Beschäftigung, Soziales und Integration

Ungarn - Gewöhnlicher Wohnsitz

Dieses Kapitel bietet Informationen bezüglich den Anforderungen des 'gewöhnlichen' Wohnsitzes, die Sie für die Beantragung bestimmter Leistungen in Ungarn erfüllen müssen.

Habe ich einen gewöhnlichen Wohnsitz?

Eine Person hat ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Ungarn, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in Ungarn hat und ihr Wohnsitz dort gemeldet ist. Der Aufenthaltsort und der Wohnort müssen angegeben werden. Der erste Tag des Aufenthalts im Gebiet Ungarns ist, soweit nicht anderweitig nachgewiesen, der Tag, an dem der Aufenthalt eines Staatsangehörigen eines EWR-Landes gemeldet wird bzw. der Tag, an dem der Antrag auf eine Aufenthaltskarte für ein Familienmitglied eines Drittstaatsangehörigen eingereicht wird.

Der Wohnort muss bei einer lokalen Zweigstelle des Amts für Einwanderung und Staatsbürgerschaft anhand der bereitgestellten Formulare gemeldet werden. Erfolgt diese Meldung nicht, hat man offiziell keinen gewöhnlichen Wohnsitz in dem betreffenden Staat.

EU-Bürger, die sich ausschließlich in Ungarn aufhalten, haben zwar Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen, wenn sie im Besitz der europäischen Krankenversicherungskarte sind, es besteht jedoch kein Anspruch auf soziale Leistungen, Beihilfen, Vergütungen oder Entschädigungen.

Nur mit einem gewöhnlichen Wohnsitz hat man Anspruch auf die in den vorherigen Kapiteln genannten Leistungen und Beihilfen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Einwohner mit gewöhnlichem Wohnsitz, einschließlich Personen, die in den Anwendungsbereich des zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union geschlossenen Austrittsabkommens fallen, haben Anspruch auf Sozialleistungen, wenn diese vorübergehend benötigt werden. Erhält ein Einwohner mit gewöhnlichem Wohnsitz jedoch dauerhaft gewisse Arten von Einkommensersatzleistungen oder Sozialhilfe, muss das Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft nach einer gewissen Zeit eventuell prüfen, ob ausreichend Mittel zur Verfügung stehen (Voraussetzung für das Recht auf Wohnsitznahme in Ungarn) und beurteilen, ob die betreffende Person die Sozialhilfeleistungen in Ungarn unangemessen in Anspruch genommen hat.

Erforderliche Formulare

Die Formulare zur Anmeldung des Wohnsitzes werden vom Büro für Immigration und Staatsangehörigkeit ausgegeben. Die Formulare sind für EU-Bürger (Anmeldebescheinigung, Daueraufenthaltserlaubnis) und ihre Familienangehörigen aus Drittländern (Meldebescheinigung) bestimmt.

Ihre Rechte

Der Link unten legt Ihre Rechte dar, es handelt sich nicht um eine Website der Europäischen Kommission und vertritt nicht deren Ansichten:

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