Beschäftigung, Soziales und Integration

Island - Langzeitpflege

Dieser Abschnitt enthält Informationen zur Langzeitpflege in Island.

Wann können Sie eine Leistung beantragen?

Wenn Sie zum Beispiel aufgrund einer andauernden Krankheit auf Pflege, häusliche Sozialdienste, Tagespflege oder andere Formen der Langzeitpflege angewiesen sind, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Unterstützung:

  • Um Anspruch auf eine solche Pflege zu haben, muss eine Beurteilung durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, die die dauerhafte Pflegebedürftigkeit bestätigt.
  • Außerdem müssen Sie seit mindestens sechs Monaten Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Island haben.
  • Pflegeheime und häusliche Sozialdienste können Sie in Anspruch nehmen, sofern Sie in Island krankenversichert sind.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der Anspruch auf Langzeitpflege muss anhand einer professionellen Beurteilung durch eigens dafür eingesetzte Fachkundigengruppen bestätigt werden;
  • So kann zum Beispiel keine Aufnahme in ein Pflege- oder Altenheim erfolgen, wenn die Notwendigkeit dieser Aufnahme nicht vorab durch eine offizielle Beurteilung festgestellt wurde.

Häusliche Pflege, häusliche Sozialdienste, Tagespflege und die Pflege in Pflege- und Altenheimen werden ausschließlich von professionellen Pflegekräften/gewerbsmäßigen Anbietern erbracht.

Tagespflege, Pflegeheime und Altenheime.

  • Anträge auf häusliche Pflege werden im Allgemeinen bei dem Gesundheitszentrum eingereicht, das sich in der Nähe des Wohnsitzes des Antragsstellers befindet.

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch und wie beantragen Sie diese?

Langzeitpflege kann entweder vom isländischen staatlichen Sozialversicherungssystem oder von lokalen Sozialdiensten der Gemeinden erbracht werden. Beispiele für Langzeitpflege:

  • Häusliche Sozialdienste, Tagespflege und häusliche Pflege
  • Altenheime
  • Pflegeheime für ältere Personen

Häusliche Pflege beinhaltet organisierte Besuche bei Pflegebedürftigen durch Krankenpfleger und Krankenpflegehelfer. Die Entscheidung über die Gewährung einer häuslichen Pflege wird auf der Grundlage einer professionellen Beurteilung gefällt. Die häusliche Pflege ist kostenlos, doch müssen Sie laut den Vorschriften der Isländischen Krankenversicherung gegebenenfalls verschiedene benötigte Hilfsmittel- und Geräte selbst bezahlen. https://island.is/s/sjukratryggingar

Häusliche Sozialdienste richten sich an Personen, die zwar im eigenen Heim wohnen, sich jedoch aufgrund von beeinträchtigten Fähigkeiten, Behinderung, familiären Umständen, Stress, Krankheit, Geburt oder Behinderung nicht ohne Hilfe um ihren Haushalt oder andere Tätigkeiten kümmern können. Je nach Bedarf können diese Dienste vorübergehend oder längerfristig erbracht werden. Damit Sie häusliche Sozialdienste in Anspruch nehmen dürfen, muss ein Fachkundiger eine individuelle Beurteilung Ihrer Bedürftigkeit durchführen.

Tagespflege bezeichnet einen vorübergehenden Aufenthalt in einem Zentrum, das Freizeitaktivitäten, leichte körperliche Betätigung, Mahlzeiten, Ruhe- und Schlafräume bzw. Möglichkeiten zum Baden und zur Körperpflege bietet. Die Fahrtkosten zu diesem Zentrum und zurück werden übernommen; die Kosten des Aufenthalts selbst fallen für Sie unterschiedlich aus. Die meisten größeren lokalen Behörden bieten eine Tagespflege für zu Hause lebende Pflegebedürftige an. Die Tagespflege kann an fünf Tagen die Woche für acht bis zehn Stunden täglich in Anspruch genommen werden.

Sowohl für die Tagespflege als auch für häusliche Sozialdienste sowie Pflege- und Altenheime ist eine Gebühr zu zahlen.

Es werden zudem verschiedene andere Leistungen zur Unterstützung der Pflegebedürftigen angeboten, z. B. technische Unterstützung, Beförderung oder Hilfe bei Kommunikationsgeräten.

Langzeitpflege kann so lange gewährt werden, wie sie benötigt wird.

Sie kann entweder durch nicht-gewerbsmäßige Pflegekräfte, z. B. Familienmitglieder (Ehegattenzulage, Leistungen bei Pflege), oder gewerbsmäßige Anbieter, d. h. Fachkräfte, geleistet werden.

Fachsprache übersetzt

  • Familienmitglied: Verwandte z. B. die Eltern, das Kind, der Bruder oder die Schwester.
  • Pflege: Ist eine Person pflegebedürftig, muss sich jemand um sie kümmern und ihr bei verschiedenen Tätigkeiten, z. B. beim Baden oder Anziehen, helfen.
  • Sich kümmern: Ein anderes Wort für pflegen. Die Person, die für die Pflege einer kranken Person verantwortlich ist, kümmert sich um diese.
  • Pflegen: Stärkung und Aufrechterhaltung der geistigen und körperlichen Gesundheit einer Person bei gleichzeitiger Minimierung der Isolation und Krankheitssymptome, soweit möglich.
  • Häusliche Pflege: Ein Krankenpfleger und Krankenpflegehelfer besucht den Patienten zuhause, um ihn zu pflegen, z. B. durch die Verabreichung von Medikamenten oder Verbandswechsel.
  • Gebühren: Grundsätzlich ein Festbetrag, der für eine bestimmte Dienstleistung zu zahlen ist; die Gebühr ist normalerweise im Vorhinein festgelegt und entspricht nicht den Kosten der Dienstleistung, z. B. Einschreibungsgebühr oder Kindergartengebühr.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Ihre Rechte

Auf den folgenden Websites können Sie mehr über Ihre Rechte erfahren. Diese werden weder von der Europäischen Kommission bereitgestellt noch repräsentieren sie die Haltung der Kommission:

 Publikationen und Websites der Europäischen Kommission:

Ansprechpartner

Sozialversicherungsanstalt (Tryggingastofnun)
Hlíðasmári 11 (siehe Karte)
201 Kópavogur, Island Tel. +354 560 4400 E-Mailtr@tr.is
www.tr.is

Isländische Krankenversicherung
Vínlandsleið 16 (siehe Karte)
113 Reykjavík, Island Tel. +354 515 0002 E-Mail: international@sjukra.is
www.sjukra.is

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