Beschäftigung, Soziales und Integration

Irland - Kindergeld

In diesem Kapitel erfahren Sie, was Sie für die Beantragung von Kindergeld in Irland wissen müssen.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Kindergeld (Child Benefit) ist eine steuerfreie Leistung und wird an Eltern oder Erziehungsberechtigten von Kindern unter 16 Jahren gezahlt, die ihren gewöhnlichem Aufenthalt in Irland haben. Die Leistung wird gezahlt, bis die Kinder 17 Jahre alt sind, wenn sie sich in einer Vollzeit-Ausbildung befinden oder eine Behinderung haben und nicht in der Lage sind, für den eigenen Unterhalt aufzukommen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Kindergeld wird gezahlt an Eltern oder Erziehungsberechtigte von Kindern unter 16 Jahren bis zum Alter von 17 Jahren, die in Vollzeit-Ausbildung bzw. in vollzeitlicher Berufsausbildung sind oder eine Behinderung haben und nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Um Anspruch auf Kindergeld zu haben, muss der Antragsteller die Bedingung des gewöhnlichen Aufenthalts erfüllen.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Kindergeld

Sätze 2023

Monatlicher Satz 2023

Jährlicher Satz 2023

Pro Kind

140 EUR

1.680 EUR

Für Zwillinge und andere Mehrlinge werden höhere Sätze gezahlt. Bei Zwillingen werden 210 EUR pro Kind und Monat gezahlt, während bei Drillingen und anderen Mehrlingen 280 EUR pro Kind und Monat gezahlt werden.

Hinweis: Die Höhe der Leistung, die Ihnen von dem Land gezahlt wird, in dem Sie erwerbstätig sind, kann gegebenenfalls angepasst werden, um eventuelle Kindergeldansprüche, die Sie in demjenigen Land haben, in dem die Kinder leben, zu berücksichtigen.

Der Antrag auf Kindergeld muss innerhalb von zwölf Monaten nach:

  • der Geburt Ihres Kindes oder
  • dem Monat, in dem das Kind Mitglied Ihrer Familie wurde, oder
  • dem Monat, in dem die Familie ihren Wohnsitz nach Irland verlegt hat, gestellt werden oder
  • dem Monat, ab dem die Beschäftigung in Irland beginnt.

Das Ministerium für soziale Sicherheit leitet für Sie in dem Moment, in dem Sie die Geburt eines Kindes in Irland melden, das Antragsverfahren ein. Wenn Sie nicht bereits Kindergeld für ein anderes Kind beziehen, stellt das Ministerium einen neuen Antrag aus und sendet Ihnen den teilweise bereits vorausgefüllten Antragsvordruck zur Unterzeichnung und Ergänzung der Zahlungsangaben zu. Wenn Sie bereits Kindergeld für ein anderes Kind beziehen, wird das neue Kind zu Ihrem bestehenden Kindergeldantrag hinzugenommen; die Kindergeldzahlung beginnt automatisch ab dem Monat nach der Geburt. Wenn Ihr Kind nicht in Irland geboren wurde oder die Geburt in Irland nicht innerhalb der erforderlichen Frist von 3 Monaten registriert wurde, müssen Sie ein CB1-Kindergeldantragsformular ausfüllen und es an die Kindergeld-Abteilung des Ministeriums für soziale Sicherheit senden (siehe unter Kontakt).

Kindergeld wird uneingeschränkt bis zum 16. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Das Kindergeld kann für Kinder bis zum Alter von 16 und 17 Jahren gezahlt werden, wenn das Kind sich in einer Vollzeitausbildung bzw. vollzeitlichen Berufsausbildung befindet oder eine Behinderung hat und sich nicht selbst versorgen kann. Sie erhalten einen Monat vor dem 16. Geburtstag Ihres Kindes ein teilweise ausgefülltes Antragsformular, um zu bestätigten, dass Ihr Kind anspruchsberechtigt ist.

Für die Zahlung von Kindergeld an EU-Bürger oder Bürger anderer unter die EU-Bestimmungen fallender Länder ist in der Regel das Land zuständig, in dem Sie erwerbstätig sind, auch, wenn Ihre Familie in einem anderen Land lebt. In diesen Fällen entfällt die Bedingung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts.

Fachsprache übersetzt

Gewöhnlicher Aufenthalt – Der „gewöhnliche Aufenthalt“ wird nach EU-Recht definiert - siehe: EU Regulation on the coordination of social security systems. In der Praxis bezeichnet er den Ort, an dem Sie den Mittelpunkt Ihres Lebensinteresses haben.

Das Ministerium für soziale Sicherheit hat umfassende operative Leitlinien zur Anforderung des „gewöhnlichen Aufenthalts“ veröffentlicht, verfügbar unter gov.ie - Operational Guidelines: For Deciding Officers and Designated Persons on the determination of Habitual Residence (www.gov.ie).

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

  • Wenn Ihr Kind nicht in Irland geboren oder nicht in der vorgeschriebenen Zeit (drei Monate) angemeldet wurde - Formular CB1 (PDF)
  • Kindergeld für Kinder zwischen 16 und 17 Jahren - Formular CB2 (PDF)
  • Senden Sie Ihren Antrag an die Dienststelle Kindergeld des Ministeriums für soziale Sicherheit (siehe unter Kontakt)

Welche Rechte Sie haben

Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte zu informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:

Aus dem Amtsblatt der EU:

Veröffentlichung und Website der Kommission:

Kontakt

Hier finden Sie das nächstgelegene Intreo Büro:

Kindergeldantragsformular, CB1 oder CB2 (s. o.) senden an:

Department of Social Protection Social Welfare Services Office, St Oliver Plunkett Road, Letterkenny Donegal, F92 T449, Irland.

Persönliche Kontakte mit dieser Stelle sind ausschließlich telefonisch oder per E-Mail möglich
Tel.: (0035374) 916 4400

Tel: 0818300600

Homepage: http://www.gov.ie

Email child.benefit@welfare.ie

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