Beschäftigung, Soziales und Integration

Finnland - Nach Finnland ziehen

Wann ist eine Person, die nach Finnland zieht, durch das finnische Sozialversicherungssystem versichert?

Sie ziehen nach Finnland?

Bei einem Umzug nach Finnland wird ihre soziale Sicherheit von der Dauer ihres Aufenthalts beeinflusst: Ist der Aufenthalt nur vorübergehend oder dauerhaft oder ist er arbeitsbedingt? Anhand des Online-Dienstes der Sozialversicherungsanstalt (Kela) können Sie ermitteln, ob Sie über das Sozialversicherungssystem in Finnland versichert sind.

Sind Sie ein Bürger der EU, benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie in Finnland leben oder arbeiten wollen. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen Sie einen Antrag auf Registrierung Ihres Aufenthaltsrechts stellen.

Wenn Sie dauerhaft in Finnland leben wollen, besteht üblicherweise Anspruch auf wohnsitzgebundene soziale Sicherheit. Dazu zählen Krankenversicherungsleistungen sowie Familienleistungen. Die Sozialversicherungsanstalt entscheidet über Ihre Ansprüche. Sie können zudem die öffentlichen Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, die entweder von Ihrer Wohnsitzgemeinde oder von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.

Ist Ihr Aufenthalt in Finnland nur vorübergehend und arbeiten Sie nicht in Finnland, haben Sie üblicherweise Anspruch auf Leistungen der wohnsitzgebundenen sozialen Sicherheit.

Sind Sie aus Beschäftigungsgründen nach Finnland gezogen, sind Sie ab dem ersten Tag der Beschäftigung über das einkommensabhängige Rentensystem in Finnland rentenversichert sowie gesetzlich gegen Arbeitsunfälle versichert. Zudem können Sie öffentliche Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Sind Sie in Finnland beschäftigt und beträgt Ihr Gehalt mindestens 767,98 EUR monatlich (zwischen 1.August 2022 und 31.Dezember 2022) und 800,02 EUR monatlich im Jahr 2023 oder halten Sie sich dauerhaft in Finnland auf, haben Sie Anspruch auf zahlreiche Leistungen der wohnsitzgebundenen sozialen Sicherheit, die von der Sozialversicherungsanstalt verwaltet werden.

Ziehen Sie aus einem anderen EU- oder EWR-Land, aus der Schweiz oder aus dem Vereinigten Königreich* nach Finnland, berechtigt Sie die Europäische Krankenversicherungskarte, die Ihnen in Ihrem Land ausgestellt wurde, zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der notwendigen Gesundheitsversorgung.

* Jeder Fall muss einzeln geprüft werden, um festzustellen, ob eine Person entweder in den Anwendungsbereich von Artikel 30 des Austrittsabkommens fällt und somit die EU-Koordinierungsverordnungen gelten, oder ob die Person in den Anwendungsbereich von den in Artikel 32 des Austrittsabkommens beschriebenen Situationen und/oder von den nationalen Rechtsvorschriften und vom Handels- und Kooperationsabkommen beigefügten Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit fällt.

Was muss ich tun?

Bei einem Aufenthalt in Finnland von mehr als drei Monaten

EU-Bürger, die beabsichtigen, länger als drei Monate in Finnland zu leben, können bei der finnischen Einwanderungsbehörde einen Antrag auf die Registrierung des Aufenthalts stellen. Daraufhin müssen sie sich bei der Agentur für digitale und Bevölkerungsdatendienste melden und folgendes vorlegen:

  • ihren Reisepass oder den amtlichen Personalausweis mit Lichtbild, und
  • eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht als Unionsbürger (ausgestellt von der Polizeidienststelle).

Im örtlichen Einwohnermeldeamt wird dann die Wohnsitzgemeinde in das Melderegister eingetragen.

Bei einem vorübergehenden Aufenthalt

Ausländer, die sich vorübergehend in Finnland aufhalten, also weniger als ein Jahr, können sich beim örtlichen Finanzamt oder Einwohnermeldeamt registrieren lassen. Daraufhin erhalten sie eine individuelle finnische Kennung.

Antrag auf Sozialversicherung in Finnland

Der Antrag auf Sozialversicherung ist bei der Sozialversicherungsanstalt entweder online oder in Papierform zu stellen. Nähere Informationen finden Sie unter: http://www.kela.fi/web/en/international-situations.

Fachsprache übersetzt

Wohnsitzbezogene soziale Sicherheit: Wohnsitzbezogene soziale Sicherheit bezieht sich insbesondere auf die von der Sozialversicherungsanstalt verwalteten Leistungen der sozialen Sicherheit, zum Beispiel Leistungen für Kinder, staatliche Renten und Krankenversicherung sowie Rehabilitation und Leistungen bei Invalidität. Voraussetzung für einen Anspruch auf diese Leistungen ist der Status eines ständigen Einwohners von Finnland. Zudem muss man ein Anwohner einer Gemeinde sein, um Anrecht auf öffentliche soziale oder Gesundheitsleistungen zu haben.

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