Beschäftigung, Soziales und Integration

Griechenland - Gesundheitsversorgung

Dieses Kapitel umfasst alles, was sie über Gesundheitsversorgungsleistungen in Griechenland wissen müssen.

Versicherungszeiten aus einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz können zu den Versicherungszeiten in Griechenland hinzugerechnet werden. Dies gilt auch für Personen, die unter den Anwendungsbereich des Austrittsabkommens fallen, das zwischen dem Vereinigten Königreichs und der Europäischen Union geschlossen wurde.

Sie finden hier Informationen zu Sachleistungen bei Krankheit.

Wann kann ich Ansprüche geltend machen?

Sachleistungen bei Krankheit werden von der Nationalen Organisation für die Erbringung von Gesundheitsdiensten EOPYY (ΕΝΙΑΊΟΣ ΟΡΓΑΝΙΣΜΌΣ ΠΑΡΟΧΏΝ ΥΠΗΡΕΣΙΏΝ ΥΓΕΊΑΣ – ΕΟΠΥΥ) erbracht und können von Arbeitnehmern, die bei der e-Nationalen Sozialversicherung (e-EFKA) versichert sind, (Beamte und Angestellte, Landwirte, Selbstständige und Seeleute) in Anspruch genommen werden.

Rentner, Arbeitslose und unterhaltsberechtigte Personen haben ebenfalls Anspruch auf Sachleistungen bei Krankheit im öffentlichen Gesundheitssystem.

Sind Sie aufgrund von langjähriger Arbeitslosigkeit oder aufgrund der Tatsache, dass Sie als unterhaltsberechtigte Person versichert waren und dieses Recht infolge von Scheidung verloren haben, nicht mehr versichert, besteht die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um einen Anspruch auf die Erbringung von Sachleistungen bei Krankheit geltend machen zu können, müssen Versicherungsbeiträge geleistet worden sein, die mindestens auf 50 Arbeitstage während der Dauer des Jahres vor dem Eintritt der Krankheit oder während der Dauer der zwölf Monate vor der Krankheit entfallen.

Ein Arbeitstag entspricht einem Versicherungstag. Der bezahlte Jahresurlaub wird zu den Arbeitstagen hinzugerechnet.

Worauf habe ich Anspruch und wie kann ich meine Ansprüche geltend machen?

Die Beteiligung an den Kosten der Gesundheitsversorgung richtet sich nach der Art der Leistung.

Sachleistungen werden während der gesamten Dauer erbracht, während der ein Anspruch auf die Leistungen besteht; zieht sich eine Krankheit über den Zeitraum, in dem der Anspruch auf die Ausübung des Rechts besteht, hinaus, besteht bis zur Genesung weiterhin Anspruch auf die Leistung (Fortsetzung der Behandlung).

  • Folgende Leistungen können in Anspruch genommen werden:
    • ärztliche Versorgung;
    • Versorgung und Behandlung im Krankenhaus;
    • kostenlose vorbeugende und therapeutische Zahnbehandlung, Kieferorthopädie bei Minderjährigen im Alter von bis zu 13 Jahren, Zahnersatz nach jeweils fünf Jahren und Erbringung von Leistungen in den dazwischen liegenden Zeiträumen (falls dies für notwendig erachtet wird, innerhalb des Erstinstanzlichen Nationalen Gesundheitsnetzwerks (PEDY) (ΠΡΩΤΟΒΆΘΜΙΟ ΕΘΝΙΚΌ ΔΊΚΤΥΟ ΥΓΕΊΑΣ – ΠΕΔΥ));
    • Physiotherapie und kostenlose Rehabilitation;
    • Arzneimittel mit Beteiligung des Patienten in der Regel zu einem Anteil von 25 % oder 10 % bei bestimmten Krankheiten, sowie kostenlos in besonderen Fällen (Arbeitsunfall, Behandlung während der Schwangerschaft, chronische Krankheiten);
    • kostenloser Transport zu den öffentlichen Krankenhäusern im Falle eines Unfalls oder eines Notfalls bei Anruf in der Notrufzentrale (EKAB) (ΕΘΝΙΚΌ ΚΈΝΤΡΟ ΆΜΕΣΗΣ ΒΟΉΘΕΙΑΣ– ΕΚΑΒ);
    • therapeutische Hilfsmittel, orthopädisches Zubehör, Brillengläser, Hörgeräte, Prothesen usw. mit einer Beteiligung des Versicherten in Höhe von 25 % sowie kostenlos in besonderen Fällen (Personen mit Diabetes, Paraplegie/Tetraplegie, Niereninsuffizienz usw.). (Informationen erhalten Sie unter https://eservices.eopyy.gov.gr/eSearchAllMaterial/)
  • Die Versicherten haben sowohl bei den Vertragsärzten des PEDY als auch den Vertragsärzten der EOPYY Anspruch auf eine Behandlung. Der Versicherte kann seinen Hausarzt aus einer entsprechenden Liste des örtlichen Leistungsnetzes des PEDY auswählen.

Die Versicherten können die Kassenärzte der EOPYY nach Terminvereinbarung in den Tageskliniken der öffentlichen Krankenhäuser, sowohl in den regulären Kliniken als auch in der Notaufnahme, in den Gesundheitszentren und in den lokalen Praxen der Gesundheitszentren sowie innerhalb des PEDY nach entsprechender Warteliste besuchen.

Alternativ können „freie Termine“ aller an die Organisation angeschlossenen Vertragsärzte auf der folgenden Website der EOPYY, unter der Rubrik „Verfügbare Arzttermine“ eingesehen werden.

In beiden Fällen haben Sie Anspruch auf eine ärztliche Behandlung ohne zusätzliche finanzielle Belastung. Im Falle des Besuchs bei einem Vertragsarzt kann möglicherweise eine Gebühr verlangt werden, wenn der Arzt die Höchstgrenze der 200 kostenlosen Besuche pro Monat überschritten hat.

Es wird darauf hingewiesen, dass Arztbesuche bei Ärzten, bei denen es sich nicht um Vertragsärzte handelt, nicht erstattet werden.

  • Alle paraklinischen Untersuchungen werden kostenlos in einem öffentlichen Krankenhaus durchgeführt, erfordern jedoch eine Beteiligung von 15 % in einem der Kasse angeschlossenen Diagnoselabor durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass die Untersuchungen in einem Diagnoselabor durchgeführt werden, das nicht an die Kasse angeschlossen ist, keine Erstattung vorgesehen ist. Es werden keine Beiträge gezahlt bei paraklinischen Untersuchungen für Personen, die an Mittelmeeranämie, Sichelzellanämie oder Nierenerkrankungen leiden, die sich einer Behandlung zur Klärung des Bauchfells oder einer Transplantation unterzogen haben, Patienten mit Mukoviszidose, Personen mit Diabetes Typ I, Menschen mit Behinderung, die Leistungen mit einem Behinderungsgrad von 67 % und darüber beziehen sowie Personen, deren Behinderung durch die Zentren zur Bestätigung der Erwerbsunfähigkeit (KEPA) mit einem Grad von 80 % oder mehr bestätigt wurde. Paraklinische Untersuchungen sind ebenfalls kostenfrei, wenn sie in Privatkliniken/Laboren für pränatales Screening durchgeführt werden.
  • Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Krankenhausbehandlung in öffentlichen Krankenhäusern; für Privatkrankenhäuser, die der Kasse angeschlossen sind, ist eine Beteiligung vorgesehen. Im letzteren Fall richtet sich die Beteiligung nach dem Finanzierungssystem und entspricht 30 % der Kosten für die Krankenhausversorgung, wenn Fallgruppenpauschalen (KEN) Anwendung finden, und 10 %, wenn Tagesgebühren anfallen. Es werden keine Beiträge gezahlt auf Intensivstationen, in neonatologischen Intensivstationen, für Strahlentherapie bei privaten Anbietern, Dialyse- und stationären Rehabilitationszentren.

Ein ärztlicher Befund des behandelnden Arztes ist zur Behandlung des Patienten erforderlich. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Behandlungskosten für Kliniken, die vertraglich nicht an das Versicherungssystem angeschlossen sind, nicht erstattet werden.

Fachsprache übersetzt

  • Unterhaltsberechtigte Personen, die auch als wirtschaftlich abhängige Personen bezeichnet werden, sind mitversichert und können die gleichen Leistungen beanspruchen wie Sie. Zu den unterhaltsberechtigten Personen gehören:

(a) Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin, falls dieser/diese nicht berufstätig ist;

(b) Ihre unverheirateten Kinder, falls sie bei Ihnen leben:

  • im Alter von bis zu 18 Jahren, oder
  • bei Arbeitslosigkeit bis zu einem Alter von 24 Jahren, oder
  • falls sie studieren für zwei Jahre nach Abschluss des Studiums oder bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres (je nachdem was zuerst eintritt);

(c) Ihre Kinder, die eine Behinderung von mehr als 67 % haben, auch wenn sie arbeiten oder für die Zwecke einer Ergotherapie beschäftigt werden;

(d) Ihre Eltern (unter bestimmten Bedingungen);

(e) Vollwaisen, Enkel, Brüder und Schwestern oder Halbwaisen, wenn der überlebende Elternteil als geschütztes Mitglied gilt;

(f) Geschwister mit Behinderungen von mehr als 67 %, wenn sie nicht durch das gleiche Recht versichert sind;

(g) der nicht versicherte geschiedene Ehepartner (mit Bedingungen), wenn er/sie die entsprechenden Beiträge an die Einrichtung des ehemaligen Ehepartners zahlt.

  • EOPYY: Nationale Organisation für Gesundheitsleistungen, die im Jahr 2012 gebildet wurde, um die Erbringung von Gesundheitsleistungen durch einen einheitlichen Träger zu gewährleisten. Die EOPYY umfasst die Mehrheit der Versicherungskassen.
  • e-EFKA (e-Nationale Sozialversicherung): dies ist die einzige Versicherungskasse in Griechenland.
  • PEDΥ: Das Erstinstanzliche Gesundheitsnetzwerk erbringt erstinstanzliche Leistungen im Rahmen der erstinstanzlichen Versorgung, der Vorbeugung, der Diagnose, der Behandlung sowie der Gesundheitsförderung und -fürsorge.
  • Paraklinische Untersuchungen: diagnostische Untersuchungen (mikrobiologische Untersuchungen, Röntgenuntersuchungen, kardiologische Untersuchungen usw.), die in der Einheitlichen Verordnung für Gesundheitsdienstleistungen (EKPY) der EOPYY vorgesehen sind.
  • Freiwillige Versicherung: Personen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Entlassung oder aus einem anderen Grund unterbrochen haben, bietet die e-EFKA die Möglichkeit, zur Durchsetzung von Rentenansprüchen eine freiwillige Versicherung oder eine sonstige Selbstversicherung abzuschließen. Auf Grundlage der Verordnung der Anstalt hat der Versicherte, der seine Erwerbstätigkeit entweder infolge einer Kündigung oder durch freiwilliges Ausscheiden aufgibt, das Recht, freiwillig versichert zu bleiben.

Die eigenen Rechte kennen

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre rechtlichen Ansprüche erfahren. Es handelt sich weder um Webseiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren sie die Ansicht der Kommission:

Veröffentlichung und Website der Europäischen Kommission:

Kontaktstellen

Nationale Organisation für Gesundheitsdienste (ΕΟPYY)

Direktion für internationale Versicherungsbeziehungen

Αποστόλου Παύλου 12/Apostolou Pavlou 12

151 23 Μαρούσι/Marousi, Αθήνα/Athen

ΕΛΛΑΔΑ/GRIECHENLAND

Τel. +30 2108110916, 918, 919, 925 (von 8:00 bis 15:00 Uhr)

Website: www.eopyy.gov.gr

Ministerium für Arbeit und Soziales

Direktion für spezielle Belange der Sozialversicherung und soziale Bestimmungen

Abteilung für Anwendungen der EU-Verordnungen

Σταδίου 29/29 Stadiou Straße
101 10 Αθήνα/Athen
ΕΛΛΑΔΑ/GRIECHENLAND

Τel. +30 2131516842, 1516752

Website: https://ypergasias.gov.gr/

1555 – Bürgernummer für Kommunikation und Service rund um Versicherung, Arbeit und soziale Belange www.1555.gov.gr

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