Beschäftigung, Soziales und Integration

Island - Geldleistungen bei Krankheit

Dieser Abschnitt enthält Informationen zu Geldleistungen bei Krankheit in Island.

Wann können Sie eine Leistung beantragen?

Arbeitsunfähige Personen sowie Personen, die ihre Arbeitstätigkeit aufgrund von Krankheit einstellen und kein Arbeitsentgelt mehr beziehen, erhalten Geldleistungen bei Krankheit.

Ein Anspruch auf Geldleistungen bei Krankheit setzt Folgendes voraus:

  • Sie haben Ihre Arbeitstätigkeit eingestellt und beziehen kein Arbeitsentgelt mehr.
  • Sie sind arbeitsunfähig.
  • Sie waren vor Ihrer Erkrankung zwei Monate erwerbstätig.
  • Sie sind in Island krankenversichert. Dies ist automatisch der Fall, wenn Ihr rechtmäßiger Wohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Island liegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um Anspruch auf Geldleistungen bei Krankheit zu haben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Unter besonderen Umständen kann die Altersvorgabe auf 16 bis 17 Jahre gesenkt werden.
  • Sie erhalten weder eine Alters- noch eine Invalidenrente. Beziehen Sie allerdings eine Invaliditätsbeihilfe, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Geldleistungen bei Krankheit.
  • Versicherten, die mindestens 21 Tage arbeitsunfähig sind, wird ab dem 15. Tag der Erkrankung ein Krankentagegeld gewährt.
  • Arbeitnehmer können die Geldleistungen bei Krankheit nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten.
  • Geldleistungen bei Krankheit können nach Eingang des Antrags und der erforderlichen Daten zwei Monate rückwirkend gewährt werden.

Wer hat Anspruch auf Geldleistungen bei Krankheit?

  • Arbeitnehmer
  • Arbeitgeber/Selbstständige
  • In Heimarbeit Beschäftigte
  • Studenten
  • Organspender, Personen in medikamentöser Behandlung, Frauen, die zuhause entbinden
  • Siehe Höhe der Geldleistungen bei Krankheit und Zulagen für unterhaltsberechtigte Kinder des Leistungsempfängers.

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch und wie beantragen Sie diese?

Sie füllen einen Antrag auf Geldleistungen bei Krankheit aus und reichen ihn bei einem Service-Center der Isländischen Krankenversicherung ein. https://island.is/s/sjukratryggingar

Mit dem Antrag sind verschiedene Belege einzureichen. Ihr Arbeitgeber muss darüber hinaus eine Bestätigung zur Unterstützung des Antrags unterzeichnen.

Studenten müssen eine Bestätigung ihrer Hochschule vorweisen, falls es im Studienablauf krankheitsbedingt zu Verzögerungen kommt.

In jedem Fall erforderlich zur Inanspruchnahme von Geldleistungen bei Krankheit ist eine ärztliche Bescheinigung.

Fachsprache übersetzt

Arbeitsfähig: Ist eine Person arbeitsfähig, ist sie soweit gesund, dass sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Entsprechend ist eine arbeitsunfähige Person nicht gesund genug, um eine solche Tätigkeit auszuüben.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Antrag auf Geldleistungen bei Krankheit der Isländischen Krankenversicherung.

Ihre Rechte

Auf den folgenden Websites können Sie mehr über Ihre Rechte erfahren. Diese werden weder von der Europäischen Kommission bereitgestellt noch repräsentieren sie die Haltung der Kommission:

Publikationen und Websites der Europäischen Kommission:

Ansprechpartner

Isländische Krankenversicherung
Vínlandsleið 16 (siehe Karte)
113 Reykjavík, Island Tel. +354 515 0000 E-Mail: sjukra@sjukra.is www.sjukra.is

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