Beschäftigung, Soziales und Integration

Deutschland - „Gewöhnlicher Aufenthalt“

In diesem Kapitel erfahren Sie, was Sie über den Begriff „gewöhnlichen Aufenthalt“ wissen müssen, wenn Sie Sozialleistungen in Deutschland beantragen.

Habe ich meinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland?

„Gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland bedeutet, dass der- oder diejenige sich unter Umständen in Deutschland aufhält, die erkennen lassen, dass er/sie dort nicht nur vorübergehend verweilt.

Bei der Entscheidung, ob jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, kommt es auf Folgendes an:

  • Die Dauer und die Kontinuität, in der eine Person in Deutschland oder in einem anderen Land lebt und seinen gemeldeten Wohnsitz hat
  • Dauer und Zweck von Abwesenheiten aus Deutschland
  • Wohnsituation
  • Art und Umfang der beruflichen Tätigkeit
  • Der örtliche Mittelpunkt der persönlichen Interessen
  • Die sich aus den Umständen ergebenden zukünftigen Interessen und Absichten der betreffenden Person

Wenn Sie in Deutschland folgende Sozialleistungen beantragen, müssen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben:

  • Arbeitslosengeld (Ausnahmen in seltenen Ausnahmefällen bei Wohnsitz im Grenzgebiet)
  • Bürgergeld
  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Wohngeld
  • Sozialhilfe
  • Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (s.o.)

„Gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland bedeutet, dass der- oder diejenige sich unter Umständen in Deutschland aufhält, die erkennen lassen, dass er/sie dort nicht nur vorübergehend verweilt.

Ihre Rechte

Internetseite der Europäischen Kommission:

Nachrichten zum Thema

Keine Nachrichten zum Thema in den letzten sechs Monaten.

Seite weiterempfehlen