Beschäftigung, Soziales und Integration

Island - Umzug ins Ausland

Dieser Abschnitt enthält Informationen darüber, welche Auswirkungen ein Umzug innerhalb der EU auf Ihre Rechte der sozialen Sicherheit haben kann.

Wann können Sie eine Leistung beantragen?

Das System der sozialen Sicherheit erbringt Leistungen für Personen, die ihren Wohnsitz in Island haben und bestimmte Bedingungen erfüllen. Verlassen Sie Island, erlischt Ihr Versicherungsschutz gemäß dem Sozialversicherungsgesetz. Ihre eventuell erworbenen Ansprüche auf staatliche Rente bleiben jedoch unverändert bestehen.

Nehmen Sie eine Tätigkeit in einem anderen EWR-Mitgliedstaat auf, fallen Sie unter das Sozialversicherungsgesetz des Landes, in das Sie gezogen sind, entsprechend den dort geltenden Vorschriften. Entsprechend müssen Sie die in diesem Land geltenden Voraussetzungen erfüllen, damit ein Versicherungsschutz gewährleistet ist.

Haben Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelebt, gearbeitet und/oder Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, können sich die Versicherungszeiten in diesem Land auf die Rechte auswirken, die Sie bei Ihrer Rückkehr nach Island haben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wenn Sie in einem anderen Land wohnen und leben, erwerben Sie gemäß den dort geltenden Vorschriften gewisse Rechte. In manchen Fällen haben die in einem Land erworbenen Rechte Auswirkungen auf Ihre Rechte in einem anderen Land.

Die Gesetze und Vorschriften der Mitgliedstaaten, die das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum/EFTA-Abkommen unterzeichnet haben, werden nicht koordiniert. Aus diesem Grund unterscheiden sich die Systeme der sozialen Sicherheit unter Umständen, und mit ihnen auch die Voraussetzungen, die man im jeweiligen Staat zu erfüllen hat. Außerdem sind Umfang und Art der gewährten Hilfe von Land zu Land verschieden.

Um die Freizügigkeit von Arbeitnehmern innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu fördern, gelten in den EWR-/EFTA-Ländern bestimmte Regelungen für die folgenden Leistungen:

  • Krankengeld
  • Unterstützung für Schwangerschaft und Geburt
  • Invaliditätsleistungen
  • Leistungen im Alter
  • Leistungen für Hinterbliebene
  • Leistungen in Bezug auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
  • Sterbegeld
  • Vor dem Rentenalter gewährte Leistungen
  • Leistungen bei Arbeitslosigkeit
  • Familienleistungen (Kindergeld)

Diese Regeln gelten nicht für die Sozialhilfe.

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch und wie beantragen Sie diese?

Wenn Sie nach Island ziehen, müssen Sie den Umzug melden und den neuen rechtmäßigen Wohnsitz bei der isländischen Meldebehörde (Registers Iceland, https://www.skra.is/english/) eintragen lassen. Weiteres dazu finden Sie im Abschnitt zum ständigen Wohnsitz.

Nach der Eintragung des rechtmäßigen Wohnsitzes müssen Sie zudem den Antrag auf Aufnahme in die Isländische Krankenversicherung (Sjúkratryggingar Íslands) ausfüllen. Siehe Antrag auf Aufnahme in die Isländische Krankenversicherung.

  • Ziehen Sie aus einem anderen EWR-/EFTA-Mitgliedstaat zu, in welchem Sie durch das dortige System der sozialen Sicherheit versichert waren, haben Sie ab dem Tag, an dem Sie Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Island eintragen, Anspruch auf die isländische Krankenversicherung.
  • Waren Sie in Ihrem vorigen Land jedoch nicht krankenversichert, gilt eine Wartezeit von sechs Monaten, bevor Sie einen Anspruch auf Krankenversicherung erwerben. In diesem Fall müssen Sie sich für diesen Zeitraum anderweitig versichern.
  • Jede umziehende Person trägt selbst die Verantwortung für ihre korrekte Anmeldung im neuen Aufenthaltsland.

Fachsprache übersetzt

  • EWR-Mitgliedstaaten - Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der EFTA (Island, Norwegen und Liechtenstein) bilden den Europäischen Wirtschaftraum. Siehe Länderliste .
  • Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist ein Abkommen zwischen den EFTA-Ländern Island, Norwegen und Liechtenstein und der Europäischen Union (EU).
  • Rechtmäßiger Wohnsitz (ständiger Wohnsitz) laut Definition des isländischen Gesetzes der Ort, an dem sich Ihr Haushalt befindet.
  • Rechtmäßiger Wohnsitz (ständiger Wohnsitz) laut Definition der Gesetze der Europäischen Union der Ort, an dem sich Ihr Haushalt befindet.
  • Sozialversicherungsbeiträge sind die vom Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge, die auf der Grundlage des Einkommens des Arbeitnehmers ermittelt werden.
  • Die persönliche Identifikationsnummer (kennitala) ist eine 10-stellige Nummer, die für jede Person anders lautet und die Sie zur Ausübung Ihrer Rechte benötigen.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Umzug aus einem EWR-/EFTA-Mitgliedstaat nach Island
Waren Sie nach dem Umzug aus einem EWR-/EFTA-Mitgliedstaat in Island berufstätig und verlieren dann Ihren Arbeitsplatz, kann die Zeit Ihrer Beschäftigung in diesem anderen EWR-Land bei der Berechnung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit in Island unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Um eine Bestätigung über Ihren Versichertenstatus und Ihre Beschäftigung in einem anderen Land des EWR/EFTA zu erhalten, müssen Sie das Formular U1 ausfüllen; Sie erhalten es bei dem Arbeitsamt des jeweiligen Landes, die Leistungen bei Arbeitslosigkeit gewährt.

Arbeitssuche in Island
Waren Sie arbeitslos und haben Sie während dieser Zeit in einem EWR-Mitgliedstaat Leistungen bei Arbeitslosigkeit bezogen, so müssen Sie, sobald Sie in Island Arbeit suchen, mit dem Arbeitsamt Kontakt aufnehmen. Dort wird man Ihnen erläutern, was Sie tun müssen, um während der Arbeitssuche in Island weiterhin Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu beziehen.

Ihre Rechte

Auf den folgenden Websites können Sie mehr über Ihre Rechte erfahren. Diese werden weder von der Europäischen Kommission bereitgestellt noch repräsentieren sie die Haltung der Kommission:

Publikationen und Websites der Europäischen Kommission:

Ansprechpartner

Isländische Krankenversicherung (Sjúkratryggingar Íslands)
Vínlandsleið 16 (siehe Karte)
113 Reykjavík, Island Tel. +354 515 0000 E-Mail: international@sjukra.is
www.sjukra.is

Sozialversicherungsanstalt (Tryggingastofnun)
Hlíðasmári 11 
201 Kópavogur, Island Tel. +354 560 4400 E-Mail: tr@tr.is
https://www.tr.is/

Arbeitsverwaltung
Grensásvegur 9 (siehe Karte)
108 Reykjavík Tel. +354 515 4800 E-Mail: postur@vmst.is
www.vinnumalastofnun.is

Isländische Meldebehörde (Registers Iceland, Þjóðskrá Íslands)
Borgartún 21 (siehe Karte)
105 Reykjavík, Island Tel. +354 515 5300 E-Mail: skra@skra.is
https://www.skra.is/

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