Beschäftigung, Soziales und Integration

Island - Sozialhilfe

Dieser Abschnitt enthält Informationen zur Sozialhilfe, die von staatlichen Stellen und lokalen Behörden geleistet wird, und den Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.

Wann können Sie eine Leistung beantragen?

Das Ziel der sozialen Dienste lokaler Behörden ist es, die finanzielle und soziale Sicherheit der Einwohner zu gewährleisten und auf der Grundlage gegenseitiger Unterstützung das Gemeinwohl zu fördern.

Die durch den Staat und lokale Behörden geleistete Sozialhilfe umfasst finanzielle Hilfe, Sozialarbeit, häusliche Sozialdienste und besondere Unterstützung für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung.

Ein rechtmäßiger Wohnsitz in Island ist die Voraussetzung für die Beanspruchung von Sozialdiensten; den Antrag auf Unterstützung stellen Sie bei der lokalen Behörde Ihres rechtmäßigen Wohnsitzes.

Diese Voraussetzung gilt nicht bei finanzieller Unterstützung im Notfall.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die finanzielle Hilfe durch lokale Behörden richtet sich an Personen, die ihren Lebensunterhalt bzw. den ihrer Kinder nicht selbst bestreiten können. Durch diese Hilfe soll verhindert werden, dass Einzelpersonen und Familien in Situationen geraten, die sie nicht selbst bewältigen können.

Gemäß dem Gesetz über soziale Dienste der Gemeinden legen die lokalen Behörden ihre eigenen Vorschriften für die Gewährung finanzieller Hilfen fest. Diese Vorschriften enthalten grundlegende Richtlinien, die zur Berechnung der Unterstützung für Einzelpersonen oder verheiratete Paare/eheähnliche Gemeinschaften herangezogen werden.

Bei der Beurteilung der Bedürftigkeit wird jegliches Einkommen berücksichtigt. Die meisten lokalen Behörden prüfen die Bedürftigkeit von Einzelpersonen oder verheirateten Paaren/eheähnliche Gemeinschaften. Bei der Beurteilung der Bedürftigkeit werden eventuelle Kinder nicht berücksichtigt, da die Antragsteller für ihre Kinder weitere Leistungen beanspruchen können (z. B. Kindesunterhalt und Kindergeld).

Lokale Behörden können außerdem finanzielle Hilfen für besondere Bedürfnisse gewähren. Dazu zählen zahnärztliche Behandlungen und Fachberatungen durch Psychologen, Psychiater und Sozialarbeiter sowie Freizeitaktivitäten für Kinder.

Jugendliche
Wohnbeihilfe kann Einwohnern mit geringem Einkommen gewährt werden, die zur Miete wohnen. Bei der Berechnung der Wohnbeihilfe werden die Größe der Familie, das Einkommen und die Mietkosten berücksichtigt. Die Wohn- und Baubehörde setzt das Wohnbeihilfengesetz um und entscheidet über den Anspruch auf Wohnbeihilfe. Einige lokale Behörden bieten neben dem allgemeinen auch eine bedarfsorientierte Sonderwohnbeihilfe an.

Staatliche Sozialhilfe
Zusätzliche Sonderhilfen können unter besonderen Umständen bestimmten Gruppen gewährt werden, beispielsweise Empfängern von Alters- oder Invalidenrenten, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehenden, Eltern mit behinderten oder chronisch kranken Kindern sowie krankenversicherten Personen mit erheblichen Ausgaben für Medikamente und Arzneimittel.

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch und wie beantragen Sie diese?

Um einen Antrag auf Unterstützung durch Gemeinde zu stellen, machen Sie einen Termin mit einem Sozialarbeiter aus.

Die allgemeine Wohnbeihilfe kann online beantragt werden https://www.hms.is/husnaedisbaetur/applying-for-housing-benefit/applying-for-housing-benefit/

Fachsprache übersetzt

Finanzielle Hilfe: Ein Darlehen oder Zuschuss, den zum Beispiel eine lokale Behörde für bestimmte Dinge gewährt; Voraussetzung ist, dass das Einkommen des Antragstellers so niedrig ist, dass es nicht zur Deckung der Grundbedürfnisse ausreicht.

Unterhalt: Die Befriedigung täglicher und/oder sonstiger Bedürfnisse, meistens im Hinblick auf Lebensmittel, Unterkunft und Kleidung; Eltern kümmern sich zum Beispiel um den Unterhalt ihrer Kinder.

Beihilfe zum Unterhalt: Eine finanzielle Hilfe, die Personen unter besonderen Umständen von ihrer Gemeinde oder vom Staat erhalten.

Leistungen zur Mindestsicherung: Der Betrag, den man zur Deckung der Grundbedürfnisse benötigt.

Bedingung: Ist etwas an Bedingungen geknüpft, z. B. die Gewährung von Leistungen oder Zuschüssen, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Ihre Rechte

Auf den folgenden Websites können Sie mehr über Ihre Rechte erfahren. Diese werden weder von der Europäischen Kommission bereitgestellt noch repräsentieren sie die Haltung der Kommission:

Publikationen und Websites der Europäischen Kommission:

Ansprechpartner

Nehmen Sie Kontakt mit der Kommunalverwaltung an Ihrem rechtmäßigen Wohnsitz auf.

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