Deutschland
Es kann passieren, dass wir an einem bestimmten Punkt unseres Lebens auf Leistungen aus der Sozialversicherung angewiesen sind. Diese stehen Inländern in ihrem eigenen Land zur Verfügung, wenn sie die entsprechenden Anforderungen erfüllen; aber auch dann, wenn Sie aus einem EU-Land stammen und in einem anderen leben, können Sie diese in Anspruch nehmen. Im Folgenden erfahren Sie mehr darüber, wann Sie Leistungen beantragen können, worauf Sie Anspruch haben und wie Sie die jeweilige Leistung beantragen können.
Familie
Leistungen bei Mutterschaft und Vaterschaft
Familienleistungen
Gesundheit
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Die Sachleistungen der Krankenversicherung bei Krankheit
Die Geldleistungen der Krankenversicherung bei Krankheit
Invalidität
Leistungen bei Invalidität
Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Leistungen der Sozialen Entschädigung
Alter und Hinterbliebene
Renten und andere Leistungen im Alter
Leistungen für Hinterbliebene
Sozialhilfe
Mindestsicherung
Arbeitslosigkeit
Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Umzug ins Ausland
Vorangegangene Leistungen (in anderen EU-Ländern) können berücksichtigt werden
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
„Gewöhnlicher Aufenthalt“