Beschäftigung, Soziales und Integration

Island - Schwangerschaft und Geburt

Dieser Abschnitt enthält Informationen zu Mutterschaftspflege und zum Anspruch auf Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub.

Wann können Sie eine Leistung beantragen?

Anspruch auf kostenlose Mutterschaftspflege und Gesundheitsfürsorge während der Schwangerschaft haben alle in Island krankenversicherten Frauen.

Beide Elternteile haben Anspruch auf Elterngeld (greiðslur úr fæðingarorlofssjóði), sofern sie vor der Geburt ihres Kindes sechs aufeinanderfolgende Monate am Arbeitsmarkt teilgenommen haben (bei einem Umfang der Erwerbstätigkeit von mindestens 25 %).

Nicht erwerbstätige Eltern und Studenten haben unter gewissen Umständen Anspruch auf Mutterschafts-/Vaterschaftsgeld (fæðingarstyrkur).

Eltern, die ein Kind adoptieren, haben Anspruch auf eine Adoptionsbeihilfe (ættleiðingarstyrkur), sofern die Genehmigung für die Adoption in Island ausgestellt wurde.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für die Beanspruchung von Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub, Elternschaftsbeihilfe bzw. Adoptionsbeihilfen gelten jeweils unterschiedliche Voraussetzungen.

  • Eltern haben Anspruch auf monatliche Geldleistungen aus dem Elternschaftsurlaubsfonds (Fæðingarorlofssjóður), sofern sie vor dem Geburtstermin ihres Kindes bzw. vor der Aufnahme des Adoptionskindes oder dauerhaften Pflegekindes sechs aufeinanderfolgende Monate am isländischen Arbeitsmarkt teilgenommen haben.
  • Um die Elternschaftsbeihilfe beziehen zu können, müssen die Eltern seit 12 Monaten ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Island haben.
  • Die Höchstdauer des Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaubs beträgt insgesamt 12 Wochen (bei Geburt/Adoption im Jahr 2021 und später), von denen 2 Wochen nach der Geburt für die Mutter obligatorisch zu nehmen sind. Jedes Elternteil hat nach der Geburt bzw. Adoption des Kindes Anspruch auf einen 6-monatigen bezahlten Urlaub, finanziert aus dem Elternschaftsurlaubsfonds, von denen 6 Wochen auf das andere Elternteil übertragen werden können.
  • Der Urlaub ist nicht verpflichtend und muss genommen werden, bevor das Kind 2 Jahre alt ist.
  • Die Zahlungen können bereits vor der Geburt des Kindes beginnen.
  • Die Höhe der Zahlungen aus dem Fonds entspricht 80 % des durchschnittlichen Einkommens der Eltern, wobei für diese Zahlungen eine Obergrenze gilt.
  • Zur Berechnung wird der Durchschnitt des Einkommens während des 12-Monats-Zeitraums herangezogen, der sechs Monate vor der Geburt endete.
  • Bei einer Adoption werden die Einnahmen während der 12 Monate vor der Aufnahme des Kindes zugrunde gelegt.
  • Sind die Eltern selbstständig, werden die Gesamteinnahmen des letzten Jahres als Grundlage herangezogen.

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch und wie beantragen Sie diese?

Siehe monatliche Zahlungen aus dem Elternschaftsurlaubsfonds bzw. monatliche Elternschaftsbeihilfe

https://www.vinnumalastofnun.is/en/maternitypaternity-leave-fund

Fachsprache übersetzt

  • Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub: Bezahlter Urlaub, den Eltern nehmen können, um für ein Neugeborenes oder Adoptivkind zu sorgen.
  • Teilnahme am Arbeitsmarkt: Der Arbeitsmarkt ist der Ort, an dem Menschen ihre Arbeitskraft anbieten; nimmt eine Person am Arbeitsmarkt teil, übt sie irgendeine Form der Erwerbstätigkeit aus.
  • Aufeinanderfolgend: Aufeinanderfolgend bedeutet ohne Unterbrechung. Zum Beispiel bedeutet ein Aufenthalt von sechs aufeinanderfolgenden Monaten, dass man für diese Zeitspanne an einem Ort gewohnt hat, ohne wegzuziehen.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Antrag auf Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub.

Hinweise zum Ausfüllen eines Antrags auf Zahlungen aus dem Elternschaftsurlaubsfonds.

Ihre Rechte

Auf den folgenden Websites können Sie mehr über Ihre Rechte erfahren. Diese werden weder von der Europäischen Kommission bereitgestellt noch repräsentieren sie die Haltung der Kommission:

 Publikationen und Websites der Europäischen Kommission:

Ansprechpartner

Arbeitsverwaltung (Vinnumálastofnun) – Elternschaftsurlaubsfonds (Fæðingarorlofssjóður)
Strandgata 1
530 Hvammsstangi, Island Tel. +354 582 4840 E-Mail: faedingarorlof@vmst.is
www.faedingarorlof.is

Arbeitsverwaltung
Grensásvegur 9 (siehe Karte)
108 Reykjavík, Island Tel. +354 515 4800 E-Mail: postur@vmst.is
www.vinnumalastofnun.is

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