Beschäftigung, Soziales und Integration

Italien - Gesundheitsdienste

In Italien wird die Gesundheitsversorgung vom Staatlichen Gesundheitsdienst (SSN) gewährleistet, in dem alle wohnhaften Bürger obligatorisch eingeschrieben sind, die eine von den nationalen Rechtsvorschriften genannten Voraussetzungen erfüllen (Einheitstext mit den Bestimmungen zur Regelung der Einwanderung und den Vorschriften über den Ausländerstatus, Vereinbarung zwischen Staat und Regionen vom 20.12.2012).

Die Gesundheitsleistungen (ärztliche Versorgung) werden den Eingeschriebenen durch lokale Gesundheitseinheiten (ASL) und Krankenhauseinheiten gewährleistet, die Organe des Staatlichen Gesundheitsdienstes sind. Leistungen können auch von privaten Gesundheitseinrichtungen bezogen werden, sofern dementsprechende Verträge mit den lokalen Gesundheitseinheiten abgeschlossen wurden.

Um sich im Staatlichen Gesundheitsdienst (SSN) einzuschreiben und eine Krankenversicherungskarte zu bekommen, ist es erforderlich, sich an die lokale Gesundheitseinheit des Wohnortes zu wenden. Zum Zeitpunkt der Anmeldung hat der Betroffene einen Allgemeinpraktiker aus der Liste von Vertragsärzten des Staatlichen Gesundheitsdienstes auszuwählen. Die allgemeine Gesundheitsversorgung erfolgt direkt in der Praxis des ausgewählten Arztes oder an der Hausadresse des Betroffenen.

Wann haben Sie Anspruch auf diese Leistungen?

Im Bedarfsfall, haben Sie sich als Patient an Ihren ausgewählten Allgemeinpraktiker zu wenden. Sollte dieser abwesend sein, wenden Sie sich an seinen Stellvertreter.

In dringenden Fällen steht Ihnen ein ärztlicher Notdienst nachts, samstags, sonntags und feiertags zur Verfügung.

Im Falle von temporärer Abwesenheit von Ihrem Wohnort können Sie sich an jeden Vetragsarzt des Staatlichen Gesundheitsdienstes wenden, um eine gelegentliche Untersuchung durchführen zu lassen.

In diesem Falle haben Sie die Kosten der Untersuchung direkt zu tragen. Sie können jedoch die verschriebenen Leistungen (Arzneimittel, Diagnoseuntersuchungen, spezifische Untersuchungen usw.) im Rahmen der vom Staatlichen Gesundheitsdienst angebotenen Dienste in Anspruch nehmen.

Sollten Sie für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten Ihren Aufenthalt in einem von Ihrem Wohnort abweichenden Ort haben, aus Gründen des Studiums, der Arbeit oder Gesundheit, können Sie sich temporär in den Listen der lokalen Gesundheitseinheit Ihres Aufenthalts anmelden. Die temporäre Anmeldung ist für ein Jahr gültig und kann erneuert werden. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die allgemeine medizinische Betreuung in Ihrem temporären Aufenthalt in Anspruch zu nehmen.

Die allgemeine medizinische Betreuung wird Ihren Kindern gewährt, die jünger als 16 Jahre alt sind und durch von Ihnen ausgewählten Kinderärzten betreut werden.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Voraussetzung für die Gesundheitsversorgung ist die Einschreibung beim Staatlichen Gesundheitsdienst (SSN).

Zum Zeitpunkt der Anmeldung wird Ihnen eine Krankenversicherungskarte ausgehändigt, die folgende Informationen angibt:

  • Ihre persönlichen Daten und Ihre unverschlüsselte Steueridentifikationsnummer;
  • das Ablaufdatum der Krankenversicherungskarte (ausschließlich zur Gesundheitsversorgung);
  • ein freier Bereich, um ggf. regionale Daten zur Gesundheitsversorgung hinzuzufügen und drei Buchstaben in Blindenschrift;
  • die Steueridentifikationsnummer im Barcode und Magnetstreifen.

Die Rückseite der Karte bildet die europäische Krankenversicherungskarte (TEAM).

Bei jedem Wohnortwechsel haben Sie sich bei der lokalen Gesundheitseinheit anzumelden.

Wenn Sie der Kategorie der Seemänner oder des Flugpersonals der zivilen Luftfahrt angehören, wird Ihre Gesundheitsversorgung von einem Sonderbüro des Ministeriums für Gesundheit verwaltet: das für Luft- und Seefahrt zuständige Gesundheitsamt.

Worauf haben Sie Anspruch und wie stellen Sie den Antrag?

Der Staatliche Gesundheitsdienst gewährt alle Leistungen, die von der Grundversorgung (LEA) vorgesehen werden.

Weitere Leistungen können von den jeweiligen Regionen gewährleistet werden, sofern diese im wirtschaftlichen und finanziellen Gleichgewicht stehen.

Die spezialisierte ambulante Versorgung wird unter Vorbehalt des Beitrags zu den Pflegekosten gewährleistet, d.h. nach vorhergehender Zahlung der Selbstbeteiligung („Ticket“).

Diese Selbstbeteiligung ist nicht zu zahlen, wenn Sie sich in einer besonderen sozialen und finanziellen Situation befinden oder an besonderen Krankheiten leiden.

Wenn Sie Arbeitnehmerin sind, besteht eine 100-prozentige Erstattung der Kosten bei Leistungen, die vor einer Schwangerschaft zur Minderung der Risiken durchgeführt werden oder wenn schon eine Schwangerschaft besteht. Im Falle einer Risikoschwangerschaft erweitert sich das Spektrum der 100-prozentigen Erstattungen.

Die Krankenhausbehandlungsleistungen sind in den öffentlichen Krankenhäusern und in den mit dem Staatlichen Gesundheitsdienst vertragsverbundenen privaten Klinken kostenlos.

Mit Ausnahme von Notfällen ist für die Einweisung in ein Krankenhaus die Überweisung des Allgemeinpraktikers oder des Facharztes des Staatlichen Gesundheitsdienstes einzureichen.

Obwohl ein einheitliches Grundniveau der Gesundheitsversorgung im ganzen Staatsgebiet gewährt wird, ist es möglich, dass angesichts der weitreichenden Autonomie der italienischen Regionen im Rahmen der Gesundheitsversorgung kleine Unterschiede bezüglich der Bedingungen und der Art der Erbringung der Gesundheitsleistungen sowie der Arzneimittelhilfe und Zusatzleistungen vorzufinden sind.

Die Medikamente, die im Arzneibuch eingetragen sind (das eine überarbeitete Liste verschreibungspflichtiger Medikamente der Kategorie “A” enthält), werden kostenlos verteilt. Jedoch haben Regionen die Möglichkeit, Formen der Selbstbeteiligung seitens der Bürger einzusetzen.

Kosten für Arzneimittel, die nicht im Arzneibuch eingetragen sind (das eine überarbeitete Liste verschreibungspflichtiger Medikamente der Kategorie “C” enthält) eingetragen sind, sind gänzlich vom Bürger zu tragen. Sie können nur von Kriegsversehrten und Opfern des Terrorismus kostenlos in Anspruch genommen werden.

Fachsprache übersetzt

  • «ASL»: die lokale Gesundheitsanstalt ist eine öffentliche Einrichtung, die in der Rechtsordnung des Gesundheitsdienstes der Region oder der Provinz verankert ist.
  • «SSN»: der Staatliche Gesundheitsdienst umfasst in der italienischen Rechtsordnung die Gesamtheit der Aufgaben, Tätigkeiten und Betreuungsdienste, die von den Regionalen Gesundheitsdiensten und den Gesundheitsdiensten der autonomen Provinzen, sowie von den Behörden und Einrichtungen auf nationaler Ebene geliefert werden. Diese haben das Ziel, die Gesundheitsversorgung zu sichern, d.h. den Schutz der Gesundheit der Bürger, als Grundrecht des Individuums.
  • «Gesundheitsversorgung»: hiermit versteht sich die Gesamtheit von Leistungen und Initiativen zur Förderung, Vorsorge oder Pflege der Gesundheit.
  • «Arzneibuch»: Liste, die grundlegende Informationen zu Arzneimitteln enthält, die zulasten des staatlichen Gesundheitsdienstes (SSN) verschrieben werden können - weitere Informationen sind auf folgender Webseite verfügbar: www.agenziafarmaco.gov.it.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Um sich beim Staatlichen Gesundheitsdienst einzuschreiben und eine Krankenversicherungskarte zu bekommen, müssen Sie sich an die lokale Gesundheitseinheit meines Wohnsitzes wenden.

Zum Zeitpunkt der Anmeldung ist ein Allgemeinpraktiker aus der Liste von Vertragsärzten des Staatlichen Gesundheitsdienstes auszuwählen. Die allgemeine Gesundheitsversorgung erfolgt direkt in der Praxis des von Ihnen ausgewählten Arztes.

Bei der lokalen Gesundheitseinheit Ihres Wohnsitzes sind alle notwendigen Formulare erhältlich.

Ihre Rechte

Um Informationen zum Recht auf Gesundheitsversorgung auf der Grundlage des italienischen Gesetzes zu erhalten, besuchen Sie die Webseite des Ministeriums für Gesundheit:

Im Falle eines Aufenthaltes oder Wohnsitzes in einem anderen Land der EU/EEA, haben der Versicherte und seine Familienangehörigen unter Vorlage einer geeigneten Anspruchsbescheinigung Anrecht auf öffentliche Gesundheitsdienste sowie privater vertragsgebundener Dienste in dem Land, in dem sie sich aufhalten. Die Leistungen sind grundsätzlich kostenlos, mit Ausnahme der Zahlung von Selbstbeteiligungen („Ticket“) oder anderer Beteiligungen, die von den nationalen geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen sind.

Im Falle eines temporären Aufenthalts (Urlaub, Dienstreise usw.) in einem anderen Land der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen, in der Schweiz, oder im Vereinigte Königreich* sollten Sie im Besitz der europäischen Krankenversicherungskarte sein. Sollte dies nicht der Fall sein, muss Letztere bei der lokalen Gesundheitseinheit des Wohnsitzes beantragt werden.

Weitere Informationen über die europäische Krankenversicherungskarte und über die Antragsstellung sind unter dem folgenden Link erhältlich: TEAM – Tessera Europea Assicurazione Malattia.

Über folgenden Link erhalten Sie Zugang zu den Veröffentlichungen der Europäischen Kommission über die Koordinierung der Rechte der sozialen Sicherheit für alle, die in der EU sich bewegen oder einreisen: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=849&langId=de

* Jeder Fall muss einzeln geprüft werden, um festzustellen, ob eine Person entweder in den Anwendungsbereich von Artikel 30 des Austrittsabkommens fällt und somit die EU-Koordinierungsverordnungen gelten, oder ob die Person in den Anwendungsbereich von den in Artikel 32 des Austrittsabkommens beschriebenen Situationen und/oder von den nationalen Rechtsvorschriften und vom Handels- und Kooperationsabkommen beigefügten Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit fällt.

Kontaktstellen

Ministerium für Gesundheit

Viale Giorgio Ribotta 5

00144 Rom RM

ITALIEN

Telefonzentrale: +39 065994

Webseite: http://www.salute.gov.it

Kontakte und verschiedene Ämter.

Nachrichten zum Thema

Keine Nachrichten zum Thema in den letzten sechs Monaten.

Seite weiterempfehlen