Beschäftigung, Soziales und Integration

Irland - Leistungen für Pflegepersonen

In diesem Kapitel erfahren Sie, was Sie über Leistungen für Pflegepersonen in Irland wissen müssen.

Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelebt, gearbeitet und/oder Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, können die Zeit, die Sie in einem anderen EU-Land gearbeitet haben, oder die von Ihnen gezahlten Beiträge bei der Berechnung der Ihnen zustehenden Leistungen in Irland berücksichtigt werden.

In diesem Kapitel geht es um:

  • Pflegegeld für Pflegepersonen (Carer’s Benefit)
  • Beihilfe für Pflegepersonen (Carer’s Allowance)
  • Häusliches Pflegegeld (Domiciliary Care Allowance)
  • Unterstützung für Pflegepersonen (Carer’s Support Grant)

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

In Irland gibt es mehrere Arten der Unterstützung von Pflegepersonen. Die beiden wichtigsten Sozialleistungen für Pflegepersonen, die Vollzeitpflege leisten, sind das Pflegegeld und die Beihilfe für Pflegepersonen.

Pflegegeld für Pflegepersonen: wird gezahlt an Menschen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben oder ihre Arbeitszeit reduziert haben, um sich um jemanden zu kümmern, der Vollzeitpflege und -betreuung benötigt. Das Pflegegeld basiert auf den Sozialversicherungsbeiträgen. Abhängig Beschäftigte haben die Möglichkeit, nach einem Jahr durchgängiger Beschäftigung bis zu zwei Jahre unbezahlten Pflegeurlaub zu nehmen, um sich Vollzeit um jemanden zu kümmern, der/die darauf angewiesen ist.

Beihilfe für Pflegepersonen: Wenn Sie sich um eine Person mit Behinderung kümmern, die aufgrund einer körperlichen, sensorischen, psychischen oder intellektuellen Beeinträchtigung Vollzeitpflege und -betreuung benötigt, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Beihilfe für Pflegepersonen. Die Beihilfe ist an eine Bedürftigkeitsprüfung gebunden.

Wenn ein Kind unter 16 Jahren bei Ihnen lebt, das erheblich mehr Betreuung benötigt als andere Kinder seines Alters, haben Sie unter Umständen Anspruch auf häusliches Pflegegeld.

Bei der Unterstützung für Pflegepersonen handelt es sich um eine jährliche Leistung an Pflegepersonen, die automatisch an Personen gezahlt wird, die die oben genannten Zahlungen erhalten. Erhalten Sie keine dieser Zahlungen und kümmern sich für mindestens sechs Monate im Jahr (einschließlich des ersten Donnerstags im Juni) um eine Person, die Vollzeitpflege und -betreuung benötigt, haben Sie unter Umständen einen Anspruch, sofern Sie alle Anspruchsbedingungen für dieses System erfüllen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Pflegegeld für Pflegepersonen: wird gezahlt an Menschen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben oder ihre Arbeitszeit reduziert haben, um sich um jemanden zu kümmern, der Vollzeitpflege und -betreuung benötigt. Abhängig Beschäftigte haben die Möglichkeit, nach einem Jahr durchgängiger Beschäftigung bis zu zwei Jahre unbezahlten Pflegeurlaub zu nehmen, um sich Vollzeit um jemanden zu kümmern, der/die darauf angewiesen ist.

Hierbei handelt es sich um eine kurzfristige Leistung. Die Zahlung unterliegt bestimmten Anspruchsbedingungen, u.a. müssen Sie in den vorangegangenen 26 Wochen vor Beginn ihrer Pflegetätigkeit mindestens acht Wochen Pflege geleistet haben und mindestens 16 Stunden pro Woche oder 32 Stunden in zwei Wochen erwerbstätig gewesen sein. Diese Leistung ist auch an die zuvor von Ihnen gezahlten Sozialversicherungsbeiträge gebunden. Es empfiehlt sich, sich über den Begriff „maßgebliches Steuerjahr“ zu informieren.

Beihilfe für Pflegepersonen: Wenn Sie sich um eine Person kümmern, die aufgrund einer Beeinträchtigung Vollzeitpflege und -betreuung benötigt, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Beihilfe für Pflegepersonen. Die Leistung unterliegt bestimmten Anspruchsbedingungen einschließlich einer Bedürftigkeitsprüfung und dem gewöhnlichen Aufenthalt in Irland.

Die Beihilfe für Pflegepersonen und das Pflegegeld müssen versteuert werden.

Das häusliche Pflegegeld (DCA) ist eine monatliche Leistung, die in Hinsicht auf ein Kind unter 16 Jahren mit einer schweren Behinderung gezahlt wird, das fortlaufende Pflege und Betreuung benötigt, die im Wesentlichen über die Pflege und Betreuung hinausgehen, die ein Kind im gleichen Alter normalerweise erfordert. Die Leistung ist nicht an eine Bedürftigkeitsprüfung gebunden.

Demzufolge liegt der Anspruchsberechtigung auf häusliches Pflegegeld nicht die Art der Beeinträchtigung oder Erkrankung zugrunde, sondern vielmehr die resultierende gestörte körperliche oder geistige Funktion, infolge derer das Kind zusätzlicher Pflege und Aufmerksamkeit bedarf. Diese Pflege und Betreuung muss dem Kind erlauben, die alltäglichen Aktivitäten zu bewältigen. Der Bedarf des Kindes an Pflege und Betreuung in diesem Umfang muss voraussichtlich mindestens zwölf Monate andauern.

Die Unterstützung für Pflegepersonen wird einmal jährlich im Juni an alle Personen gezahlt, die eine der oben genannten Leistungen für Pflegepersonen erhalten. Auch wenn sie keine der in diesem Kapitel aufgeführten Beihilfen für Pflegepersonen erhalten, haben Sie unter Umständen Anspruch auf diese Leistung. Wenn Sie weniger als 18,5 Stunden erwerbstätig sind und sich um eine Person kümmern, die Vollzeitpflege und -betreuung für mindestens 6 Monate sowie am ersten Donnerstag im Juni des betreffenden Jahres benötigt und Sie alle Anspruchsbedingungen Systems der Unterstützung für Pflegepersonen erfüllen, können Sie anspruchsberechtigt sein.

Die Unterstützung für Pflegepersonen muss nicht versteuert werden.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Pflegegeld für Pflegepersonen

Diese Leistung wird bis zu 24 Monate an Personen gezahlt, die ausreichend Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben (s. Kasten „Fachsprache übersetzt“ - PRSI). Sie kann für eine Gesamtdauer von 104 Wochen oder aufgeteilt auf beliebig viele Einzelzeitabschnitte pro zu pflegender Person beantragt werden.

Sätze seit Januar 2023

Zahl der Personen, für deren Pflege die Pflegeperson zuständig ist:

Eine Person -
wöchentlicher Satz

Mehr als eine Person -
wöchentlicher Satz

Satz pro Pflegeperson

 237 EUR

355,50 EUR

 

Zulagen

Satz pro Woche

Pro anspruchsberechtigtes Kind (voller Satz) unter 12 Jahren

42 EUR

Pro anspruchsberechtigtes Kind (halber Satz)

Jedes anspruchsberechtigte Kind (voller Satz) ab 12 Jahren

Jedes anspruchsberechtigte Kind (halber Satz)

21 EUR

50 EUR

25 EUR

Beihilfe für Pflegepersonen

Sätze 2023

Pflegeperson

Höchstsatz pro Woche

Alter unter 66 Jahre, eine zu pflegende Person

236 EUR

Alter unter 66 Jahre, zwei zu pflegende Personen

354 EUR

Alter 66 Jahre oder älter, eine zu pflegende Person

274 EUR

Alter ≥ 66 Jahre, eine zu pflegende Person

411 EUR

Zulage für ein anspruchsberechtigtes Kind unter 12 Jahren

Zulage für ein anspruchsberechtigtes Kind ab 12 Jahren

42 EUR (voller Satz)

21 EUR (halber Satz)

50 EUR (voller Satz)

 25 EUR (halber Satz)

Häusliches Pflegegeld

Monatlicher Satz

Satz pro Pflegeperson

330 EUR

Für Kinder, die in einer Heimeinrichtung betreut werden und nach Hause kommen, kann der halbe Satz gewährt werden, wenn sie zwei oder mehr Tage wöchentlich zu Hause sind, z. B. Kinder, die montags bis freitags in einer Heimeinrichtung sind und am Wochenende nach Hause gehen. Benötigt Ihr Kind einen Krankenhausaufenthalt, können Sie für bis zu 26 Wochen weiterhin häusliches Pflegegeld beziehen.

Unterstützung für Pflegepersonen

Jährlicher Satz pro von Ihnen gepflegter Person: 1.850 EUR

Wenn Sie mehr als eine Person pflegen, wird für jeden Pflegebedürftigen eine Beihilfe gezahlt. Sollten Sie keine der oben aufgeführten Leistungen beziehen, müssen Sie einen Antrag stellen.

Fachsprache übersetzt

  • Beitragsunabhängige Leistungen sind an eine Bedürftigkeitsprüfung gebunden, d. h., dass Ihr Einkommen oder Eigentum (mit Ausnahme Ihres Eigenheims) bei der Feststellung Ihres Leistungsanspruchs berücksichtigt wird.
  • Als unterhaltsberechtigtes Kind oder auch „anspruchsberechtigtes“ Kind gelten Kinder, für die Sie eine zusätzliche Zahlung als Zulage zu dem Ihnen als Pflegeperson gezahlten Satz erhalten.
  • Gewöhnlicher Aufenthalt - der Begriff ist im EU-Recht definiert (s. EU-Verordnung über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit). In der Praxis ist damit der Ort gemeint, an dem Sie den Mittelpunkt Ihres Lebensinteresses haben.
  • Eine volle oder halbe Zulage für jedes Kind kann unter Berücksichtigung des Einkommens Ihres Ehepartners und des Alters des Kindes gezahlt werden.
  • Die meisten Arbeitnehmer über 16 Jahre leisten Beiträge für die Sozialversicherung. Der zu zahlende Betrag ist abhängig vom Einkommen und der Art der Arbeit, die Sie leisten. Aus diesem Grund wird sie PRSI genannt (einkommensabhängige Sozialversicherung, Pay Related Social Insurance)

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Welche Rechte Sie haben

Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte zu informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:

Veröffentlichung und Website der Kommission:

Kontakt

Carer's Section
Social Welfare Services
Government Buildings
Ballinalee Road
Longford N39 E4E0

Irland

Tel.: +35343 3340000
LoCall: 0818 92 77 70
Email: CarersAllowance@welfare.ie (für Anfragen bezüglich der Beihilfe für Pflegepersonen)

CarersBenefit@welfare.ie  (für Anfragen bezüglich des Pflegegeldes für Pflegepersonen

List of Social Welfare Intreo Centres and Branch Offices by County

Domiciliary Care Allowance Section
Department of Social Protection
College Rd
Sligo

Irland
LoCall 0818 200 400                
Tel.:   071 91 93316          

Aus dem Ausland: 41216
E-Mail:   domcare@welfare.ie

Carer’s Support Grant Section
Social Welfare Services Office


Government Buildings 


Ballinalee Road Longford N39 E4E0

Irland

Tel.: +35343 3340000
LoCall: 0818 92 77 70

Email: RespiteCare@welfare.ie

(für Anfragen rund um das häusliche Pflegegeld: Website: https://www.gov.ie/en/organisation/department-of-social-protection/ )

Nachrichten zum Thema

Keine Nachrichten zum Thema in den letzten sechs Monaten.

Seite weiterempfehlen