Beschäftigung, Soziales und Integration

Deutschland - Leistungen der Sozialen Entschädigung

Staatliche Leistungen für Kriegsversehrte, Opfer von Gewalttaten, Wehr- und Zivildienstbeschädigte, Impfgeschädigte und Opfer staatlichen Unrechts in der DDR und deren Hinterbliebene.

In welchen Situationen habe ich Anspruch auf Leistungen?

Wer einen Gesundheitsschaden erleidet, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einzustehen hat, hat wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung Anspruch auf Versorgung. Dies gilt für gesundheitliche Schäden durch die beiden Weltkriege, Gewalttaten, Wehr- und Zivildienstbeschädigungen, Impfschäden und infolge staatlichen Unrechts in der DDR (schädigendes Ereignis).

Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzung für sämtliche Leistungen ist ein gesundheitlicher Schaden infolge eines schädigenden Ereignisses (s.o.). Für Leistungen an Hinterbliebene ist Voraussetzung, dass der Beschädigte infolge der Schädigung gestorben ist.

Welche Ansprüche habe ich und wo kann ich die Leistungen beantragen?

Die Berechtigten erhalten je nach ihrer persönlichen Situation und nach der Schwere des Schadens Heil- und Krankenbehandlung, Renten sowie fürsorgerische Leistungen. Zu den fürsorgerischen Leistungen gehören u.a. die „Hilfen in besonderen Lebenslagen“, die „Hilfe zur Pflege“ sowie die „Hilfe zum Lebensunterhalt“. Die fürsorgerischen Leistungen sind abhängig vom Einkommen und Vermögen, soweit der Bedarf nicht ausschließlich schädigungsbedingt ist.

Geleistet wird grundsätzlich, wenn die zuständige Versorgungsverwaltung die Ansprüche anerkannt hat.

Antragsformulare

Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei den Hauptfürsorgestellen Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises, auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie für Wehrbeschädigte beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.

Ihre Rechte

Veröffentlichungen der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=849&langId=de

Weitere Informationen

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen e.V. (BIH)Geschäftsstelle
c/o Landschaftsverband Rheinland
50663 Köln,
Telefon: 0221/809-5390

Fax: 0221/8284-1-05

https://www.bih.de/soziale-entschaedigung/

Informationen zur Sozialen Entschädigung:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Tel.: +49 30 18 527 0
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/soziale-entschaedigung.html

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