Beschäftigung, Soziales und Integration

Irland - Staatliche Rente

In diesem Kapitel erfahren Sie, was Sie für die Beantragung einer staatlichen Rente in Irland wissen müssen.

Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelebt, gearbeitet und/oder Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, können die Zeit, die Sie in einem anderen EU-Land gearbeitet haben, oder die von Ihnen gezahlten Beiträge bei der Berechnung der Ihnen zustehenden Leistungen in Irland berücksichtigt werden.

Wie alt muss ich sein, um anspruchsberechtigt zu sein?

Sie sollten die staatliche Rente, unabhängig davon, ob es sich um die beitragsabhängige oder die beitragsunabhängige handelt, spätestens drei Monate vor Erreichen des Rentenalters (66 Jahre) beantragen.

Wenn Sie gemäß Ihrem Beitragskonto bei der irischen Sozialversicherung keinen Anspruch auf die (beitragsabhängige) staatliche Rente haben, können ggf. im Ausland geleistete Zahlungen dazu beitragen, dass Sie Anspruch auf einen reduzierten Satz haben.

Sollten Sie der Meinung sein, dies sei für Sie zutreffend, sollten Anträge sechs Monate vor dem Zeitpunkt gestellt werden, an dem Sie das Rentenalter erreichen. Denn es ist zeitaufwendiger, Kontakt zu anderen Ländern aufzunehmen, um Informationen über die von Ihnen dort geleisteten Beiträge zu erhalten.

Es gibt zwei Arten der gesetzlichen Rente:

  • Die (beitragsabhängige) staatliche Rente, die auf Ihrem PRSI-Beitragsstand basiert. Sie können auch nach Vollendung des 66. Lebensjahrs weiterarbeiten und Ihre (beitragsabhängige) staatliche Rente aufstocken.
  • Die (beitragsunabhängige) staatliche Rente, die an eine Bedürftigkeitsprüfung gebunden und Personen im Alter von 66 Jahren und darüber vorbehalten ist, die aufgrund ihres Beitragsstands bei der Sozialversicherung keinen Anspruch auf (beitragsabhängige) staatliche Rente haben oder nur eine (beitragsabhängige) staatliche Rente zu gekürzten Sätzen erhalten würden. Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen Sie über ordentliches Aufenthaltsrecht in Irland verfügen und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt dort haben.
  • Sie können sowohl die staatliche (beitragsabhängige) Rente als auch die staatliche (beitragsunabhängige) Rente beantragen. Wenn Sie nicht anspruchsberechtigt für den beitragsabhängigen Höchstsatz sind, erhalten Sie die vorteilhafteste Rente.

Sie können nicht beide Renten gleichzeitig beziehen.

Wie lange muss ich gearbeitet haben, um Rente beantragen zu können?

Der Anspruch auf die (beitragsabhängige) staatliche Rente basiert auf Ihrem Sozialversicherungs(PRSI)-Beitragsstand. Mit wenigen Ausnahmen sind Arbeitnehmer, Selbstständige und Auszubildende über 16 durch die Zahlung von Beiträgen versichert.

Der von Ihnen zu zahlende Sozialversicherungssatz richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrer Beschäftigungsart. Wenn Sie selbstständig sind, zählen nur Beiträge zum vollen Satz. Weitere Informationen zu den Sozialversicherungssätzen finden Sie hier.

Um im Alter von 66 Jahren einen Anspruch auf staatliche (beitragsabhängige) Rente zu haben, muss ein Antragsteller:

  • vor dem Erreichen des Alters von 56 Jahren ein sozialversicherungsfähiges Beschäftigungsverhältnis eingegangen sein.
  • über mindestens 520 beitragspflichtige Wochen aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit seit Eintritt in die Versicherung verfügen.
  • (für den Rentenhöchstsatz) einen jährlichen Durchschnitt von 48 gezahlten/gutgeschriebenen Beiträgen seit 1979 oder vom Eintrittsdatum in ein sozialversicherungsfähiges Beschäftigungsverhältnis bis zum Ende des letzten vollständigen Steuerjahres vor dem 66. Geburtstag haben.
  • (zusätzliche für einen maximalen Rentensatz) 2.080 Wochen (40 Jahre) gezahlter/gutgeschriebener Beiträge vorbehaltlich eines Höchstsatzes von 1.040 Wochen (20 Jahre) häuslicher Pflegezeiten oder 520 (10 Jahre) gutgeschriebener Beiträge), oder
  • (für eine verringerte Rente) einen jährlichen Durchschnitt von mindestens 10 gezahlten und/oder gutgeschriebenen Beiträgen seit 1953 oder vom Eintrittsdatum des Antragstellers (welches von beiden das spätere ist) in ein sozialversicherungsfähiges Beschäftigungsverhältnis bis zum Ende des Steuerjahres vor dem 66. Geburtstag haben.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

(Beitragsabhängige) staatliche Rente

Sätze der (beitragsabhängigen) staatlichen Rente für Personen, die ab dem 1. September 2012 einen Rentenanspruch haben

Sätze – (beitragsabhängige) staatliche Rente (Alter 66 nach Sept. 2012)

jährliche Durchschnitts-beiträge

wöchentlicher Persönlicher Satz

Zulage für anspruchsberechtigten Erwachsenen (unter 66)

Zulage für anspruchsberechtigten Erwachsenen* (mindestens 66)

mindestens 48

265,30 EUR

176,70 EUR

237,80 EUR

40-47

260,10 EUR

168,20 EUR

225,90 EUR

30-39

238,50 EUR

160 EUR

214,20 EUR

20-29

225,90 EUR

149,70 EUR

201,60 EUR

15-19

172,90 EUR

115,20 EUR

154,40 EUR

10-14

106 EUR

70,20 EUR

95,60 EUR

Sätze – (beitragsabhängige) staatliche Rente (Alter 66 vor Sept. 2012)

jährliche Durchschnitts-beiträge

wöchentli-cher persönlicher Satz

EUR

Zulage für anspruchsberechtigten Erwachsenen (unter 66) EUR

Zulage für anspruchsberechtigten Erwachsenen* (mindestens 66) EUR

mindestens 48

265.30

176,70

237,80

20-47

260,10

176,70

237,80

15-19

199

132,60

178,40

10-14

132,70

88,50

118,80

Alternativ kann ab März 2018 eine Person, die nach dem 1. September 2012 das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, im Rahmen des Gesamtbeitragsverfahrens berücksichtigt werden. Nach diesem Verfahren können 2.080 wöchentliche Beiträge (davon 1.040 für häusliche Pflegeperioden oder 520 gutgeschriebene Beiträge) für eine Person einen Anspruch auf die Höchstrente begründen, sofern andere Kriterien erfüllt sind. Personen mit weniger Beiträgen können anteilig einen niedrigeren Satz erhalten (z.B. 1.040 Beiträge können den Anspruch auf einen 50%-Satz begründen).

Wöchentliche Zulage für Personen ab 80 Jahren 10 EUR.

Wöchentliche Zulage für Alleinlebende 22 EUR.

Dies sind die Höchstsätze, die gezahlt werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlung von Zulagen für anspruchsberechtigte Erwachsene und Kinder von dem eventuellen Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners abhängt.

Wenn Ihr Rentenanspruch sich aus Beiträgen zur irischen Sozialversicherung und in anderen Ländern geleisteten Beiträgen zusammensetzt, erhalten Sie einen Prozentsatz des entsprechenden Satzes basierend auf der Anzahl Ihrer in Irland geleisteten Beiträge.

Anhand einer Beispielrechnung können Sie nachvollziehen, wie Sie Ihre etwaigen Ansprüche berechnen können, wenn Sie in anderen EU-Mitgliedstaaten gelebt haben.

Falls Sie Sozialversicherungsbeiträge in zwei oder mehr EU-Mitgliedstaaten geleistet haben, sollten Sie in dem Mitgliedstaat, in dem Sie jetzt leben oder in dem Sie Ihren letzten Beitrag gezahlt haben, eine Rente beantragen. Die Behörden werden dann gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten genau ausrechnen, worauf Sie von jedem einzelnen jeweils Anspruch haben könnten.

Wenn Sie eine Betriebsrente von einem Arbeitgeber oder Träger aus einem anderen Land erhalten, ist diese in Irland steuerpflichtig und Sie müssen Sie beim Finanzamt angeben.

Bitte informieren Sie sich - unter Ihre Rente und Steuern finden Sie alles Wissenswerte zum Thema.

(Beitragsunabhängige) staatliche Rente
Wenn Sie keinen Anspruch auf beitragsabhängige staatliche Rente haben, können Sie gegebenenfalls anspruchsberechtigt für eine beitragsunabhängige staatliche Rente sein. Dabei handelt es sich um eine bedürftigkeitsabhängige Zahlung, welche Ihr wöchentliches Einkommen sowie jegliches Kapital oder Vermögen, das Sie besitzen oder mit-besitzen wie z.B. Erspartes und Geldanlagen, sowie den Wert jeglicher Immobilien (abgesehen von Ihrem Hauptwohnsitz) berücksichtigt. Der für eine alleinlebende Person geleistete Höchstsatz beträgt 254 EUR pro Woche. Zusätzlich kann eine Zulage für einen anspruchsberechtigten Erwachsenen unter 66 Jahren kann in Höhe von 167,80 EUR pro Woche gezahlt werden.

Um anspruchsberechtigt für eine (beitragsunabhängige) staatliche Rente zu sein, müssen Sie:

  • 66 Jahr alt oder älter sein
  • über ordentliches Aufenthaltsrecht in Irland verfügen
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Irland haben
  • über eine gültige persönliche Kennnummer für öffentliche Dienste verfügen
  • eine Bedürftigkeitsprüfung erfüllen
  • wenn Sie die Rente zugesprochen bekommen, weiterhin die Bedingung des gewöhnlichen Aufenthalts sowie die geltende Bedürftigkeitsüberprüfung erfüllen.

Fachsprache übersetzt

  • Die Berechnungsmethode für den jährlichen Durchschnitt findet sich auf der Internetseite hier.
  • PRSI (Pay Related Social Insurance - entgeltabhängige Sozialversicherung): der Betrag, den Ihr Arbeitgeber direkt von Ihrem Gehalt abzieht.
  • Anspruchsberechtigter Erwachsener - Eine Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigte Person, für die Sie eine zusätzliche Leistung erhalten. Diese Leistung wird als Zulage zu der Leistung, die Sie selbst erhalten, gezahlt (Zusatzleistung/IQA).
  • Eine Anrechnung von Beiträgen kann in bestimmten Fällen beantragt werden, im Allgemeinen für Zeiträume der Arbeitslosigkeit und Krankheit. Diese angerechneten Beiträge können dazu dienen, Anspruch auf einen höheren Rentensatz zu erwerben, vorausgesetzt, Sie haben die erforderlichen Mindestbeiträge geleistet.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

  • Formular 12S - vereinfachtes Einkommensteuererklärungsformular zur Vorlage beim Finanzamt

Welche Rechte Sie haben

Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte zu informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:

Websites der Kommission:

Kontakt

Department of Social Protection
State Pension Contributory/ State Pension Non Contributory
Social Welfare Services
College Road
Sligo
Irland F91 T384
Tel.: (071) 915 7100
LoCall: 0818 200 4000
Homepage www.gov.ie

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