Beschäftigung, Soziales und Integration

Irland - Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

In diesem Kapitel erfahren Sie, was Sie wissen müssen, wenn Sie infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Leistungen in Irland beantragen.

Hier werden die vier Leistungen des Systems der berufsbedingten Schädigungen dargestellt, von denen Sie ggf. eine oder mehrere beantragen können:

  • Arbeitsunfallgeld (Injury Benefit)
  • Behindertengeld (Disablement Benefit)
  • Hinterbliebenenleistung (Death Benefit)
  • Medizinische Versorgung (Medical Care)

Sie müssen unter einem der Dienst- oder Ausbildungsverträge erwerbstätig gewesen sein, die unter den PRSI-Klassen A,B,D,J oder M versicherbar sind. Eine festgelegte Anzahl von Beiträgen ist nicht notwendig.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Wenn Sie aufgrund der von Ihnen ausgeübten Arbeitstätigkeit an einer Berufskrankheit leiden oder einen Unfall/Vorfall bei der Arbeit bzw. auf dem ununterbrochenen Weg von oder zur Arbeit einen Unfall erlitten haben, besteht ggf. Anspruch auf Leistungen bei Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen.

Das Ministerium für soziale Sicherheit verfügt über eine Liste der Krankheiten, die als Berufskrankheiten gelten. Sollten Sie an gesundheitlichen Beschwerden leiden, die auf diese Krankheiten zurückzuführen sind, könnten diese ebenfalls als berufsbezogen gelten.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

In der Regel sind Sie anspruchsberechtigt, wenn:

  • Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder auf der Fahrt zum oder vom Arbeitsplatz einen Verlust an körperlichen oder geistigen Fähigkeiten erlitten haben
  • Sie an einer der beschriebenen Berufskrankheiten aufgrund der Art Ihrer Tätigkeit leiden
  • Sie am 1. Mai 1967 oder danach abhängig beschäftigt waren und die entsprechenden Bedingungen der Sozialversicherung erfüllen

Personen, die an einer Baumwollstaublunge (Byssinose), Kohlenstaublunge (Pneumokoniose), berufsbedingter Schwerhörigkeit oder berufsbedingtem Asthma leiden, können ggf. von Anfang an Behindertengeld erhalten, wenn sie erwerbsunfähig sind.

Wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden, müssen Sie Ihren Arbeitgeber hierüber informieren.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Arbeitsunfallgeld

Arbeitsunfallgeld kann höchstens 26 Wochen ab dem Datum des Unfalls/Vorfalls lang an Personen gezahlt werden, die aufgrund einer Verletzung oder Berufserkrankung, die sie bei der Arbeit oder auf dem ununterbrochenen Weg von oder zur Arbeit erlitten, arbeitsunfähig sind. Wenn Sie nach 26 Wochen noch nicht arbeitsfähig sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Krankengeld.

Arbeitsunfallgeldsätze 2023

Arbeitsunfallgeld

Wochensatz

Persönlicher Satz

220 EUR

Zulage für anspruchsberechtigten Erwachsenen

146 EUR

Zulage für anspruchsberechtigtes Kind ab 12 Jahren

50 EUR (voller Satz)

25 EUR

Zulage für anspruchsberechtigtes Kind unter 12 Jahren

42 EUR (voller Satz)

21 EUR (halber Satz)

Es ist möglich, dass die Ihnen gezahlte Leistung aufgrund eines unterhaltsberechtigten Erwachsenen und unterhaltsberechtigter Kinder angehoben wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlung von Zulagen für anspruchsberechtigte Erwachsene und Kinder von dem eventuellen Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners abhängt.

Für die Beantragung benötigen Sie ein Antragsformular (IB1) und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes. Das Antragsformular (IB1) und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen an das Ministerium für soziale Sicherheit gesendet werden. Möglicherweise müssen Sie oder Ihr Arzt aktuelle ärztliche Atteste einreichen. Sie müssen das Ministerium darüber in Kenntnis setzen, wenn Sie in den sechs Wochen nach Behandlungsbeginn medizinische Versorgung erhalten.

Behindertengeld

Dieses kann wöchentlich, alle vier Wochen oder in Form einer Pauschalsumme ausgezahlt werden. Es steht Personen zu, die aufgrund eines berufsbedingten Unfalls oder einer berufsbedingten Krankheit an einer Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder geistigen Fähigkeiten leiden. Sie sollten diese Leistung einige Wochen vor Auslaufen des Arbeitsunfallgeldes und innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Unfalls oder dem Erkrankungsbeginn beantragen, anderenfalls kann es sein, dass Ihnen Teile des Leistungsanspruchs entgehen.

Behinderungsgrad von 100 % - 251 EUR

Wenn der Grad Ihrer Behinderung 20-90% beträgt, beläuft sich die Ihnen persönlich zustehende Rente auf folgende Beträge:

- 90 %

225,90 EUR

- 80 %

200,80 EUR

- 70 %

175,70 EUR

- 60 %

150,60 EUR

- 50 %

125,50 EUR

- 40 %

100,40 EUR

- 30 %

75,30 EUR

- 20 %

50,20 EUR

Behinderungsgrad zwischen 15 % und 19%: nicht steuerpflichtige Leistung einer Pauschalsumme (höchstens 17,560 EUR).

Personen, die Behindertenrente beziehen, können berechtigt sein, eine Zulage in Fällen von Arbeitsunfähigkeit oder eine Beihilfe für Dauerpflege zu erhalten, sofern die Arbeitsunfähigkeit oder der Bedarf an Dauerpflege durch die Verletzung am Arbeitsplatz oder die Berufskrankheit verursacht wurde.

Zulage wegen Arbeitsunfähigkeit (Incapacity Supplement)

Diese Zulage wird Personen gezahlt, die eine Erwerbsunfähigkeitsleistung beziehen, nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit dauernd erwerbsunfähig sind und keinen Anspruch auf andere Sozialleistungen wie Krankengeld haben.

Wöchentlicher Satz unter 66 Jahren

Persönlicher Satz: 220 EUR

Zulage für anspruchsberechtigten Erwachsenen: 146 EUR

Wöchentlicher Satz 66 Jahre und älter

Zulage für anspruchsberechtigtes Kind

Persönlicher Satz: 239,30 EUR

Zulage für anspruchsberechtigten Erwachsenen: 158,80 EUR

Zulage für anspruchsberechtigtes Kind unter 12 Jahren: 42 EUR voller Satz

21 EUR (halber Satz)

Zulage für anspruchsberechtigtes Kind ab 12 Jahren: 50 EUR (voller Satz)

25 EUR (halber Satz)

Dauerpflegegeld (Constant Attendance Allowance)

Dauerpflegegeld wird an Antragsteller ausgezahlt, die so schwer behindert sind, dass sie für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten Pflege durch eine andere Person benötigen.

Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen Sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente von mindestens 50 % beziehen. Der Anspruch auf Dauerpflegegeld beruht auf einer Empfehlung des medizinischen Beraters des Ministeriums.

Wöchentlicher Satz

237 EUR

Wenn Sie bei einem Arbeitsunfall verletzt werden oder an einer Berufskrankheit erkranken, während Sie in einem anderem EU-Mitgliedstaat leben als dem, in dem Sie versichert sind, haben Sie in Ihrem Wohnsitzland Anspruch auf Gesundheitsversorgung. Geldleistungen werden normalerweise von der zuständigen Institution des Mitgliedstaates gezahlt, in dem Sie versichert sind.

Hinterbliebenenleistungen werden gezahlt, wenn eine versicherte Person an den Folgen einer arbeitsbezogenen Verletzung oder einer festgelegten arbeitsbezogenen Erkrankung stirbt oder auf der Fahrt direkt zum oder vom Arbeitsplatz stirbt.

Die Leistung wird auch gezahlt, wenn der Verstorbene direkt vor dem Tod eine Invaliditätsrente mit einem Invaliditätsgrad von 50% oder höher bezogen hat.

Dies betrifft folgende Leistungen:

  • Hinterbliebenenrente (für Witwen, Witwer und Lebenspartner)
  • Waisenrente
  • Bestattungskostenzuschuss

Satz pro Woche unter 66

Persönlicher Satz: 250,50 EUR

Zulage für unterhaltsberechtigtes Kind unter 12 Jahren: 42 EUR

Zulage für ein anspruchsberechtigtes Kind über 12 Jahren: 50 EUR

Satz pro Woche ab 66

Persönlicher Satz: 269,70 EUR

Zulage für unterhaltsberechtigtes Kind unter 12 Jahren: 42 EUR

Zulage für unterhaltsberechtigtes Kind ab 12 Jahren: 50 EUR

Waisenrente pro Woche

206,80 EUR

Bestattungskostenzuschuss

850 EUR

Programm der medizinischen Versorgung (The Medical Care Scheme)

Medizinische Versorgung ist ein Programm, unter dem Sie eine Erstattung von entstandenen Arztkosten beantragen können, wenn Ihr Unfall/Vorfall Resultat eines Unfalls/Vorfalls war, der sich bei der Arbeit ereignete.

Im Rahmen dieses Programms können Sie eine Rückerstattung der Kosten der medizinischen Versorgung und Pflege beantragen, die nicht von der Ausführungsbehörde für Gesundheitsdienste (HSE) gezahlt werden oder über durch das System der erstatteten Kosten abgedeckt sind. Die Ausgaben müssen angemessen und notwendig sein. In der Regel wird nur eine Zahlung geleistet, aber wenn die Behandlung fortgesetzt wird, kann die Zahlung in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Generell wird die Zahlung an die antragstellende Person geleistet, kann aber auch an Ihren Arzt oder die HSE oder soweit erforderlich an einen Arbeitgeber erfolgen.

Fachsprache übersetzt

  • Als anspruchsberechtigte Erwachsene oder Kinder gelten unterhaltsberechtigte Personen, für die Sie eine zusätzliche Zahlung als Zulage zu der Ihnen persönlich zustehenden Leistung erhalten.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Welche Rechte Sie haben

Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte zu informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:

Veröffentlichung und Website der Kommission:

Kontakt

Hier finden Sie das nächstgelegene Intreo Büro

Injury Benefit Section

Department of Social Protection P.O. Box 1650 Dublin 1 Irland Tel.: 01 704 3300 LoCall-Nr.: 0818 928 4000 www.welfare.ie

Medical Care Section Adresse – wie oben, einschl. Telefonnummern

Leistungen bei Behinderung und im Todesfall

Department of Social Protection, Ballinalee Road, Longford, Republic of Irland
Tel.: +353 43-3340000
LoCall: 0818 92 77 00

Tel: +35317043300 (wenn Sie aus dem Ausland anrufen)
E-Mail: Disablement.Benefit@welfare.ie
www.gov.ie

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