Beschäftigung, Soziales und Integration

Island - Arbeitsunfälle

Dieser Abschnitt enthält Informationen zu Arbeitsunfällen.

Wann können Sie eine Leistung beantragen?

Die Arbeitsunfallversicherung ist ein fester Bestandteil des isländischen Sozialversicherungssystems.

Wenn Sie in Island einen Arbeitsunfall erleiden, haben Sie normalerweise dank dieser Versicherung Anspruch auf Leistungen.

Allerdings ist das unter einigen Umständen nicht der Fall. Selbstständige sind am Arbeitsplatz ebenfalls versichert, da sie Sozialversicherungsbeiträge in Form eines prozentualen Anteils Ihrer Einkünfte zahlen.

Haushaltsangestellte können sich für ihre Haushaltstätigkeiten versichern lassen, indem sie diese Versicherung in ihrer Steuererklärung beantragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Als Arbeitsunfälle gelten Unfälle, die sich am Arbeitsplatz, während der Arbeitszeit und im Zusammenhang mit der Arbeit ereignen.
  • Die Arbeitsunfallversicherung greift, wenn der Angestellte während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz, bei der Mittags- und sonstigen Pausen oder auf Dienstreise ist. Die Versicherung deckt außerdem Krankheiten, die durch schädliche Substanzen, Strahlung oder Ähnliches verursacht werden und der ausgeübten Tätigkeit zugeordnet werden können.

 Welche Leistungen deckt die Arbeitsunfallversicherung bei Arbeitsunfällen ab?

Krankheitskosten
Sie können Anspruch auf die Erstattung der Kosten haben, die Sie als Krankenversicherte(r) tragen, wenn Sie einen Arzt aufsuchen (siehe die Informationen zur Krankenversicherung).

Unfalltagegeld
Ist ein Arbeitnehmer aufgrund einer Verletzung für mindestens zehn Tage arbeitsunfähig, erhält er ab dem achten Tag nach der Verletzung Unfalltagegeld. Das Unfalltagegeld ist ein für jeden Tag geleisteter Pauschalbetrag, wobei eine Zulage für Kinder unter 18 Jahren gezahlt wird. Das Unfalltagegeld wird höchstens 52 Wochen lang gezahlt.

Invalidenrente
Kommt es infolge eines Arbeitsunfalls zu einer andauernden Erwerbsunfähigkeit, haben Sie Anspruch auf Invalidenrente.

  • Ist der Grad der Erwerbsunfähigkeit mindestens 75 %, können Sie wahrscheinlich eine volle Unfallrente beanspruchen.
  • Bei dauernder Erwerbsunfähigkeit unter 75 % wird Ihr Anspruch auf Invaliditätsleistungen anteilmäßig berechnet.
  • Zusätzlich wird aufgrund besonderer Bestimmungen eine Kinderrente gewährt.

Weitere Informationen über die allgemeine Invalidenrente finden sich in Abschnitt 9.

Hinterbliebenenrente
Führt ein Arbeitsunfall innerhalb von zwei Jahren zum Tod des Versicherten, so hat die Witwe bzw. der Witwer Anspruch eine Hinterbliebenenrente. Bei der Hinterbliebenenrente handelt es sich um einen Pauschalbetrag, der acht Jahre lang an Hinterbliebene gezahlt wird. Jedes Kind unter 18 Jahren erhält eine Kinderrente, wenn ein Arbeitsunfall eines Elternteils dessen Tod zur Folge hat. Hatte die/der Verstorbene keinen Ehegatten oder Kinder, wird ein bestimmter Mindestbetrag in ihren/seinen Nachlass eingezahlt.

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch und wie beantragen Sie diese?

Ein Arbeitsunfall muss der isländischen Krankenversicherung gemeldet werden (siehe Formular auf der rechten Seite des Bildschirms).

Diese Meldung muss spätestens ein Jahr nach dem Arbeitsunfall erfolgen.

Fachsprache übersetzt

Arbeitsfähig: Eine Person, die in der Lage ist, einer Tätigkeit in Teil- oder Vollzeit nachzugehen, gilt als arbeitsfähig. Ist eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, einer Tätigkeit in Teil- oder Vollzeit nachzugehen, gilt sie als arbeitsunfähig. Die Arbeitsfähigkeit wird durch einen Arzt beurteilt.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Verschiedene Formulare auf der Website der Isländischen Krankenversicherung (ganz unten auf der Seite):

  • Unfallmeldung
  • Antrag auf Leistungen bei unfallbedingter Invalidität
  • Unfallbedingte Folgebescheinigung
  • Erstattung unfallbedingter Krankheitskosten
  • Meldung einer unfallbedingten Verletzung

Ihre Rechte

Auf den folgenden Websites können Sie mehr über Ihre Rechte erfahren. Diese werden weder von der Europäischen Kommission bereitgestellt noch repräsentieren sie die Haltung der Kommission:

Publikationen und Websites der Europäischen Kommission:

Ansprechpartner

Isländische Krankenversicherung
Vínlandsleið 16 (siehe Karte)
113 Reykjavík, Island Tel. +354 515 0000 E-Mail: sjukra@sjukra.is
www.sjukra.is

Sozialversicherungsanstalt (Tryggingastofnun)

Hlíðasmári 11 (siehe Karte)
201 Kópavogur, Island Tel. +354 560 4400 E-Mail: tr@tr.is
https://www.tr.is/

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