Beschäftigung, Soziales und Integration

Italien - Leistungen bei Arbeitslosigkeit: NASpI und DIS-COLL

Dieser Abschnitt enthält wichtige Informationen darüber, wann ein Anspruch auf Leistungen bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit besteht und wer anspruchsberechtigt ist.

  • NASpI: ist eine Geldleistung, die auf Antrag im Falle einer unfreiwilligen Entlassung oder dem Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages für Arbeitnehmer einschließlich Auszubildende, Mitglieder von Genossenschaften, künstlerisches Personal und befristete Angestellte der öffentlichen Einrichtungen bewilligt wird.
  • DIS-COLL: ist eine Geldleistung, die auf Antrag im Falle einer unfreiwilligen Entlassung Arbeitnehmern mit untypischem Arbeitsvertrag gewährt wird, die im getrennten Rentensystem registriert sind.
  • ISCRO (Indennità straordinaria di continuità reddituale e operativa): ist eine Geldleistung, die selbstständigen Fachleuten mit Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer auf Anfrage gewährt wird, um das Risiko des teilweisen Einkommensverlusts abzudecken.
  • ALAS (indennità per la disoccupazione involontaria dei lavoratori autonomi dello spettacolo): ist eine Geldleistung, die Selbstständigen, die im Unterhaltungssektor tätig sind, auf Anfrage zum Schutz gegen das Risiko von Einkommensausfall gewährt werden kann.
  • NASpI und DIS-COLL werden nicht im Falle freiwilliger Kündigungen, mit Ausnahme von Kündigungen im geschützten Mutterschaftsurlaub, oder bei Entlassungen aus wichtigem Grund bewilligt. Informationen zu den Leistungen bei Arbeitslosigkeit für Journalisten, bisher zu finden auf der Webseite der Behörde INPGI, sind seit Juli 2022 auf der Webseite der INPS zu finden sein.

Wann haben Sie Anspruch auf diese Leistungen?

Sie können einen Antrag auf NASpl stellen, wenn:

  • Sie Auszubildender, Arbeitnehmer, Künstler, Mitglied einer Genossenschaft mit untergeordnetem Beschäftigungsverhältnis, unbefristeter Mitarbeiter der landwirtschaftlichen Industrie oder befristeter Angestellter einer öffentlichen Behörde sind.
  • Sie Ihre Arbeit unfreiwillig verloren haben oder Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen ist und Sie fristgerecht beim Arbeitsamt Ihre Bereitschaft (DID) zur Aufnahme einer neuen Arbeitstätigkeit oder einer Ausbildung angemeldet haben;
  • Sie in den vier Jahren vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 13 Wochen Beiträge für die Arbeitsversicherung geleistet haben.

Anspruch auf NASpl besteht für die Hälfte der Anzahl der Wochen, die durch Beiträge in den letzten vier Jahren vor Ihrem Arbeitsplatzverlust abgedeckt sind.

Sie können DIS-COLL beantragen, wenn:

  • Sie ein Arbeitnehmer mit einem untypischen Arbeitsvertrag oder ein „neuer“ Selbstständiger sind, der im getrennten Rentensystem registriert und unfreiwillig arbeitslos geworden ist.
  • Sie im Kalenderjahr vor Verlust Ihrer Arbeitsstelle mindestens 1 Beitragsmonat angesammelt haben.

Sie haben Anspruch, DIS-COLL für die Anzahl von Monaten zu beziehen, die der Hälfte der Monate entspricht, für die im Zeitraum vom 1. Januar des Jahres, das der Kündigung vorausging, monatliche Beiträge gezahlt wurden; eine Höchstdauer von 6 Monaten darf nicht überstiegen werden.

Sie können ISCRO beantragen, wenn:

  • Sie 4 mindestens Jahre lang als Fachkraft mit Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer Beiträge in das gesonderte Rentensystem gezahlt haben.

Sie können ALAS beantragen, wenn:

  • Sie für mindestens 15 Tage Beiträge in das Rentensystem des Unterhaltungssektors eingezahlt haben (Stand ist der 1. Januar des Jahres vor dem Ende der Selbstständigkeit) und
  • Ihr Jahreseinkommen im Jahr vor Einreichung des Antrags höchstens €35.000 beträgt.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Um einen Anspruch auf NASpl zu erwerben, müssen Sie seit mindestens 13 Wochen in den vier Jahren vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit bei der Staatlichen Anstalt für soziale Sicherheit (INPS) versichert sein.

Um Anspruch auf DIS-COLL zu haben, müssen Sie im Kalenderjahr, das der Kündigung vorausging, mindestens 1 Monat Beiträge geleistet haben.

Um Anspruch auf ISCRO zu haben, müssen Sie mindestens 4 Jahre lang Beiträge geleistet haben, während Sie im gesonderten Rentensystem als Fachkraft mit Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer für die gleiche Art von Erwerbstätigkeit gemeldet waren.

Um Anspruch auf ALAS zu haben, dürfen Sie weder eine Erwerbstätigkeit ausüben noch eine Rente (auf die Sie Anspruch haben aufgrund einer Anmeldung in einem verpflichtenden Sozialversicherungssystem) oder das garantierte Mindesteinkommen (Reddito di Cittadinanza) beziehen.

Worauf haben Sie Anspruch und wie stellen Sie den Antrag?

Der NASpI beträgt 75% des als Bezugswert dienenden Monatsgehaltsmit einem gesetzlich festgelegten Betrag von €1.352,19 monatlich, zuzüglich 25% des Anteils des tatsächlichen Monatsgehalts des Arbeitnehmers, das die genannte Höchstgrenze überschreitet. Der zu zahlende Betrag beläuft sich auf €1.470,99 (brutto) pro Monat für das Jahr 2023. Ab dem ersten Tag des sechsten Monats (151. Tag) der Beziehung der Leistung wird der Betrag um 3% in jedem Folgemonat gesenkt (und ab dem ersten Tag des 8. Monats (211. Tag) für Personen ab 55 Jahren).

Die Höhe von DIS-COLL wird mit der gleichen Methode berechnet wie NASpl, wird aber angegeben für die Anzahl von Monaten, die der Hälfte der monatlichen Beiträge entspricht, die im Zeitraum ab dem 1. Januar des Jahres vor der Entlassung bis zum Tag der Entlassung gezahlt wurden, aber nicht mehr als 6 Monate.

Um Ihren Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit geltend zu machen, müssen Sie auf elektronischem Wege innerhalb von 68 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Antrag bei der INPS einreichen und gleichzeitig eine „Erklärung zur sofortigen Bereitschaft“ (IAD, DID in der italienischen Abkürzung) zu arbeiten" bzw. einen Antrag auf Einschreibung in einen Ausbildungskurs dem zuständigen Arbeitsamt vorlegen (ebenfalls über INPS).

ISCRO: beträgt 25% des Einkommens aus dem vergangenen Jahr mit einer Obergrenze von €800 monatlich, wird für sechs Monate gezahlt (nicht von der Versicherung durch fiktive Beitragszeiten abgedeckt) und unterliegt nicht der Besteuerung.

ALAS beträgt 75% des durchschnittlichen Monatsgehalts bis zu einer monatlichen Obergrenze für eine Höchstdauer von 6 Monaten (zahlbar gegen einen Versicherungsschutz von 156 Tagen).

In diesem Zusammenhang können Sie einen der Kanäle in Anspruch nehmen, die auf der entsprechenden Webseite beschrieben sind.

Fachsprache übersetzt

  • «INPS»: Staatliche Anstalt für soziale Sicherheit.
  • «Fürsorge- und Steuerberatungsstellen (Patronati, CAF)»: Autorisierte Beratungsstellen, die dem Teilnehmer beim Ausfüllen und der elektronischen Übermittlung des Antrags auf Leistungen helfen (diese Unterstützung ist völlig kostenlos).
  • «NASpl»: Neue Arbeitslosenversicherungsleistung.
  • «DIS-COLL»: Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer mit untypischen Arbeitsverträgen und „neue“ Selbstständige.
  • «ISCRO» (Indennità straordinaria di continuità reddituale e operativa): ist eine Geldleistung, die selbstständigen Fachleuten mit Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer auf Anfrage gewährt wird, um das Risiko des teilweisen Einkommensverlusts abzudecken.
  • «Inklusive Einkommensunterstützung»: vorherige NASpl-Bezieher über 55 Jahre, die weiterhin erwerbslos sind unter bestimmten Bedingungen bezüglich Einkommen und Familienzusammensetzung.
  • «ALAS» (indennità per la disoccupazione involontaria dei lavoratori autonomi dello spettacolo): ist eine Geldleistung, die Selbstständigen, die im Unterhaltungssektor tätig sind, auf Anfrage gewährt werden kann zum Schutz gegen das Risiko von Einkommensausfall.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Anträge auf Arbeitslosengeld müssen mittels des entsprechenden Online-Verfahrens eingereicht werden, das auf der Webseite der Staatlichen Anstalt für soziale Fürsorge INPS verfügbar ist.

Ihre Rechte

Informationen über die Rechte zum Thema der Sozialversicherungsleistungen im Rahmen der italienischen Rechtsprechung erhalten Sie über folgenden Link:

Informationen der Europäischen Kommission über die Rechte von Reisenden und Arbeitnehmern in der EU im Rahmen der sozialen Sicherheit erhalten Sie über folgenden Link:

Kontaktstellen

Staatliche Anstalt für soziale Sicherheit (INPS)

Via Ciro il Grande 21
00144 Rom RM ITALIEN

Tel. +39 06803164 (Kosten gemäß Tarif der Telefongesellschaft);
Kontaktzentrum - Gebührenfreier Anruf: 803164

Webseite: http://www.inps.it

Fürsorge- und Steuerberatungsstellen (Patronati, CAF)

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