Beschäftigung, Soziales und Integration

Finnland - Rückerstattung durch das nationale Gesundheitsversorgungssystem

Bei medizinischer Versorgung können Sie wählen, ob Sie private Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen möchten. Falls Sie sich für private Leistungen entscheiden, wird Ihnen ein Teil der entstehenden Kosten von der Sozialversicherungsanstalt (Kela) zurückerstattet. Ausgaben für Arzneimittel werden ebenfalls anteilsmäßig erstattet.

Was ist unter einer Rückerstattung durch das nationale Gesundheitsversorgungssystem zu verstehen?

In Finnland gibt es neben den Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitssystems viele private Kliniken und Krankenhäuser. Die Dienstleistungen dort sind häufig kostspieliger als die Dienstleistungen öffentlicher Einrichtungen. Nimmt man private Dienstleistungen in Anspruch, wird ein Teil der entstehenden Kosten von der Sozialversicherungsanstalt erstattet (sairaanhoitokorvaus).

Auch Kosten für Arzneimittel sind erstattungsfähig - anteilsmäßig oder sogar in voller Höhe.

Wie hoch ist der Erstattungsbetrag?

Dem Patienten werden die Kosten für ärztliche Behandlungen und Untersuchungen anteilig erstattet. Der Erstattungsbetrag richtet sich dabei nach den von der Sozialversicherungsanstalt festgelegten Gebühren.

Informationen zu festen Gebühren sind auf der Website der Sozialversicherungsanstalt erhältlich: https://www.kela.fi/sickness. Transportkosten können auch dann erstattet werden, wenn sie den von Kela festgelegten Betrag überschreiten.

Die Kosten für Arzneimittel, die laut dem Rückerstattungssystem erstattungsfähig sind, können dem Patienten erstattet werden. Sind medizinische Nährstoffe oder lindernde Cremes Teil der Behandlung, werden die Kosten dafür ebenfalls erstattet. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei einem gewissen Prozentsatz des Preises der Arzneimittel, nachdem ein erster abzugsfähiger Betrag pro Kalenderjahr erreicht wird.

Es gibt eine Obergrenze für Arzneimittelkosten pro Kalenderjahr, die von der Sozialversicherungsanstalt erstattet werden.

Ausführliche Informationen zur Erstattung von Arzneimitteln finden Sie auf der Website der Sozialversicherungsanstalt.

Wie läuft die Erstattung ab?

Eine Privatklinik oder ein privates Labor zieht üblicherweise bei Zahlung den Erstattungsbetrag direkt von den anfallenden Gebühren ab. Die Erstattung für Arzneimittel wird Ihnen normalerweise direkt in der Apotheke gutgeschrieben. Voraussetzung für diese Direkterstattung ist jedoch, dass Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung in Finnland versichert sind und über eine Sozialversicherungskarte verfügen. Informationen zu Ausnahmefällen finden Sie auf der Website der Sozialversicherungsanstalt.

Erstattungen können zudem im Nachhinein bei der Sozialversicherungsanstalt beantragt werden.

Allgemein gilt, dass Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung in Finnland versichert sein müssen, um einen Anspruch auf Erstattungen zu haben. Sie sind versichert, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Finnland haben oder wenn Sie dort angestellt oder selbstständig sind. Informationen zu den Rechten von nichtversicherten Personen finden Sie auf der Website der Sozialversicherungsanstalt.

Ihre Rechte

Publikation und Website der Kommission:

Kontaktstellen

Für weitere Informationen wenden Sie sich an den Kundenservice der Sozialversicherungsanstalt: https://www.kela.fi/web/en/customer-service.

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