Beschäftigung, Soziales und Integration

Frankreich - Zusammenlegung der im Ausland gezahlten Sozialversicherungsbeiträge

Dieses Kapitel informiert Sie über Ihre Rechte in Bezug auf die soziale Sicherheit, sofern Sie nach Frankreich zurückkehren bzw. gehen, nachdem Sie in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben.

Für das Vereinigte Königreich, Jeder Fall muss einzeln geprüft werden, um festzustellen, ob eine Person entweder in den Anwendungsbereich von Artikel 30 des Austrittsabkommens fällt und somit die EU-Koordinierungsverordnungen gelten, oder ob die Person in den Anwendungsbereich von den in Artikel 32 des Austrittsabkommens beschriebenen Situationen und/oder von den nationalen Rechtsvorschriften und vom Handels- und Kooperationsabkommen beigefügten Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit fällt.

Sozialschutz und entsprechende Regelungen in Europa

Wenn Sie Ihr eigenes Land verlassen, um in einem anderen EU-Land oder einem anderen den europäischen Regelungen unterliegenden Land zu arbeiten, zahlen Sie in Frankreich generell keine Sozialversicherungsbeiträge mehr, sondern nur noch in Ihrem neuen Land.

Wenn Sie in einem anderen EU-Land oder einem denselben Regelungen unterliegenden Land gelebt, gearbeitet und/oder dort Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben, können die Aufenthalts- bzw. Beschäftigungsdauer in einem dieser Länder bzw. die von Ihnen gezahlten Beiträge bei der Berechnung Ihrer Ansprüche in Frankreich berücksichtigt werden.

Die europäischen Regelungen gewährleisten, dass:

  • Sie in Frankreich im Hinblick auf die soziale Sicherheit den gleichen Rechten und Pflichten unterliegen wie französische Arbeitnehmer;
  • Ihre Erwerbs- und Beitragszeiträume in einem anderen Land und in Frankreich berücksichtigt werden, wenn es um die Gewährung von Ansprüchen auf Leistungen der sozialen Sicherheit in Frankreich geht;
  • Sie unter bestimmten Umständen Leistungen der sozialen Sicherheit aus Ihrem Herkunftsland erhalten können, wenn Sie in Frankreich ansässig sind;
  • Ihre Erwerbszeiträume in anderen Ländern zusammengezählt werden, um Leistungen der sozialen Sicherheit zu gewähren und die Ansprüche in Frankreich zu berechnen, beispielsweise für Altersrenten.

Um welche Leistungen geht es?

Die europäischen Regelungen über die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme sehen Anwendungsmodalitäten für die Gewährung von Leistungen der sozialen Sicherheit vor. Die betroffenen Leistungen sind:

  • Familienbeihilfen;
  • Leistungen für medizinische Versorgung;
  • Krankenkassenleistungen (auch für Mutter- und Vaterschaft);
  • Leistungen bei Invalidität;
  • Leistungen bei Arbeitsunfällen;
  • Leistungen bei Berufskrankheiten;
  • Leistungen bei Arbeitslosigkeit;
  • Altersrenten;
  • Hinterbliebenenrenten;
  • Sterbegeld.

Was Sie tun müssen

Wenn Sie in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz gearbeitet haben und nach Frankreich zurückkehren bzw. gehen, müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:

  • Nachweis über die Zahlung der Sozialbeiträge mithilfe der Formulare E104 und U1 (früher E301), die Sie bei dem Sozialversicherungsträger und/oder der Arbeitsagentur des Landes erhalten, das Sie verlassen. Überprüfen Sie zusammen mit diesen Stellen, ob Sie im Besitz aller erforderlichen Dokumente sind.

Wenn Sie von einem anderen EWR-Land oder der Schweiz Arbeitslosengeld beziehen, können Sie dieses Geld auch in Frankreich erhalten und dort Arbeit suchen. Hierzu müssen Sie das Formular U2 (früher E303) ausfüllen.

Wenn Sie sich in Frankreich zwecks der Zahlung von Sozialleistungen an Ihre Versicherungskasse wenden, müssen Sie Folgendes angeben:

  • das Land, in dem Sie gearbeitet haben;
  • Name und Anschrift Ihres dortigen Arbeitgebers;
  • den Zeitraum, in dem Sie gearbeitet haben;
  • Ihre Sozialversicherungsnummer.

Fachsprache übersetzt

  • Koordinierung (der Sozialversicherungssysteme): Gesamtheit der gemeinsamen Bestimmungen der Mitgliedstaaten, die gewährleisten, dass Ansprüche auf Sozialleistungen auch Personen zustehen, die sich in ein anderes europäisches Land begeben (darunter EU27, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz).
  • Formular E104: Bescheinigung über die Zusammenrechnung von Versicherungs-, Beschäftigungs- oder Wohnzeiten. In diesem Dokument werden die Versicherungszeiten auf dem Gebiet eines Staates zusammengefasst. Die Einrichtung des neuen Beschäftigungsstaats hat hierdurch die Möglichkeit, Ansprüche auf Leistungen in Bezug auf Krankenkasse, Mutterschaft und Tod (Beihilfen) zu zahlen, sofern ein Arbeitnehmer in diesem Land eine Erwerbstätigkeit aufnimmt und nicht die Voraussetzungen erfüllt, um in diesem Land Ansprüche auf diese Leistungen zu erheben.
  • FormularU1: Bescheinigung der Versicherungszeiten zur Gewährung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Es richtet sich an Arbeitslose, die in einem bestimmten Mitgliedstaat Anspruch auf Leistungen erheben, nachdem sie in einem anderen Mitgliedstaat gearbeitet haben.
  • FormularU2: Bewilligung des Erhalts von Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Dieses Formular richtet sich an Arbeitslose, die ihren Wohnsitz in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats verlegen, um dort nach Arbeit zu suchen.
  • EWR: Europäischer Wirtschaftsraum. Ihm gehören die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein an.

Kenntnis Ihrer Rechte

Die nachfolgenden Links enthalten Informationen zu Ihren Rechten. Die folgenden Sites sind unabhängig von der Europäischen Kommission und geben von daher nicht den Standpunkt der Kommission wieder:

Weitere Informationen über die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme:

Veröffentlichung der Kommission und Websites:

Wer ist zuständig?

Pôle emploi: einheitlicher Ansprechpartner für Arbeitsuchende in Frankreich. In der Einrichtung sind alle Hilfen zur Arbeitssuche zusammengelegt, darunter Registrierung, Orientierung, Schulung, Vermittlung von Arbeitsuchenden und Zahlung eines Ersatzeinkommens.

Krankenkasse unter http://www.ameli.fr/index.php

Die Krankenkasse in Ihrer Nähe finden Sie auf der entsprechenden Seite der Website der Krankenkasse.

Familienausgleichskasse: https://www.caf.fr/.

Zugang zur Rentenkasse (allgemeines System) über die Website der Rentenkasse.

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