Beschäftigung, Soziales und Integration

Island - Kindergeld

Dieser Abschnitt enthält Informationen zum Kindergeld in Island.

Wann können Sie eine Leistung beantragen?

Für Familien mit Kindern stehen auf staatlicher und lokaler Ebene verschiedene Leistungen zur Verfügung.

Kindergeld (barnabætur) erhalten Personen, die für den Unterhalt eines Kindes unter 18 Jahrenverantwortlich sind, d.h. die Person, in deren Haushalt das Kind lebt und die für das Kind bis zum Ende des vorhergehenden Einkommensjahres Unterhalt zahlen muss.

EWR-Bürger

Personen, die für den Unterhalt von im Europäischen Wirtschaftsraum lebenden Kindern verantwortlich sind, können in Island Kindergeld beziehen. Hat die für den Unterhalt von Kindern verantwortliche Person ihren Wohnsitz in Island, ist dort steuerpflichtig oder gemäß Sozialversicherungsgesetz versichert, kann sie Kindergeld beantragen. Bezüglich der mit dem Antrag einzureichenden Informationen gelten besondere Vorgaben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Anspruch auf Kindergeld haben alle Personen, die in Island ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben, dort unbeschränkt und zum vollen Satz steuerpflichtig sind und ein unterhaltsberechtigtes Kind haben.

  • Einkommensabhängiges Kindergeld wird für jedes Kind bis zum Alter von 18 Jahren gezahlt.
  • Grundsätzlich muss Kindergeld nicht beantragt werden.
  • Die Höhe des Kindergeldes ist abhängig vom Einkommen, dem Personenstand und der Anzahl der Kinder der für den Unterhalt verantwortlichen Person.
  • Das Kindergeld wird auf der Grundlage der Steuererklärung für das vorangegangene Jahr vom Finanzamt berechnet.
  • Trennen sich die für den Unterhalt verantwortlichen Personen, erhält diejenige von beiden weiterhin das Kindergeld, die denselben rechtmäßigen Wohnsitz wie das Kind hat.
  • Je höher das Einkommen der für den Unterhalt verantwortlichen Person, desto niedriger fällt das Kindergeld aus.
  • Kindergeld wird vierteljährlich gezahlt, und zwar am 1. Februar, 1. Mai, 1. Juni und 1. Oktober jeden Jahres.
  • Kindergeld wird von der Finanzverwaltung (FJS) (Fjársýsla ríkisins) gezahlt. Diese Leistung gilt nicht als Einkommen und muss dementsprechend nicht versteuert werden.
  • Weitere Informationen unter https://www.skatturinn.is/english/

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch und wie beantragen Sie diese?

  • Das Kindergeld wird für jede Person auf Grundlage ihrer Steuererklärung für das vorangegangene Jahr von der isländischen Zoll- und Steuerbehörde berechnet.
  • Sie müssen also in Island eine Steuererklärung abgegeben haben, um Kindergeld beanspruchen zu können.
  • Die Höhe des Kindergeldes wird automatisch berechnet; eine Beantragung ist nicht erforderlich.
  • Kindergeld wird für jedes Kind unter 18 Jahren gezahlt, das in Island wohnhaft und unterhaltsberechtigt gegenüber Personen ist, die in Island unbeschränkt steuerpflichtig sind. Das Kindergeld wird an die für den Unterhalt des Kindes verantwortliche Person gezahlt, d.h. die Person, bei der das Kind wohnt und gegenüber der es zum Ende des vorigen Einkommensjahres unterhaltsberechtigt ist.
  • Informationen zur Höhe des Kindergeldes finden sich auf der Website der isländischen Zoll- und Steuerbehörde: https://www.skatturinn.is/.

Fachsprache übersetzt

Für den Unterhalt verantwortliche Person: Anspruch auf Kindergeld hat nur die Person, die für den Unterhalt des Kindes verantwortlich ist. Bei der Bestimmung dieser Person ist der zum Jahresende eingetragene Wohnsitz laut isländischer Meldebehörde maßgeblich. Dabei ist unerheblich, ob das Kind von dieser Person während des gesamten Jahres unterstützt wurde. Personen, die Kindesunterhalt zahlen, gelten in dieser Hinsicht nicht als für den Unterhalt verantwortliche Personen.

Ihre Rechte

Auf den folgenden Websites können Sie mehr über Ihre Rechte erfahren. Diese werden weder von der Europäischen Kommission bereitgestellt noch repräsentieren sie die Haltung der Kommission:

Publikationen und Websites der Europäischen Kommission:

Ansprechpartner

Isländische Zoll- und Steuerbehörde
National (siehe Zweigstellen)
Tel. +354 442 1000 E-Mail: rsk@rsk.is
https://www.skatturinn.is/

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