Beschäftigung, Soziales und Integration

Finnland - Invalidenrente

Ist Ihre Arbeitsfähigkeit aufgrund einer Erkrankung, Störung oder Verletzung für mindestens ein Jahr eingeschränkt, können Sie Anspruch auf Invalidenrente haben.

Wann kann ich eine Invalidenrente beantragen?

Wenn Sie arbeitsunfähig werden, können Sie eine volle Invalidenrente (Työkyvyttömyyseläke) beantragen. Diese wird in Form einer einkommensabhängigen Rente (Työeläke), einer staatlichen Rente (Kansaneläke) oder einer garantierten Rente (Takuueläke). gezahlt. Ist für Sie Teilzeitarbeit möglich, können Sie eine anteilige Invalidenrente in Form einer einkommensabhängigen Rente beantragen.

Die Invalidenrente wird üblicherweise nur dann gewährt, wenn Sie seit einem Jahr Krankengeld beziehen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Die Invalidenrente wird dann gezahlt, wenn Sie Ihrer üblichen oder einer vergleichbaren Arbeit aufgrund einer Erkrankung, Störung oder Behinderung nicht mehr nachgehen können.

Die Invalidenrente kann als einkommensabhängige Rente an arbeitsunfähige Personen zwischen 18 und 62 Jahren gezahlt werden. Es gibt vier Formen der Invalidenrente:

  • volle Invalidenrente (täysi työkyvyttömyyseläke)
  • vorübergehende Geldleistung für Rehabilitation (kuntoutustuki)
  • anteilige Invalidenrente (osatyökyvyttömyyseläke) und
  • anteilige Geldleistung für Rehabilitation (osakuntoutustuki)

Sie haben Anspruch auf eine volle Rente, wenn Sie mindestens 3/5 Ihrer Arbeitsfähigkeit eingebüßt haben. Ein Anspruch auf anteilige Invalidenrente besteht, wenn Sie 2/5 Ihrer Arbeitsfähigkeit eingebüßt haben. Ab dem 60. Lebensjahr sind die Voraussetzungen weniger streng.

Die Invalidenrente kann als staatliche Rente an arbeitsunfähige Personen zwischen 16 und 64 Jahren gezahlt werden. Die Rente wird entweder in Form einer dauernden Invalidenrente oder einer vorübergehenden Geldleistung für Rehabilitation gezahlt. Die Höhe der Rente richtet sich nach Ihrem möglichen Anspruch auf weitere Renten, Ihrem Familienstand und danach, wie lange Sie in Finnland gelebt haben. Um einen Anspruch auf die volle Rente zu erwerben, müssen Sie mindestens 80 % der Zeit ab Ihrem 16. Lebensjahr bis hin zum Beginn des Rentenbezugs in Finnland gelebt haben. Jemand, der mit 18 Jahren oder jünger arbeitsunfähig wird, erhält jedoch grundsätzlich die volle Rente, unabhängig von der Aufenthaltsdauer in Finnland.

Ist die Summe der Rentenbezüge einer Person, die die volle Invalidenrente bezieht, niedrig, kann zudem eine Garantierente gezahlt werden. Die Garantierente wird nur an in Finnland lebende Personen gezahlt und wird nur dann gezahlt, wenn alle weiteren Rentenmöglichkeiten erschöpft sind.

Wie hoch sind die Leistungen und wie beantrage ich diese?

Die Höhe der als einkommensabhängigen Rente gezahlten Invalidenrente richtet sich nach der voraussichtlichen Entwicklung Ihrer Rente, wenn Sie bis zum allgemeinen Rentenalter weiterhin arbeitsfähig gewesen wären („Rentenbaustein für die prognostizierten Ruhegehaltsansprüche“). Anhand des Rentenrechners der finnischen Rentenanstalt (in finnischer Sprache) können Sie die ungefähre Höhe Ihrer Rente ermitteln.

Informationen zur Höhe der staatlichen Rente und der Garantierente sind auf der Website der Sozialversicherungsanstalt erhältlich.

Die Beantragung der Invalidenrente können Sie online bei den Online-Diensten von Kela tätigen oder mittels des Formulars „Antrag auf Invalidenrente“, das Sie ausfüllen und dem Sie eine ärztliche Bescheinigung beilegen. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website von Kela.

Die Garantierente können Sie bei Kela entweder über die Online-Dienste, mithilfe eines Antragsformulars für Garantierente oder auch telefonisch beantragen. Mehr Informationen über das Beantragen der Garantierente finden Sie auf der Website von Kela.

Nützliche Formulare

Antrag: Invalidenrente.

Wenn Sie im Ausland gelebt haben, müssen Sie folgendes Dokument ausfüllen.

Ihre Rechte

Publikation und Website der Kommission:

Kontaktstellen

Wenden Sie sich an den Kundenservice der Sozialversicherungsanstalt: https://www.kela.fi/web/en/customer-service.

Die einkommensabhängige Rente können Sie unter http://www.tyoelake.fi/ beantragen.

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