Beschäftigung, Soziales und Integration

Irland - Krankengeld

In diesem Kapitel erfahren Sie, was Sie für die Beantragung von Krankengeld wissen müssen. Krankengeld ist nicht an die Lohn- und Krankheitsurlaubspolitik des Arbeitgebers gebunden, die dieser selbst bestimmen kann.

Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelebt, gearbeitet und/oder Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, können die Zeit, die Sie in einem anderen EU-Land gearbeitet haben, oder die von Ihnen gezahlten Beiträge bei der Berechnung der Ihnen zustehenden Leistungen in Irland berücksichtigt werden.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft zu krank sind, um Ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen, und Sie jünger als 66 Jahre sind, können Sie Anspruch auf Krankengeld haben.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Um Krankengeld zu beziehen, müssen Sie die erforderliche Anzahl von Sozialversicherungsbeiträgen (PRSI-Beiträgen) entrichtet haben. Voraussetzung ist, dass Sie:

  • seit Beginn Ihrer Erwerbstätigkeit mindestens 104 PRSI-Wochenbeiträge in die Klassen A, E, H oder P entrichtet haben und
  • für das maßgebliche Steuerjahr 39 bezahlte oder angerechnete Beitragswochen nachweisen, von denen 13 Wochenbeiträge bezahlt wurden.  Wenn Sie in dem maßgeblichen Steuerjahr nicht 13 Beiträge entrichtet haben, können stattdessen 13 gezahlte Beiträge in einem der folgenden Steuerjahre zugrunde gelegt werden:
    • eines der zwei Steuerjahre vor dem maßgeblichen Steuerjahr
    • das letzte vollständige Steuerjahr (vor dem Jahr, in dem Sie erstmals Anspruch auf Krankengeld haben)
    • das laufende Steuerjahr

                    oder dass Sie

  • 26 PRSI-Wochenbeiträge im maßgeblichen Steuerjahr und 26 Wochenbeiträge in dem davorliegenden Jahr entrichtet haben

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Wie lange Sie Krankengeld erhalten, hängt von der Anzahl der von Ihnen entrichteten PRSI-Beiträge ab:

  • Wenn Sie seit Beginn Ihrer Erwerbstätigkeit 260 PRSI-Wochenbeiträge entrichtet haben, haben Sie Anspruch auf bis zu zwei Jahre (624 bezahlte Tage) Krankengeld.
  • Wenn Sie zwischen 104 und 259 PRSI-Wochenbeiträge gezahlt haben, beläuft sich Ihr Anspruch auf maximal 52 Wochen (312 bezahlte Tage).

Für die ersten drei Tage sowie Sonntage wird kein Krankengeld gezahlt. Der Leistungssatz richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Wocheneinkommen im maßgeblichen Steuerjahr (s. „Was ist ein Bezugsjahr und was ist das maßgebliche Steuerjahr?“)

Wöchentlich Zahlungen seit Januar 2023:

Persönlicher Satz

Zulage für anspruchsberechtigten Erwachsenen

Zulage für anspruchsberechtigtes Kind

 Ab 12 Jahren

220 EUR

146 EUR

50 EUR (voller Satz)

25 EUR (halber Satz)

Zulage für unterhaltsberechtigtes Kind

Unter 12 Jahren

42 EUR (voller Satz)

21 EUR (halber Satz)

Krankengeld muss versteuert werden (ausgenommen Zulagen für unterhaltsberechtigte Kinder).

Das Antragsformular für das Krankengeld und die ärztlichen Bescheinigungen (IB1 und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) sind bei Ärzten erhältlich, die dem medizinischen Gutachtergremium des Ministeriums angehören. Ärzte können die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch elektronisch übermitteln. Das IB1-Antragsformular ist auch bei Ihrem Intreo Centre, der örtlichen Zweigstelle des Sozialversicherungsamts erhältlich. Das Formular steht online nicht zur Verfügung. Sie können den Antrag auf Krankengeld jedoch auch online über das MyWelfare-Portal des Ministeriums stellen.

Sie sollten das Krankengeld innerhalb von sechs Wochen nach Erkrankung beantragen. Stellen Sie den Antrag nicht innerhalb dieses Zeitraums, kann Ihr Anspruch auf Leistungen gekürzt werden. Sofern Sie einen triftigen Grund für eine Verzögerung bei der Antragstellung anführen können, kann Ihre Zahlung rückwirkend erfolgen. Um einen rückwirkenden Anspruch auf Krankengeld geltend zu machen, müssen Sie Teil 3 des IB1-Antragsformulars ausfüllen.

Wenn Sie in Irland leben, aber in einem anderen EU-Land, einem EWR-Land oder der Schweiz erwerbstätig waren/sind, können Ihre Beiträge berücksichtigt werden (s. „Welche Rechte Sie haben“).

Wenn Sie in einem Land leben, das den EU-Bestimmungen unterliegt, gilt grundsätzlich, dass Leistungen, deren Zweck es ist, Einkommensverluste aufgrund einer vorübergehenden bzw. dauerhaften Krankheit oder nach einem Unfall zu ersetzen, den Gesetzen des Landes entsprechend gezahlt werden, in dem der Antrag gestellt wird.

Sie können weiterhin Krankengeld beziehen, wenn Sie in ein anderes den EU-Bestimmungen unterliegendes Land ziehen, sind aber verpflichtet, das Ministerium für soziale Sicherheit vorab hierüber zu informieren (anderenfalls kann es sein, dass Sie Zahlungen nicht oder verspätet bekommen).

Wenn Sie in ein anderes den EU-Bestimmungen unterliegendes Land gezogen sind und krank werden, können Sie in Irland Krankengeld beantragen, wenn Sie Ihren letzten Sozialversicherungsbeitrag in Irland gezahlt haben oder in Irland Arbeitslosengeld erhalten haben, bevor Sie ins Ausland gegangen sind.

Wenn Ihr Krankengeldanspruch ausläuft, können Sie ggf. folgende Leistungen beantragen:

  • Invaliditätsrente: wenn Sie dauerhaft arbeitsunfähig sind.
  • Behindertenbeihilfe: wenn eine Behinderung vorliegt, die voraussichtlich mindestens ein Jahr anhält. Diese Leistung ist an eine Bedürftigkeitsprüfung gebunden und setzt voraus, dass die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Irland hat.
  • Sozialhilfe: wenn Sie keinen Anspruch auf sonstige Sozialversicherungsleistungen haben und Ihr Einkommen zu gering sind, um Ihren persönlichen Bedarf zu decken und Sie als Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Irland gelten.

Staatliche Rente: wenn Sie kein Krankengeld mehr bekommen, weil Sie das 66. Lebensjahr vollenden; der Rentenantrag sollte möglichst drei Monate vor dem 66. Geburtstag gestellt werden.

Fachsprache übersetzt

  • Als anspruchsberechtigte Erwachsene oder Kinder gelten unterhaltsberechtigte Personen, für die Sie eine zusätzliche Zahlung als Zulage zu der Ihnen persönlich zustehenden Leistung erhalten.
  • PRSI (Pay Related Social Insurance - entgeltabhängige Sozialversicherung) - der Betrag, den Ihr Arbeitgeber direkt von Ihrem Gehalt abzieht. Um eine beitragsabhängige Leistung beantragen zu können, müssen Sie ausreichend viele Beiträge geleistet haben.
  • Was ist ein Bezugsjahr und was ist das maßgebliche Steuerjahr? Das Jahr, in dem der Leistungsantrag gestellt wird, ist das „Bezugsjahr“. Es beginnt am ersten Montag im Januar jeden Jahres. Das maßgebliche Steuerjahr ist in der Regel das vorletzte Jahr vor dem Bezugsjahr, d.h. das maßgebliche Steuerjahr für Anträge, die 2023 gestellt werden, ist das Jahr 2021. 

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Antragsformular für Krankengeld (B1) und Zwischenbescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) sind nicht online verfügbar.

IB1-Formulare sind nur bei Ihrem Hausarzt, INTREO-Stellen, der örtlichen Zweigstelle des Sozialversicherungsamts erhältlich.

Alternativ können Sie auch online einen Antrag auf Krankengeld über das MyWelfare-Portal des Ministeriums stellen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungs-Formulare werden nur von einem Arzt in Irland ausgestellt.

Welche Rechte Sie haben

Wird Ihr Antrag auf eine Leistung abgelehnt, können Sie Beschwerde beim Amt für Beschwerden über die soziale Wohlfahrt (Social Welfare Appeals Office) einlegen.

Veröffentlichung und Website der Kommission:

Kontakt

 Hier finden Sie die nächstgelegene INTREO-Stelle

Steuern und Zölle in Irland

Department of Social Protection

P.O. Box 1650

Dublin 1

Irland

Tel.: (01) 704 3300

Tel: +353 1 704 3300, wenn Sie aus dem Ausland anrufen

LoCall-Nr.: 0818 928 400
www.gov.ie

E-Mail per illnessbenefit@welfare.ie

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