Beschäftigung, Soziales und Integration

Finnland - Sozialhilfe

Sozialhilfe stellt die letzte Möglichkeit der Einkommenssicherheit in Situationen dar, in denen das Einkommen und das Vermögen einer Person oder einer Familie nicht ausreichen, um die notwendigen Ausgaben zu decken.

Wann kann ich Sozialhilfe beantragen?

Sozialhilfe (toimeentulotuki) stellt die letzte Möglichkeit der Einkommenssicherheit für eine Person oder eine Familie dar. Sie wird von der Sozialversicherungsanstalt und den Bezirken für Gesundheitsleistungen gezahlt.

Die Sozialversicherungsanstalt entscheidet über Anträge auf allgemeine Sozialhilfe. Geringere Anteile der Sozialhilfe, ergänzende Sozialhilfe und präventive Sozialhilfe werden von den Bezirken für Gesundheitsleistungen verwaltet.

Wann wird Sozialhilfe gezahlt?

Die Höhe der Sozialhilfe entspricht dem Betrag, um den die Ausgaben des Antragstellers sein verfügbares Einkommen bzw. sein Vermögen überschreiten.

Der Grundbetrag, mit dem die Aufwendungen gedeckt werden müssen, ist im Sozialhilfegesetz festgelegt. Zu den Aufwendungen, die von diesem Grundbetrag gedeckt werden, zählen Lebensmittel, Kleidung, persönliche Hygiene, Wohnungsreinigung, Nutzung der örtlichen Verkehrsmittel sowie Zeitungsabonnements, Telekommunikation, Telefonkosten, Hobbys und Freizeitbeschäftigungen.

Allgemeine Sozialhilfe wird von der Sozialversicherungsanstalt für notwendige Wohnkosten gewährt werden, beispielsweise für Miete oder Wartungarbeiten, Wasser, Heizung, Strom und Beiträge zur Hausratsversicherung sowie für höhere Beträge zur Gesundheitsvorsorge (z. B. verschreibungspflichtige Medikamente).

Ergänzende Sozialhilfe wird von den örtlichen Behörden zum Beispiel für zusätzliche Wohnkosten,für Kosten der Kindertagesbetreuung oder für Kosten, die aufgrund besonderer Bedürfnisse oder Umstände entstehen, gezahlt.

Die Bezirke für Gesundheitsleistungen können zudem präventive Sozialhilfe gewähren. Dies unterliegt jedoch der Entscheidung des jeweiligen Bezirks für Gesundheitsleistungen. Der Zweck der präventiven Sozialhilfe ist die Förderung von Autonomie und die Verhinderung sozialer Ausgrenzung.

Ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht immer dann, wenn das Einkommen aus bezahlter Arbeit oder einer selbstständigen Tätigkeit, der Bezug anderer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, weitere Einkommen oder die Mittel, welche andere aufbringen müssen, oder die anderweitig aufgebracht werden, für die nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Der Grundbetrag kann reduziert werden, wenn der Bedarf an Sozialhilfe daraus erwächst, dass eine angebotene Stelle, eine Beschäftigungsmaßnahme, eine Schulung oder Maßnahmen zur Förderung der Integration von Immigranten abgelehnt wurden.

Wie beantrage ich Sozialhilfe?

Sozialhilfe wird über die Sozialversicherungsanstalt und nach Erhalt der Entscheidung der Sozialversicherungsanstalt bei der Geschäftsstelle des Sozialdienstes Ihres Bezirks für Gesundheitsleistungen beantragt. In dringenden Fällen können Sie sich an die Sozialversicherungsanstalt und die Geschäftsstelle des Sozialdienstes im Bezirk für Gesundheitsleistungen wenden, in der Sie vorübergehend Ihren Wohnsitz haben.

Die Entscheidung über die Gewährung von Sozialhilfe muss innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Eingang des Antrags getroffen werden. In dringenden Situationen kann die Entscheidung am gleichen oder am folgenden Wochentag getroffen werden. Die Entscheidung hängt von Ihren Bedürfnissen, Ihrem Einkommen, Ihrem verfügbaren Vermögen und Ihren Ausgaben ab. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Ihre Situation mit einem Mitarbeiter der Sozialversicherungsanstalt und einer Fachkraft für Sozialhilfe der Bezirke für Gesundheitsleistungen zu besprechen.

Fachsprache übersetzt

Kela: finnische Sozialversicherungsanstalt

Nützliche Formulare

Antrag – Sozialhilfe (kela.fi)

Ihre Rechte

Publikation und Website der Kommission:

Kontaktstellen

Wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des Sozialdienstes Ihres Bezirks für Gesundheitsleistungen. In dringenden Fällen können Sie sich an die Geschäftsstelle des Sozialdienstes im Bezirk für Gesundheitsleistungen wenden, in der Sie vorübergehend Ihren Wohnsitz haben.

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