Beschäftigung, Soziales und Integration

Ungarn - Mutterschafts- und Vaterschaftsgeld

Die folgenden Kapitel werden in diesem Kapitel behandelt:

  • Beihilfe zur Kleinkindbetreuung (Csecsemőgondozási díj)
  • Geburtsbeihilfe (Anyasági támogatás)

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Die Beihilfe zur Kleinkindbetreuung (Csecsemőgondozási díj) wird Müttern gewährt, ausnahmesweise auch Adoptiveltern, Erziehungsberechtigten oder Vätern während der Zeit des Mutterschaftsurlaubs.

Geburtsbeihilfe (Anyasági támogatás) kann beantragt werden von: Frauen, die in Ungarn ihr Kind zur Welt bringen und sich dort rechtmäßig aufhalten; Adoptiveltern; Erziehungsberechtigte; oder dem Vater bei Tod der Mutter; Mütter, die ein Kind mit ungarischer Staatsangehörigkeit oder ungarischer Geburtsurkunde (falls das Recht des Wohnsitzstaates die doppelte Staatsangehörigkeit untersagt) zur Welt bringen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Mutter. Eltern, die sich vor der Geburt entschieden haben, das Kind zur Adoption freizugeben, erhalten keine Geburtsbeihilfe.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Beihilfe zur Kleinkindbetreuung (Csecsemőgondozási díj)

Diese Beihilfe wird im Rahmen der Krankenversicherung gewährt: erforderlich sind mindestens 365 Tage Versicherungszeit während der letzten zwei Jahre vor der Geburt; die Geburt muss während des Versicherungszeitraums stattfinden oder innerhalb von 42 Tagen nach dessen Ablaufen (oder 28 Tage bei Bezug von Unfallkrankengeld (Baleseti táppénz)).

Geburtsbeihilfe (Anyasági támogatás)

Erforderlich ist die Teilnahme an mindestens vier pränatalen Untersuchungen (eine im Fall von Frühgeburten) oder ein rechtskräftiges Urteil über Adoption oder Vormundschaft innerhalb von 180 Tagen nach der Geburt.

Worauf habe ich Anspruch und wie kann ich die Leistungen beantragen?

Beihilfe zur Kleinkindbetreuung (Csecsemőgondozási díj)

Mütter haben während des Zeitraums ihres Mutterschaftsurlaubs für höchstens 168 Tage nach der Geburt Anspruch auf Beihilfe zur Kleinkindbetreuung. Der Mutterschaftsurlaub beträgt höchstens 24 Wochen, wovon vier vor dem voraussichtlichen Entbindungsdatum genommen werden können. Die Beihilfe zur Kleinkindbetreuung entspricht 100 % des durchschnittlichen Tagesentgelts im gesetzlich festgelegten Zeitraum.

Besondere Punkte zu dieser Leistung:

  • Der Zeitraum, für den Beihilfe zur Kleinkindbetreuung gezahlt wird, wird auf den Versicherungszeitraum angerechnet, der für den Bezug einer Altersrente berechtigt;
  • Frauen, die Beihilfe zur Kleinkindbetreuung erhalten, haben den gleichen Anspruch auf Gesundheitsleistungen (z. B. stationäre und ambulante Behandlung in Gesundheitseinrichtungen) wie Vollversicherte;
  • Personen, die Kindesunterhalt zahlen müssen oder unberechtigt Geldleistungen der Krankenversicherung bezogen haben, wird die Beihilfe zur Kleinkindbetreuung um bis zu 33 % gekürzt.

Geburtsbeihilfe (Anyasági támogatás)

Die Geburtsbeihilfe entspricht einer einmaligen Pauschale von 225 % der sozialen Referenzgrundlage (szociális vetítési alap) (64 125 HUF) bzw. bei Zwillingen 300 % pro Kind (85 500 HUF).

Die Geburtsbeihilfe kann bis zu sechs Monate nach der Geburt beantragt werden.

Erforderliche Formulare

Ihre Rechte

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Publikation und Website der Europäischen Kommission:

Kontaktstellen

Ungarische Staatskasse

Magyar Államkincstár

Budapest
Hold u. 4.
1054 Budapest

UNGARN
https://www.allamkincstar.gov.hu/csaladok-tamogatasa

Für Beihilfe zur Kleinkindbetreuung:

Ungarische Staatskasse

Magyar Államkincstár

Budapest

Fiumei ut 19a.

1081 UNGARN

https://egbiztpenzbeli.tcs.allamkincstar.gov.hu

e-mail: penzbeli@allamkincstar.gov.hu

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