Beschäftigung, Soziales und Integration

Island - Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit

Dieser Abschnitt enthält Informationen zu Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit in Island.

Wann können Sie eine Leistung beantragen?

Staatliche Invalidenrente
Grundsätzlich gelten für den Bezug einer staatlichen Invalidenrente (örorkulífeyrir) folgende Voraussetzungen:

  • Sie müssen zwischen 18 und 67 Jahre alt sein.
  • Sie haben seit mindestens drei Jahren vor Antragstellung Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Island.
  • Ihr Einkommen liegt unter einer bestimmten Grenze.
  • Der festgestellte Grad Ihrer dauerhaften Invalidität liegt bei 75 % und ist die Folge einer medizinisch anerkannten Krankheit oder Invalidität.
  • Liegt der Grad Ihrer Invalidität zwischen 50 und 74 %, kann Ihnen eine Invaliditätsbeihilfe (örorkustyrkur) gewährt werden.

Arbeitsrente
Anspruch auf Arbeitsrente bei Invalidität (örorkulífeyrir frá lífeyrissjóði) haben Erwerbstätige, die Beiträge in einen obligatorischen Arbeitsrentenfonds gezahlt haben. https://www.lifeyrismal.is/en/the-pension-gateway

Ein Anspruch auf Arbeitsrente setzt Folgendes voraus:

  • Der Grad Ihrer Invalidität liegt bei mindestens 50 %.
  • Sie waren mindesten zwei Jahre lang Mitglied in einem Arbeitsrentenfonds (und haben in diesen eingezahlt).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Staatliche Rente

Die entscheidenden Faktoren bei der Berechnung der staatlichen Invalidenrente sind folgende:

  • Grad der Invalidität
  • Alter bei der ersten Diagnose eines Invaliditätsgrads von 75% und mehr
  • Dauer des Aufenthalts in Island (mit rechtmäßigem Wohnsitz)
  • Jahreseinkommen des Begünstigten
  • Ehe-/Familienstand.

Viele Faktoren können sich auf die Leistungen bei Invalidität auswirken:

  • Die staatliche Rente wird unter Umständen gesenkt, wenn Sie Einkünfte aus anderen Quellen erwirtschaften, die einen bestimmten Höchstbetrag übersteigen.
  • Liegt Ihr Einkommen unter einem bestimmten Betrag, können Sie eine Rentenzulage (tekjutrygging) beziehen.
  • Für Kinder unter 18 Jahren wird eine Kinderzulage (barnalífeyrir) gezahlt. Das Kind oder ein Elternteil muss seit mindestens drei Jahren seinen Wohnsitz in Island gehabt haben.
  • Erhalten beide Elternteile Invalidenrente, so verdoppelt sich die Kinderzulage.
  • Zusätzlich zu der staatlichen Rente können unter besonderen Umständen verschiedene Arten von Sozialhilfe (uppbætur) gewährt werden. Dazu gehören beispielsweise die Haushaltszulage für Alleinstehende, die Sonderzulage zur Unterstützung sowie sonstige Zulagen.
  • Das Einkommen des Ehegatten (mit Ausnahme von Kapitalerträgen, die als gemeinsames Einkommen gelten) hat keinen Einfluss auf die Rentenberechnung.
  • Vor der Feststellung einer Invalidität kann der behandelnde Arzt Rehabilitationsmaßnahmen für den Antragsteller anordnen. Für diesen Zeitraum kann eine Rehabilitationsbeihilfe gewährt werden.

Arbeitsrente

Die entscheidenden Faktoren für die Arbeitsrente sind der Grad der Invalidität sowie die Rentenanwartschaft aufgrund der erworbenen Rentenpunkte.

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch und wie beantragen Sie diese?

Antragsteller müssen bei der Sozialversicherungsanstalt einen Antrag auf Leistungen bei Invalidität stellen.

Wie läuft das Verfahren ab?

  • Ihr Arzt erstellt ein medizinisches Gutachten und reicht es bei der Sozialversicherungsanstalt (Tryggingastofnun) (https://www.tr.is/) ein.
  • Zusätzlich hat der Antragsteller einen Fragebogen zu seinem Gesundheitszustand auszufüllen.
  • Der Antrag wird von der Sozialversicherungsanstalt geprüft. Vor der Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit werden außerdem die Rehabilitationsaussichten des Antragstellers geprüft.
  • Die Gültigkeit der Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit kann zeitlich begrenzt sein. Die betreffende Person kann einen neuen Antrag stellen, sobald die vorherige Beurteilung erlischt.
  • Die Zahlung erfolgt in der Regel jeweils am Monatsersten im Voraus.
  • Arbeitsrente bei Invalidität
  • Die Arbeitsrente bei Invalidität muss beim zuständigen obligatorischen Arbeitsrentenfonds beantragt werden.

Fachsprache übersetzt

  • Invalidität: Eine Beeinträchtigung der Gesundheit oder eine Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls oder einer Krankheit wird als Invalidität bezeichnet; diese wird durch einen für die Versicherung tätigen Arzt beurteilt, der in diesem Rahmen die Höhe der zu zahlenden Invalidenrente festlegt.
  • Rechtmäßiger Wohnsitz: Der Ort, an dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben. Ihr ständiger Wohnsitz ist der Ort, wo Sie Ihre Freizeit verbringen, wo sich Ihr Haushalt befindet und wo Sie schlafen. Der rechtmäßige Wohnsitz sollte dort sein, wo Sie dauerhaft wohnen.
  • Rentenzulage: Aus der staatlichen Rente geleistete Sonderzahlungen, auf die Empfänger von Alters- und Invalidenrenten Anspruch haben; die Höhe der Rentenzulage richtet sich nach dem Einkommen des Leistungsempfängers und dem Einkommen seines Ehegatten.
  • Zulage: Eine zusätzliche Zahlung.
  • Rehabilitation: Personen nutzen die Rehabilitation im Krankenhaus zur Genesung nach einer Krankheit oder einem Unfall; zu den Rehabilitationsmaßnahmen gehören beispielsweise die Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Ihre Rechte

Auf den folgenden Websites können Sie mehr über Ihre Rechte erfahren. Diese werden weder von der Europäischen Kommission bereitgestellt noch repräsentieren sie die Haltung der Kommission:

 Publikationen und Websites der Europäischen Kommission:

Ansprechpartner

Sozialversicherungsanstalt (Tryggingastofnun)
Hlíðasmári 11 (siehe Karte)
201 Kópavogur, Island Tel. +354 560 4400 E-Mail: tr@tr.is
www.tr.is

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