Beschäftigung, Soziales und Integration

Deutschland - Leistungen bei Mutterschaft und Vaterschaft

Gesetzlich krankenversicherte Frauen erhalten Sachleistungen und Mutterschaftsgeld während der Schwangerschaft und nach der Entbindung.

In welchen Situationen habe ich Anspruch auf Leistungen?

Das Mutterschaftsgeld wird sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie in Fällen, in denen vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung ärztlich festgestellt wird und die Frau die längere Schutzfrist beantragt) sowie für den Entbindungstag gezahlt. Bei vorzeitiger Entbindung verlängert sich die nachgeburtliche Schutzfrist um die Tage, die das Kind zu früh geboren ist.

Anspruchsvoraussetzungen

Schwangerschaft und Geburt eines Kindes.

Welche Ansprüche habe ich und wo kann ich die Leistungen beantragen?

Wenn Sie schwanger sind, bitten Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt um einen Mutterschaftspass. Darin finden Sie Informationen zu allen medizinischen Untersuchungen für Schwangere. Volkshochschulen, Krankenkassen und andere Einrichtungen bieten für werdende Mütter und Väter kostenlose Kurse zur Geburtsvorbereitung an. Dort bekommen Sie viele Tipps zu Schwangerschaft, Geburt, dem Leben mit einem Baby und zu Ihren Rechten und Pflichten.

Die Höhe des Mutterschaftsgelds richtet sich grundsätzlich nach dem Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Höchstens sind es 13 EUR pro Tag. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und Ihrem bisherigen Lohn.

Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht, wenn Sie bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder wenn Ihnen wegen der Mutterschutzfristen kein Lohn oder Gehalt gezahlt wird.

Arbeitnehmerinnen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. privat krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210 EUR („einmaliges Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung“).

Selbstständige Frauen, die eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, haben während der Mutterschutzfristen einen Anspruch auf Zahlung des vertraglich vereinbarten Krankentagegeldes.

Außerdem erhalten Schwangere und Mütter nach der Geburt:

  • Betreuung durch eine Ärztin oder einen Arzt und Hilfe durch eine Hebamme während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Geburt)
  • Hilfe bei der Entbindung durch eine Hebamme, wenn nötig auch durch eine Ärztin oder einen Arzt
  • Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
  • Übernahme der Kosten bei stationärer Entbindung im Krankenhaus
  • häusliche Pflege
  • Haushaltshilfe

Antragsformulare

Die Antragsformulare für das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Die Antragsformulare für das „Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung“ erhalten Sie beim Bundesamt für Soziale Sicherung.

Ihre Rechte

Weitere Informationen über Ihre Rechte und Ansprüche bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Veröffentlichungen der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=849&langId=de

Weitere Informationen

Die Krankenkassen informieren ihre Mitglieder telefonisch und im Internet über ihre Rechte und Ansprüche. Wenn Sie mit einer Entscheidung Ihrer Krankenkasse nicht einverstanden sind, können Sie sich bei unabhängigen Patientenberatungsstellen Rat holen (http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/) oder sich mit der zuständigen Aufsichtsbehörde der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung setzen.

Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen und viele weitere Informationen zum Thema finden Sie unter http://www.gkv-spitzenverband.de/ auf den Seiten des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.

Wenn Sie außer in Deutschland noch in einem oder mehreren anderen Ländern sozialversichert sind, fragen Sie nach den Auswirkungen auf die Krankenversicherung:

GKV Spitzenverband,
Abteilung Deutsche Verbindungsstelle
Krankenversicherung - Ausland (DVKA)
Pennefeldsweg 12 c
53177 Bonn
Tel.: +49 228 95300
http://www.dvka.de

Das Bundesministerium für Gesundheit finden Sie unter http://www.bmg.bund.de, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter http://www.bmas.de

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