Irland - Leistungen bei Mutterschaft/Vaterschaft und Elterngeldt
In diesem Kapitel erfahren Sie, was Sie für die Beantragung von Leistungen bei Mutterschaft/Vaterschaft und Elterngeld in Irland wissen müssen.
Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelebt, gearbeitet und/oder Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, können die Zeit, die Sie in einem anderen EU-Land gearbeitet haben, oder die von Ihnen gezahlten Beiträge bei der Berechnung der Ihnen zustehenden Leistungen in Irland berücksichtigt werden.
Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?
Mutterschaftsgeld (Maternity benefit) wird erwerbstätigen Frauen gezahlt, die sich im Mutterschaftsurlaub befinden. Es kann an Frauen gezahlt werden, die unmittelbar vor dem ersten Tag ihres Mutterschaftsurlaubs eine Beschäftigung ausüben, die unter das Mutterschutzgesetz für Arbeitnehmerinnen aus dem Jahr 1994 fällt. Manche Arbeitgeber gewährleisten ihren Mitarbeiterinnen auch Lohnfortzahlung und zahlen das Mutterschaftsgeld direkt an die Beschäftigten. Bitte prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf die für Sie geltenden Regelungen. Mutterschaftsgeld wird auch selbstständig tätigen Müttern gezahlt.
Das Gesetz über Vaterschaftsurlaub und Vaterschaftsleistungen von 2016 führte ab dem 1. September 2016 zusammen mit einem gesetzlichen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub auch ein neues Sozialhilfeprogramm für Leistungen bei Vaterschaft ein.
Elterngeld wird Eltern gewährt, die wegen Elternurlaub von der Arbeit freigestellt sind und die bestimmte PRSI-Beitragsanforderungen erfüllen. Es ist zahlbar an beide Eltern, die erwerbstätig sind, gedeckt vom Gesetz über Elternurlaub und Leistungen von 2019. Es ist erhältlich für jedes Kind, das ab 1. November 2019 geboren oder bei Adoptiveltern untergebracht wurde.
Einige Arbeitgeber werden ihren Angestellten weiterhin deren Löhne auszahlen und das Elterngeld an sich selbst auszahlen lassen. In Ihrem Arbeitsvertrag können Sie überprüfen, was für Sie gilt.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Die PRSI-Bedingungen zum Bezug von Mutterschaftsgeld/Vaterschaftsgeld/Elterngeld sind die gleichen. Alle drei werden an Personen ausgezahlt, die genug durch „Beiträge“ an ihre gehaltsabhängige Sozialversicherung (Pay Related Social Insurance - PRSI) entrichtet haben. Außer in wenigen Ausnahmefällen sind Arbeitnehmerinnen, Selbstständige und Auszubildende über 16 durch die Zahlung von Beiträgen versichert.
Voraussetzung für Sie als Arbeitnehmerin ist, dass Sie:
- mindestens 39 PRSI-Wochenbeiträge in den zwölf Monaten vor dem ersten Tag des Mutterschaftsurlaubs entrichtet haben; oder
- 39 PRSI-Wochenbeiträge seit Aufnahme Ihrer Tätigkeit entrichtet haben und im maßgeblichen Steuerjahr bzw. im Jahr danach mindestens 39 Wochenbeiträge gezahlt haben. Wenn Sie Ihren Mutterschaftsurlaub z. B. 2023 antreten, benötigen Sie mindestens 39 Wochenbeiträge, die entweder 2021 oder 2022 entrichtet wurden.
- im maßgeblichen Steuerjahr 26 PRSI-Wochenbeiträge und mindestens 26 Wochenbeiträge in dem davorliegenden Jahr entrichtet haben. Wenn Sie Ihren Mutterschaftsurlaub z. B. 2023 antreten, benötigen Sie mindestens 26 Wochenbeiträge, die sowohl 2021 als auch 2022 entrichtet wurden.
- Im Fall des Elterngeldes müssen Sie die persönliche Kennnummer für öffentliche Dienste (PPSN) Ihres Kindes angeben. Darüber hinaus müssen Sie die Arbeitgeberdaten angeben und eine Erklärung unterschreiben, dass Ihr Arbeitgeber den Urlaubszeitraum im maßgeblichen Steuerjahr genehmigt hat.
Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie folgende Beiträge gezahlt haben:
- 52 PRSI-Wochenbeiträge in Klasse S im maßgeblichen Steuerjahr; oder
- 52 PRSI-Wochenbeiträge in Klasse S in dem Steuerjahr, das direkt vor dem maßgeblichen Steuerjahr liegt; oder
- 52 PRSI-Wochenbeiträge in Klasse S in dem Steuerjahr, das direkt auf das maßgebliche Steuerjahr folgt
Es können weitere Bedingungen gelten.
Der Antrag sollte sechs Wochen vor dem beabsichtigten Beginn des Mutterschaftsurlaubs gestellt werden (bzw. zwölf Wochen im Voraus, wenn Sie selbstständig sind). Arbeitnehmer sollten den Antrag vier Wochen vor dem gewünschten Beginn des Vaterschaftsurlaubs stellen und zwölf Wochen vorher, wenn sie selbstständig sind.
Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?
Mutterschaftsgeld
Die Zahlung erfolgt über die Dauer von 26 Wochen, davon müssen mindestens zwei Wochen vor und vier Wochen nach dem errechneten Geburtstermin liegen.
Mutterschaftsgeld |
Wöchentlicher Satz 2023 |
Höhe/Betrag |
262 EUR |
Sie müssen innerhalb der letzten 16 Wochen vor dem Ende der Woche des errechneten Geburtstermins mindestens einen vollständigen Sozialversicherungsbeitrag in Irland entrichtet haben.
Das Mutterschaftsgeld wird im Fall einer Frühgeburt um eine Zusatzdauer verlängert. Der Mutterschaftsurlaub wird ebenfalls um diese Dauer verlängert. Sie entspricht dem Zeitraum zwischen dem tatsächlichen Geburtsdatum Ihres Babys und dem erwarteten Anfangsdatum von Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsgeld.
Das Ministerium wird weitere Informationen benötigen, um über den Anspruch auf zusätzliches Mutterschaftsgeld aufgrund der verfrühten Geburt Ihres Kindes zu entscheiden. Sie müssen dem Ministerium vor dem Ende der ersten 26 Wochen des Mutterschaftsgeldes eine Bescheinigung des Krankenhauses schicken, in der das tatsächliche Geburtsdatum sowie die Schwangerschaftswoche, in der das Baby geboren wurde, bestätigt werden. Diese Information wird benötigt, um sicherzustellen, dass Ihr Anspruch vollständig berücksichtigt wird.
Personen, die ein Kind adoptieren, können Adoptionsgeld erhalten. Es gelten die gleichen Bedingungen und Leistungsbeträge wie für bzw. beim Mutterschaftsgeld. Beide Leistungen müssen versteuert werden.
Vaterschaftsgeld
Vaterschaftsgeld wird während des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs gezahlt, welcher innerhalb von 26 Wochen nach der Geburt des Kindes oder der Adoptionsvermittlung beginnen muss.
Vaterschaftsgeld wird für eine Höchstdauer von zwei Wochen zu einem Pauschalbetrag von 262 EUR pro Woche gezahlt.
Elterngeld
Elterngeld wird während des siebenwöchigen Elternurlaubs gezahlt, welcher innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes oder der Adoptionsvermittlung beginnen muss. Die Leistung wird für sieben Wochen gezahlt: Sie können sich für sieben zusammenhängende Wochen entscheiden oder für sieben getrennte Urlaubswochen.
Elterngeld |
Wöchentlicher Satz 2023 |
Höhe/Betrag |
262 EUR |
Es ist möglich, dass die Ihnen gezahlte Leistung für unterhaltsberechtigte Kinder angehoben wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlung von Zulagen für anspruchsberechtigte Erwachsene und Kinder von dem eventuellen Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners abhängt. Wenn Sie mindestens einen vollständigen Sozialversicherungsbeitrag in Irland gezahlt haben und in einem EU-Recht unterliegenden Land erwerbstätig waren, können Sie Ihre Versicherungszeiten eventuell mit Ihren Beitragszahlungen zur irischen PRSI kombinieren, um Anspruch auf Elterngeld zu haben.
Fachsprache übersetzt
PRSI steht für „Pay Related Social Insurance“ (Entgeltabhängige Sozialversicherung). Um einen Leistungsanspruch geltend machen zu können, müssen Sie die maßgebliche Anzahl von Beiträgen geleistet haben.
Was ist ein Bezugsjahr und was ist das maßgebliche Steuerjahr?
Die Höhe bestimmter Leistungen hängt von den Beiträgen ab, die in dem maßgeblichen Steuerjahr gezahlt wurden. Das maßgebliche Steuerjahr ist in der Regel das vorletzte Jahr vor dem Bezugsjahr, d. h. das maßgebliche Steuerjahr für Anträge, die 2023 gestellt werden, ist das Jahr 2021.
Das Jahr, in dem der Leistungsantrag gestellt wird, ist das „Bezugsjahr“. Es beginnt allerdings nicht am 1. Januar, sondern am ersten Montag im Januar.
Das heißt: Grundlage für einen Antrag auf Mutterschaftsgeld/Elterngeld vom 1. Januar 2023 sind die PRSI-Beiträge im Jahr 2020, während als Grundlage für einen Antrag nach dem 4. Januar 2023 die PRSI-Beiträge im Jahr 2021 herangezogen werden.
Gegebenenfalls auszufüllende Formulare
- Formular für Mutterschaftsgeldantrag
- Informationen zum Online-Vaterschaftsgeldantrag
- Formular für Adoptionsgeld (Adoptive Benefit)
Am schnellsten beantragen Sie Elterngeld online unter www.mywelfare.ie. Sie müssen über eine beglaubigte MyGovID verfügen, um MyWelfare.ie nutzen zu können.
Sie erhalten eine solche unter www.mygovid.ie. Um sich Ihre MyGovID auf mywelfare.ie zu erstellen, drücken Sie die Schaltfäche “Weiter” mit MyGovID. So gelangen Sie auf die MyGovID Website. Folgen Sie der dort gegebenen Anleitung zum Erstellen einer ID.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Antrag online zu stellen, können Sie das Antragsformular für Elterngeld auch per Email von der Elterngeldabteilung anfordern unter parentsben@welfare.ie oder telefonisch unter 0818 690 690
Welche Rechte Sie haben
Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte zu informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:
- Krankengeld und Krankheitsurlaub/Pflichten des Arbeitgebers - Verordnung für Arbeitsbedingungen
- Mutterschutzgesetz
- Wissenswertes zum Thema Steuern und Mutterschaftsgeld
- Gesetz über Leistungen bei Vaterschaft
- Gesetz über Elternurlaub und Leistungen von 2019
- Wird Ihr Antrag auf eine Leistung abgelehnt, können Sie Beschwerde beim Amt für Beschwerden über die soziale Wohlfahrt (Social Welfare Appeals Office) einlegen.
Veröffentlichung und Website der Kommission:
Kontakt
Hier finden Sie das nächstgelegene Intreo Büro:
Maternity Benefit Section/ Parent’s Benefit Section
Department of Social Protection
McCarter's Road
Ardaravan
Buncrana
Donegal
Irland
Tel.: (01) 471 5898
LoCall-Nr.: 0818 690 690
Homepage: https://www.gov.ie/en/organisation/department-of-social-protection/
Paternity Benefit Section
Department of Social Protection
McCarter's Road
Ardaravan
Buncrana
Donegal
Irland
LoCall-Nr.: 0818 800 024
Homepage: https://www.gov.ie/en/organisation/department-of-social-protection/