Beschäftigung, Soziales und Integration

Ungarn - Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Dieses Kapitel bietet Informationen über folgende Leistungen:

  • Arbeitslosengeld (Álláskeresési járadék)
  • Arbeitslosenhilfe vor Beginn der Rente (nyugdíj előtti álláskeresési segély)

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Man gilt als Arbeitsuchende(r), wenn man bei dem Verwaltungsbüro der Direktion für Hauptstadt oder Bezirke arbeitsuchend gemeldet ist und die erforderlichen rechtlichen und sonstigen Voraussetzungen zur Aufnahme einer Tätigkeit erfüllt (man benötigt beispielsweise keine Arbeitserlaubnis). Sowohl Bürger der EU bzw. des EWR als auch Personen, die in den Anwendungsbereich des zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union geschlossenen Austrittsabkommens fallen, werden auch dann als arbeitslos angesehen, wenn sie eine Arbeitserlaubnis benötigen. Nicht als Arbeitslose gelten Vollzeitstudenten sowie Personen, die Anspruch auf eine Altersrente oder Leistungen bei verminderter Erwerbsfähigkeit (megváltozott munkaképességű személyek ellátásai) haben und deren Einkommen, von gelegentlicher bezahlter Arbeit abgesehen, nicht aus anderen Tätigkeiten stammen darf. Der/die Arbeitsuchende muss mit dem Verwaltungsbüro der Direktion für Hauptstadt oder Bezirke zusammenarbeiten.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Das Arbeitslosengeld steht Arbeitslosen zu, die in den drei Jahren vor Eintritt ihrer Arbeitslosigkeit mindestens 365 Tage gearbeitet haben. Da 10 Arbeitstage Anspruch auf einen Tag Leistung verleihen, wird das Arbeitslosengeld für mindestens 36 und höchstens für 90 Tage gewährt.

Arbeitslosenhilfe vor Beginn der Rente wird älteren Arbeitsuchenden gewährt.

Das System der Leistungen bei Arbeitslosigkeit umfasst so genannte aktive und passive Leistungen.

Bereitstellung von Informationen über Beschäftigung und den Arbeitsmarkt, Beratung zu beruflicher Ausbildung, Berufsplanung, Stellensuche und beruflicher Wiedereingliederung, Berufsorientierung, Hinweise zu örtlichen Beschäftigungsmöglichkeiten und Stellenausschreibungen, Berufsberatung und Beratung zu Umschulungen gehören zu den verfügbaren Arbeitsmarktdiensten, die im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik anhand entsprechender Instrumente erbracht werden.

Arbeitsuchende können zudem an Schulungen oder Existenzgründer-Programmen teilnehmen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Arten der Beschäftigungsförderung durch den Arbeitgeber – insbesondere für benachteiligte Arbeitssuchende wie junge Menschen oder Arbeitnehmer mit Behinderungen –, darunter Lohnkostenzuschüsse zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen. Passive Unterstützung beinhaltet das Arbeitslosengeld, eine finanzielle Leistung, die Personen gewährt wird, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, und die Arbeitslosenhilfe vor Beginn der Rente. Es gibt keine gesonderte Leistung für versicherte Selbstständige, die die gleichen Leistungen bei Arbeitslosigkeit erhalten wie Angestellte.

Worauf habe ich Anspruch und wie kann ich die Leistungen beantragen?

Arbeitslosengeld (Álláskeresési járadék)

Laut Gesetz wird Arbeitslosengeld für höchstens 90 Tage in Höhe von 60 % des vorherigen Durchschnittslohns gezahlt. Der Betrag darf 100 % des Mindestlohns nicht überschreiten (232 000 HUF im Jahr 2023).

Die Höhe dieser Leistung bemisst sich nach dem Durchschnittslohn der letzten vier Quartale vor Eintreten der Arbeitslosigkeit. War der Arbeitslose in diesen vier Quartalen für mehrere Arbeitgeber tätig, wird das Arbeitslosengeld auf der Grundlage des von allen Arbeitgebern bezogenen durchschnittlichen Lohns berechnet. Ist der durchschnittliche Lohn des Arbeitsuchenden nicht zu ermitteln, wird das Arbeitslosengeld auf Grundlage von 130 % des nationalen Mindestlohns berechnet.

Die Zahlung des Arbeitslosengeldes wird eingestellt:

  • auf Ersuchen der/des Begünstigten;
  • wenn der/die Begünstigte einen Anspruch auf Leistungen bei verminderter Erwerbsfähigkeit erhält;
  • wenn der/die Begünstigte länger als 90 Tage Einkommen, von gelegentlicher bezahlter Arbeit abgesehen, aus anderen Tätigkeiten erzielt;
  • wenn der/die Begünstigte einen Platz in einer Vollzeit-Bildungseinrichtung erhält;
  • oder der Anspruchszeitraum endet;
  • oder der/die Begünstigte verstirbt.

Die Zahlung des Arbeitslosengeldes sollte eingestellt werden:

  • wenn er/sie von der Agentur für Arbeit abgemeldet wird;
  • wenn er/sie nicht die erforderlichen Bedingungen erfüllt, um weiterhin als arbeitslos geführt zu werden;
  • wenn er/sie der Verpflichtung, bei der Agentur für Arbeit persönlich vorstellig zu werden, nicht nachkommt;
  • oder wenn er/sie ein angemessenes Stellenangebot der Agentur für Arbeit ablehnt;
  • oder wenn er/sie nicht bereit ist, an einem Schulungsprogramm teilzunehmen, im Rahmen dessen er/sie eine Beihilfe in Höhe des Mindestlohns erhält;
  • oder wenn er/sie nicht an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme zur Förderung der Beschäftigung teilnimmt;
  • oder wenn er/sie nicht seiner/ihrer Berichtspflicht gegenüber der öffentlichen Arbeitsverwaltung (Bezirksamt der Hauptstadt oder Büro der Kreisverwaltung) über die Suche nach einer Erwerbstätigkeit nachkommt.

Arbeitslosenhilfe vor Beginn der Rente (nyugdíj előtti álláskeresési segély)

Die Gleichbehandlung aller Arbeitslosen ist ein Rechtsgrundsatz. Dementsprechend wird Arbeitslosenhilfe vor Beginn der Rente an Personen gezahlt:

  • die in den nächsten fünf Jahren das Rentenalter erreichen;
  • die seit mindestens 45 Tagen Arbeitslosengeld (álláskeresési járadék) beziehen und deren Anspruch bald ausläuft, oder deren Arbeitslosengeld aufgrund der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beendet wurde und die keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben;
  • die innerhalb von 3 Jahren nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes in weniger als 5 Jahren das Rentenalter erreichen;
  • die keine Leistungen vor Beginn der Rente (korhatár előtti ellátás), Versicherungszahlungen für Soldaten (szolgálati járandóság), Lebensrenten für Tanzkünstler (táncművészeti életjáradék) oder Übergangsleistungen für Bergleute (átmeneti bányászjáradék) beziehen;
  • die die erforderliche Versicherungszeit zur Gewährung der Rente (üblicherweise 15 Jahre) zurückgelegt haben.

Gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften wird Arbeitslosenhilfe vor Beginn der Rente solange gezahlt, bis der/die Betroffene einen Anspruch auf Altersrente oder auf Leistungen bei verminderter Erwerbsfähigkeit (megváltozott munkaképességű személyek ellátása) erhält. Die Höhe der Leistung beträgt im Jahr 2023 40 % des Mindestlohns (92 800 HUF) ab Antragstellung. Wird das Arbeitslosengeld auf Grundlage eines Betrages berechnet, der niedriger ist als die zuvor genannte Summe, entspricht die Arbeitslosenhilfe diesem geringeren Betrag.

Der Begünstigte darf während des Bezugs dieser Leistung eine bezahlte Arbeit aufnehmen. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld hat das aus dieser Arbeit erzielte Einkommen keine Auswirkung auf die Zahlung der Arbeitslosenhilfe. Ansonsten gelten für die Streichung und Aussetzung der Arbeitslosenhilfe im Allgemeinen die gleichen Vorschriften wie beim Arbeitslosengeld.

Erforderliche Formulare

Formular E301 oder PDU1, erhältlich bei dem Verwaltungsbüro der Direktion für Hauptsstadt und Bezirke.

Ihre Rechte

Über den folgenden Link können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um eine Seite der Europäischen Kommission noch repräsentiert die Seite die Haltung der Kommission:

Publikation und Website der Europäischen Kommission:

Kontaktstellen

Wer seinen Job verliert, muss sich bei dem Verwaltungsbüro der Direktion für Hauptstadt und Bezirke melden. Der/die Arbeitslose muss sich arbeitsuchend melden, sich aktiv um einen Arbeitsplatz bemühen und mit dem Verwaltungsbüro der Direktion für Hauptstadt und Bezirke zusammenarbeiten.

Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung

Innovációs és Technológiai MInisztérium

Budapest
Vám u.5.

1011 UNGARN

https://kormany.hu/gazdasagfejlesztesi-miniszterium

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