Beschäftigung, Soziales und Integration

Irland - Im Ausland erworbene Leistungsansprüche zählen auch

In diesem Kapital erfahren Sie, was Sie wissen müssen, wenn Sie innerhalb der Europäischen Union umziehen, und inwiefern dies Ihre Sozialleistungsansprüche beeinflusst.

Sozialversicherung und Verordnungen der Europäischen Kommission

Wenn Sie in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem anderen Land, das unter die EU-Verordnungen fällt, arbeiten, gehören Sie im Allgemeinen nicht mehr dem irischen Sozialversicherungssystem an, sondern für Sie gelten die Gesetze des Sozialversicherungssystems Ihres neuen Wohnsitzlandes.

Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in anderen Ländern mit denselben Vorschriften gelebt, gearbeitet und/oder Versicherungsbeiträge gezahlt haben, können die Zeit, die Sie in diesen Ländern gearbeitet haben, oder die von Ihnen gezahlten Beiträge bei der Berechnung der Ihnen zustehenden Leistungen in Irland berücksichtigt werden.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Die Möglichkeit, Ihre unter die EU-Bestimmungen fallenden Ländern geleisteten Beitragszahlungen in die Berechnung einfließen zu lassen, findet auf folgende Sozialleistungen Anwendung:

Zudem können auch bestimmte Sozialversicherungsleistungen aus einem anderen Land, das unter die EU-Bestimmungen fällt, nach Irland übertragen werden.

Was Sie tun müssen

Wenn sie in einem Land gearbeitet haben, das unter die EU-Bestimmungen fallen, und nach Irland zurückkehren, müssen Sie eine Aufstellung Ihrer Beiträge zur Sozialversicherung vorlegen; verwenden Sie dafür die Formulare E104 und U1 (früher E301), die Sie bei Ihrer Sozialversicherungsstelle vor Ort erhalten. Lassen Sie dort alles überprüfen, um sicherzugehen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen in Irland vorlegen können.

Falls Sie in einem unter die EU-Bestimmungen fallenden Land vier Wochen Arbeitslosengeld erhalten, können Sie dieses zum Zweck der Stellensuche für drei Monate übertragen (unter bestimmten Umständen kann die Frist von drei Monaten auf eine Höchstdauer von sechs Monaten verlängert werden). Legen Sie hierfür das ausgefüllte U2-Formular (früher E303) vor.

Wenn Sie Leistungen aus der irischen Sozialversicherung beantragen, finden Sie auf dem Formular einen Abschnitt, in dem Sie gefragt werden, ob Sie bereits in einem EU-Mitgliedstaat gearbeitet haben.

Sie müssen Folgendes angeben:

  • Das Land, in dem Sie gearbeitet haben;
  • Name und Anschrift Ihres dortigen Arbeitgebers;
  • Ihre Beschäftigungsdaten und;
  • Ihre dortige Sozialversicherungsnummer;
  • Andere zusätzliche Informationen je nach dem Mitgliedstaat, den Ihr Anspruch betrifft.

Fachsprache übersetzt

  • PRSI (Pay Related Social Insurance - entgeltabhängige Sozialversicherung) - der Betrag, den Ihr Arbeitgeber bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge direkt von Ihrem Gehalt abzieht. Um eine beitragsabhängige Leistung beantragen zu können, müssen Sie die erforderliche Summe von Beiträgen geleistet haben.
  • Gewöhnlicher Aufenthalt - der Begriff ist im EU-Recht definiert -  siehe die EU-Verordnung über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. In der Praxis ist damit der Ort gemeint, an dem Sie den Mittelpunkt Ihres Lebensinteresses haben.
  • Persönliche Kennnummer (PPS-Nummer) - Ihre PPS-Nummer ist eine einmalige Referenznummer, mit der Sie Zugang zu Sozialversicherungsleistungen, öffentlichen Diensten und Informationen in Irland erhalten.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Formulare E104 und U1 (früher E301) (PDF)

Welche Rechte Sie haben

Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte zu informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:

Aus dem Amtsblatt der EU:

Veröffentlichung und Website der Kommission:

Kontakt

Department of Social Protection

Liste der Intreo Büros und branchenbezogenen Dienststellen

Wenn Sie nähere Informationen über bilaterale Sozialversicherungsabkommen und deren Auswirkungen auf Sie benötigen, wenden Sie sich an:

Department of Social Protection

Client Eligibility Services,
Social Welfare Services, Cork Road, Waterford, Ireland.

LoCall-Nr.: 0818 690 690

Falls Sie Ihren Wohnsitz außerhalb Irlands haben: + 353 1 471 5898

Weitere Informationen über Ihre Daten bei der irischen Sozialversicherung:

PRSI Records,
Department of Social Protection, McCarter's Road, Ardaravan, Buncrana, Donegal, Ireland

Tel.: (01) 471 5898

LoCall-Nr.: 0818 690 690

Homepage: https://www.gov.ie/en/organisation/department-of-social-protection/

Um eine Kopie Ihrer Daten bei der irischen Sozialversicherung anzufordern:

https://services.mywelfare.ie/en/topics/statements-refunds-and-calculators/

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