Frauen und Männer gleich.

Die Altersrente kann zwei Jahre vor dem festgelegten Renteneintrittsalter beantragt werden, wenn Sie mindestens 30 Jahre sozialversichert waren (Frühverrentung).

Eine Altersrente fünf Jahre vor dem festgelegten Renteneintrittsalter können beantragen:

  • Personen, die mindestens 25 Jahre sozialversichert waren und in dem Zeitraum, bis ihr Kind das 17. Lebensjahr vollendet hat, mindestens acht Jahre lang fünf oder mehr Kinder oder ein behindertes Kind gepflegt haben;
  • politisch verfolgte Personen, die mindestens 30 Jahre sozialversichert gewesen sind;
  • Personen, die als Notfalleinsatzkräfte nach dem Unfall im Kernkraftwerk von Tschernobyl tätig waren und mindestens 15 Jahre sozialversichert gewesen sind.

Frauen mit lebenslanger Behinderung, Kleinwüchsige, Blinde und Personen, die unter harten und gesundheitsgefährdenden Bedingungen gearbeitet haben, die ebenso frühzeitig einen Anspruch auf die Altersrente haben.

Es gibt kein besonderes Sozialhilfesystem für ältere Personen. Wer jedoch ein sehr geringes Einkommen und keinen Anspruch auf Altersrente (Vecuma pensija) hat, aber mindestens fünf Jahre und davon die letzten 12 Monate ständig in Lettland gelebt hat, kann die staatliche Grundleistung der sozialen Sicherheit (Valsts sociālā nodrošinājuma pabalsts) erhalten.

Welche Bedingungen und Anforderungen bestehen?

Die Altersrente (Vecuma pensija) erhalten in Lettland Personen, die das festgelegte Renteneintrittsalter erreicht haben und für eine bestimmte Zeit Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben. Im Jahr 2023 beträgt das Renteneintrittsalter für Frauen und Männer 64 Jahre und 6 Monate und sie müssen mindestens 15 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben.

Das Renteneintrittsalter wird jedes Jahr schrittweise um drei Monate erhöht - bis zum 1. Januar 2025 wird es 65 Jahre betragen. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Mindestversicherungszeitraum zur Gewährung der Altersrente 20 Jahre betragen.

In Lettland ist das Rentensystem auf drei Säulen gestellt (trīs līmeņu pensiju sistēma):

  • Die erste Säule bilden die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, die für alle verpflichtend sind.
  • In der zweiten Säule wird die Verwaltung eines Teils der Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einem Treuhänder (Bank) übergeben, der diese im Kapitalmarkt investiert. Der auf diese Weise erzielte Gewinn erhöht den kumulierten Wert der Rente. Die zweite Säule gilt für alle Beitragszahler, die nach dem 1. Juli 1971 geboren wurden. Personen, die im Zeitraum zwischen dem 2. Juli 1951 und dem 1. Juli 1971 geboren wurden, können sich der zweiten Stufe freiwillig anschließen.
  • Die dritte Säule bilden freiwillige Beiträge, die vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in private Pensionsfonds eingezahlt und weiter in Kapitalmärkte investiert werden. Diese Rente kann der Beitragszahler ab einem Alter von 55 Jahren beanspruchen - vor dem gesetzlich festgelegten Renteneintrittsalter.

Sie können die Altersrente auch dann weiterhin beziehen, wenn Sie ins Ausland ziehen.

Was steht mir zu und wie kann ich das einfordern?

Höhe der Altersrente

Die Höhe der Altersrente ist von der Versicherungszeit, der Beitragshöhe und dem Alter der Person abhängig.

Bei der Berechnung der Höhe der Mindestaltersrente wird jedes Jahr der Versicherungszeit berücksichtigt, d.h. durch Anwendung eines Koeffizienten 1.1 auf die Basis der Mindesaltersrente (136 EUR im Jahr 2023) und der anschließenden Erhöhung dieses Betrags um 2 % der Basis für jedes folgende Jahr, das die erforderliche Mindestversicherungszeit zur Gewährung einer Altersrente (d.h. 15 Jahre) übersteigt.

Die Altersrente wird monatlich ausgezahlt. Von der Altersrente wird die Einkommenssteuer einbehalten.

Wenn Sie vor Beginn der Altersrente in einem anderen Mitgliedsstaat der EU gearbeitet haben, dann ist eine Berücksichtigung dieses Versicherungszeitraums bei der Feststellung des Anspruchs auf eine Altersrente möglich.

Beantragung der Altersrente

Die Altersrente kann man beantragen durch persönliches Ausfüllen des Antrags an einer beliebiger Geschäftsstelle der Staatlichen Sozialversicherungsagentur (VSAA) oder durch Einsendung eines ausgefüllten Antragsformulars mit elektronischer Signatur an die VSAA oder durch Nutzung der E-Anwendung.

Wenn Sie bis zum 31 Dezember 1995 gearbeitet haben, dann müssen Sie zusätzlich Dokumente zum Nachweis der Lebensarbeitszeit einreichen.

Bei einem Umzug ins Ausland muss für eine Fortzahlung der Altersrente jedes Jahr innerhalb vom 1. Oktober bis zum 15. Dezember bei der VSAA per Post oder persönlich ein Antrag auf Fortzahlung der Rente eingereicht werden, dem eine notarielle Beglaubigung beigefügt sein muss, dass der Empfänger weiterhin am Leben ist.

Über das Internetportal Latvija.lv können Sie Informationen in Form elektronischer Dienste über Ihre Sozialversicherungsbeiträge und die Höhe der Ihnen gewährten Renten, Leistungen und Entschädigungen erhalten. Auf diese Dienste können Sie zugreifen, wenn Sie über einen Online-Banking-Zugang oder die elektronische Signatur verfügen.

Fachsprache übersetzt

Als sozialbeitragspflichtiges Arbeitsentgelt wird das Einkommen bezeichnet, von dem der Sozialversicherungsbeitrag bezahlt wird.

Sozialbeiträge sind gesetzlich bestimmte und in ein spezielles Haushaltskonto zu entrichtende Pflichtbeiträge, die eine sozialversicherte Person dazu berechtigt, gesetzlich festgelegte Leistungen der Sozialversicherung zu beziehen - Arbeitslosengeld, Mutterschafts-, Vaterschafts-, Kranken- und Elterngeld, Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenrente, Leistungen bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten und Gesundheitsleistungen.

Formulare und elektronische Dienste

Kennen Sie Ihre Rechte?

Die unten veröffentlichten Informationen über Ihren Anspruch auf Altersrente stammen nicht von der Website der Europäischen Kommission und sie spiegeln nicht die Ansichten der Europäischen Kommission wider.

  • Soziale Sicherheit in der Europäischen Union - Informationen über die Sozialversicherungszeiträume, wenn Sie in einem anderen Staat der EU gearbeitet/gewohnt haben, sowie über Rente und Leistungen, die Sie weiterhin beziehen können, wenn Sie in einen anderen Staat umziehen.
  • Meine Rente: eine Website über die Rentenstufen (Systeme) in Lettland.

Die lettischen Rechtsvorschriften, die die Gewährung der Altersrente regeln.

Publikationen und Website der Europäischen Kommission:

Mit wem soll ich mich in Verbindung setzen?

Staatliche Versicherungsagentur

Lacplesa iela 70a, Rīga, LV-1011

Tel. +371 64507020 (werktags von 8.30-17.00)

E-Mail pasts@vsaa.gov.lv
E-Mail für Beratung konsultacijas@vsaa.gov.lv
twitter.com/VSAA_LV

Geschäftsstellen in Riga und außerhalb

Sozialministerium

Skolas iela 28, Rīga, LV-1331

Tel. +371 80205100

E-Mail lm@lm.gov.lv
twitter.com/Lab_min

Falls Sie Ihre Rechte in der Europäischen Union nicht einsehen können, wenden Sie sich bitte an das Europäische Kontaktzentrum.

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