Beschäftigung, Soziales und Integration

Lettland - Leistungen für Personen mit Behinderung

In diesem Teil finden Sie Informationen über Leistungen für Menschen mit Behinderung (Pabalsti personām ar invaliditāti) in Lettland:

  • Betreuungsgeld für Kinder mit Behinderung (bērna ar invaliditāti kopšanas pabalsts);
  • Pflegebeihilfe für Personen mit Behinderung (pabalsts personai ar invaliditāti, kurai nepieciešama kopšana);
  • Fahrkostenbeihilfe für behinderte Personen mit verminderter Mobilität (pabalsts transporta izdevumu kompensēšanai personai ar invaliditāti, kurai ir apgrūtināta pārvietošanās);
  • Hilfeleistung für Personen mit einer Sehbehinderung der Stufe I (pabalsts par asistenta izmantošanu personām ar I grupas redzes invaliditāti);
  • Staatliche Grundleistung der sozialen Sicherheit (Valsts sociālā nodrošinājuma pabalsts).

In welchen Fällen kann ich die Leistungen beanspruchen?

Wenn bei Ihnen oder Ihrem Kind eine Behinderung und ein besonderer Pflegebedarf festgestellt wurden, dann können Sie die Leistung für besondere Pflege für eine Person mit Behinderungen beantragen (d. h. die Leistung für pflegebedürftige Personen mit Behinderungen und das Pflegegeld für Kinder mit Behinderungen).

Wenn Ihrem Kind eine Behinderung attestiert wurde und Einschränkungen bei der Mobilität bestehen, dann können Sie die Leistung zur Erstattung von Transportkosten beantragen.

Wenn Sie eine Sehbehinderung der Stufe I haben und keine Hilfeleistungen oder Zuschüsse für eine pflegebedürftige Person mit Behinderungen erhalten, können Sie Anspruch auf Unterstützung für Personen mit einer Sehbehinderung der Stufe I haben.

Wenn Sie aufgrund von Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität erwerbsunfähig sind und kein Einkommen erzielen, Ihren Arbeitsplatz verloren haben oder Ihr Einkommen sehr gering ist und Sie keinen Anspruch auf die Leistung bei Invalidität haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die staatliche Grundleistung der sozialen Sicherheit erhalten.

Welche Bedingungen und Anforderungen bestehen?

Um eine für Personen mit Behinderung bestimmte Leistung zu beziehen, benötigen Sie ein Gutachten der Staatlichen Ärztekommission zur Beurteilung von Gesundheitszustand und Arbeitsfähigkeit (VDEĀVK), mit dem Ihnen die Invalidität bescheinigt (bei Erwachsenen die Invaliditätsstufe) und die spezifischen Voraussetzungen genannt werden, auf Basis derer die Leistungen bewilligt werden - Einschränkungen bei der Mobilität oder besonderer Pflegebedarf.

Das Pflegegeld für Kinder mit Behinderung wird den Eltern oder einer anderen Person (Vormund, Pflegefamilie oder Adoptiv-Elternteile) gewährt, die das Kind bis zum 18. Lebensjahr pflegen bzw. pflegt, volljährige Personen erhalten hingegen das Pflegegeld für eine Person mit Behinderung.

Um die Fahrkostenbeihilfe für behinderte Personen mit verminderter Mobilität zu erhalten, benötigen Sie das Gutachten der VDEĀVK, dass die Mobilität Ihres Kindes eingeschränkt ist. Diese Leistung erhalten volljährige Personen mit Behinderung oder Kinder mit Behinderung bis zu ihrem 18. Lebensjahr.

Um Hilfeleistungen für Menschen mit einer Sehbehinderung der Stufe I zu erhalten, müssen Sie eine Erklärung der VDEĀVK einholen, aus der hervorgeht, dass Sie eine Sehbehinderung der Stufe I haben und dass Sie keine Hilfeleistungen oder Zuschüsse für eine pflegebedürftige behinderte Person erhalten.

Um bei einer Invalidität eine staatliche Grundleistung der sozialen Sicherheit zu erhalten, müssen Sie mindestens fünf Jahre und davon die letzten 12 Monate ständig in Lettland gelebt haben. Darüber hinaus dürfen Sie keinen Anspruch auf Rente oder Entschädigung im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten haben.

Was steht mir zu und wie kann ich das einfordern?

Höhe der Leistung

Die Höhe des Pflegegelds für Kinder mit Behinderung beträgt monatlich 313,43 EUR.

Die Höhe des Pflegegelds für eine Person mit Behinderung beträgt monatlich 213,43 EUR; für Personen mit schweren Behinderungen seit Kindesalter beträgt die Leistung 313,43 EUR monatlich.

Die Höhe der Leistung zur Erstattung von Transportkosten beträgt 79,68 EUR für einen Zeitraum von sechs Monaten. Die Zahlung erfolgt zweimal jährlich.

Die Höhe der Hilfeleistung für Personen mit einer Sehbehinderung der Stufe I beträgt wöchentlich 17,07 EUR (für 10 Stunden pro Woche).

Hat eine Person mit Behinderung keinen Anspruch auf Invalidenrente, kann staatliche Grundleistung der sozialen Sicherheit gewährt werden.

Gruppe I: 152,96 EUR monatlich (198,38 EUR monatlich für Personen ohne Arbeit),

Gruppe II: 130,80 EUR monatlich (156,96 EUR monatlich für Personen ohne Arbeit),

Gruppe III: 109 EUR monatlich.

Für Personen mit Behinderung seit Kindesalter:

Gruppe I: 190,40 EUR monatlich (247,52 EUR monatlich für Personen ohne Arbeit),

Gruppe II: 163,20 EUR monatlich (195,84 EUR monatlich für Personen ohne Arbeit),

Gruppe III: 136 EUR monatlich.

Beantragung der Leistungen

Leistungen für Personen mit Behinderung kann man beantragen:

Um eine Invalidität feststellen zu können, muss Sie Ihr Hausarzt an die VDEĀVK überweisen. Im Allgemein erfolgt die Feststellung einer Invalidität basierend auf eingereichten Unterlagen. Sie können sich für die Anmeldung zur Untersuchung jedoch an eine der regionalen Abteilungen der VDEĀVK wenden.

Über das Internetportal Latvija.lv können Sie Informationen in Form des elektronischen Dienstes über Ihre Sozialversicherungsbeiträge und die Höhe der Ihnen gewährten Renten, Leistungen und Zulagen erhalten. Auf diesen Dienst können Sie zugreifen, wenn Sie über einen Online-Banking-Zugang oder die elektronische Signatur verfügen.

Fachsprache übersetzt

Die Invaliditätsstufe entspricht dem Grad der Invalidität. Abhängig vom Grad der körperlichen oder geistigen Behinderung gilt für Personen ab 18 Jahren: Invalidität der Stufe I - sehr schwere Behinderung, Invalidität der Stufe II - schwere Behinderung, Invalidität der Stufe III - mittlere Behinderung. Für Personen unter 18 Jahren wird die Invalidität ohne Stufeneinteilung bestimmt.

Invalidität ist eine funktionale Beeinträchtigung sehr schweren, schweren oder mittleren Grades, verursacht durch eine Erkrankung, ein Trauma oder einen Geburtsfehler, die sich auf die geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit, Arbeitsfähigkeit, Selbstständigkeit und gesellschaftliche Integration auswirkt.

Formulare und elektronische Dienste

Kennen Sie Ihre Rechte?

Die unten veröffentlichten Informationen über Ihre Rechte bei Invalidität stammen nicht von der Website der Europäischen Kommission und sie spiegeln nicht die Ansichten der Europäischen Kommission wider.

Die lettischen Rechtsvorschriften, die die Gewährung von Leistungen für Personen mit Behinderung regeln:

Publikationen und Website der Europäischen Kommission:

Mit wem soll ich mich in Verbindung setzen?

Staatliche Versicherungsagentur

Lacplesa iela 70a, Rīga, LV-1011

Tel. +371 64507020 (werktags von 8.30-17.00)

E-Mail: pasts@vsaa.gov.lv
E-Mail für Beratung: konsultacijas@vsaa.gov.lv
twitter.com/VSAA_LV

Geschäftsstellen in Riga und außerhalb

Staatliche Ärztekommission zur Beurteilung von Gesundheitszustand und Arbeitsfähigkeit.

Ventspils iela 53, Rīga, LV-1002

Tel. +37167614885, Fax +371 67602982,

E-Mail: pasts@vdeavk.gov.lv

E-mail für Beratung: konsultacijas@vdeavk.gov.lv
Regionale Abteilungen

Sozialministerium

Skolas iela 28, Rīga, LV-1331

Tel. +371 80205100

E-Mail: lm@lm.gov.lv
twitter.com/Lab_min

Nachrichten zum Thema

Keine Nachrichten zum Thema in den letzten sechs Monaten.

Seite weiterempfehlen